Erfolg: Passagiere werden für Lufthansa Streik entschädigt – rechtskräftiges Urteil!

In zweiter Instanz hat Lufthansa nach dem Hinweis des Gerichts die Ausgleichszahlung für die Flugreisenden anerkannt.

Prof. Dr. Ronald Schmid, Luftrechtsexperte und FairPlane Unternehmenssprecher: „Dieses, für die Passagiere erfreuliche Urteil war nach dem letzten EuGH Entscheid zum Streik bei TUIfly zu erwarten. Gerade in der Hauptreisezeit sind Passagiere mit Flugausfällen und Verspätungen wegen Streiks konfrontiert. Nun herrscht diesbezüglich Klarheit-ein Streik ist nicht automatisch als außergewöhnlicher Umstand zu qualifizieren. Ryanair hat letztes Jahr Zahlungen für
Flugverspätungen wegen Streiks bereits vorab medial abgelehnt. Solche und ähnliche Aussagen werden nun hoffentlich bald verstummen.

Prof. Dr. Ronald Schmid, Luftrechtsexperte und FairPlane Unternehmenssprecher: „Wir freuen uns außerordentlich über das von uns erzielte Urteil. Die Rechte der Passagiere wurden dadurch weiter gestärkt-der lange Einsatz hat sich gelohnt. Entschieden wurde über einen Lufthansa Streik, der zahlreiche Flugausfälle zur Folge hatte. Das Landgericht
Frankfurt hat in öffentlicher Sitzung befunden, dass dieser Streik keinen außergewöhnlichen Umstand  darstellt. Die Lufthansa AG hat daraufhin anerkannt, das Urteil wird im August verkündet.

Wiesbaden/Wien (OTS) Prof. Dr. Ronald Schmid, Luftrechtsexperte und FairPlane Unternehmenssprecher: „Wir freuen uns außerordentlich über das von uns erzielte Urteil. Die Rechte der Passagiere wurden dadurch weiter gestärkt-der lange Einsatz hat sich gelohnt. Entschieden wurde über einen Lufthansa Streik, der zahlreiche Flugausfälle zur Folge hatte. Das Landgericht Frankfurt hat in öffentlicher Sitzung befunden, dass dieser Streik keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt. Die Lufthansa AG hat daraufhin anerkannt, das Urteil wird im August verkündet.“

In seiner Erörterung weist das LG ausdrücklich auf die EuGH Entscheidung im Fall der „wilden Streiks“ bei TUIFly hin. Auch das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichtes, das über den Streik ergangen ist, wird herangezogen: „Der Grund für den Streik war das Aufkündigen des Tarifvertrages und eine Umstrukturierung (Wings Konzept). Auf dieser Grundlage stellt dieser Streik keinen außergewöhnlichen Umstand dar.“

Prof. Dr. Ronald Schmid, Luftrechtsexperte und FairPlane Unternehmenssprecher: „Dieses, für die Passagiere erfreuliche Urteil war nach dem letzten EuGH Entscheid zum Streik bei TUIfly zu erwarten. Gerade in der Hauptreisezeit sind Passagiere mit Flugausfällen und Verspätungen wegen Streiks konfrontiert. Nun herrscht diesbezüglich Klarheit-ein Streik ist nicht automatisch als außergewöhnlicher Umstand zu qualifizieren. Ryanair hat letztes Jahr Zahlungen für Flugverspätungen wegen Streiks bereits vorab medial abgelehnt. Solche und ähnliche Aussagen werden nun hoffentlich bald verstummen.

FairPlane steht klar auf der Seite der Verbraucher und ist das einzige Fluggastrechteportal, das ausschließlich mit Vertragsanwälten arbeitet und kein Inkassobüro ist. So profitieren Passagiere von anwaltlicher Vertretung ohne Prozessrisiko. FairPlane unterstützt Passagiere seit 2011 erfolgreich bei Flugproblemen. Nur im Erfolgsfall wird eine Provision verrechnet, das Prozessrisiko trägt FairPlane.

FairPlane freut sich, von Streik betroffenen Passagieren zu Ihrer Ausgleichsleistung zu verhelfen. Gerne können Fälle wegen Streiks ab dem Jahr 2017 eingereicht werden. Der Anspruch nach EU-VO 261/2014 verjährt drei Jahre nach dem Ereignis.

Rückfragen & Kontakt:

Alexandra Hawlicek +43699 107 79 592 E-Mail: hawlicek@fairplane.de

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