Wichtige Forderung des Tierschutzvolksbegehrens wird im Nationalrat beschlossen, bringt Reduktion von Tierleid und Stärkung der Direktvermarkter
Wir freuen uns sehr, dass diese wichtige Forderung des Volksbegehrens jetzt umgesetzt wird und die Politik den Ruf der Bevölkerung erhört hat. Diesen Punkt können wir damit von unserer Liste abhaken. Nun gilt es sich in einem nächsten Schritt dem Exportverbot für Kälber und dem Stopp von Transporten in Drittstaaten zu widmen. Schritt für Schritt müssen wir die Lebend-Tiertransporte beenden“ so Sebastian Bohrn Mena, Koordinator von oekoreich, der Nachfolge-Initiative
des Tierschutzvolksbegehrens.
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Wien (OTS) – Der österreichische Nationalrat beschließt heute die Umsetzung einer wichtigen Forderung des erfolgreichen Tierschutzvolksbegehrens: Künftig sollen Schlachtungen auch in mobilen Boxen oder im direkten Lebensumfeld der Tiere möglich sein. Mit der Schaffung einer bundeseinheitlichen Regelung wird ein Meilenstein zur Verringerung von Stress durch Tiertransporte gesetzt. Pilotprojekte in Oberösterreich haben die Wirksamkeit gezeigt. Nun ist der Weg frei für weiterführende Reformen in diesem Bereich.
„Wir freuen uns sehr, dass diese wichtige Forderung des Volksbegehrens jetzt umgesetzt wird und die Politik den Ruf der Bevölkerung erhört hat. Diesen Punkt können wir damit von unserer Liste abhaken. Nun gilt es sich in einem nächsten Schritt dem Exportverbot für Kälber und dem Stopp von Transporten in Drittstaaten zu widmen. Schritt für Schritt müssen wir die Lebend-Tiertransporte beenden“ so Sebastian Bohrn Mena, Koordinator von oekoreich, der Nachfolge-Initiative des Tierschutzvolksbegehrens.
Der Entschließungsantrag von Grünen, ÖVP und NEOS, der maßgeblich auf die Initiative des grünen Nationalratsabgeordneten Clemens Stammler zurückgeht, sieht nicht nur eine nötige rechtliche Präzisierung zur Ermöglichung von überbetrieblich genutzten mobilen und teilmobilen Schlachtanlagen vor, sondern auch ihre Förderung aus EU-Mitteln im Rahmen der neuen GAP-Förderperiode. Auch die „Weideschlachtung“, also die Schlachtung im Lebensumfeld der Tiere, soll künftig ermöglicht werden.
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