Erzbischof Lackner startet am Montag mit Visitation in Kärnten

Salzburger Metropolit zu seinem päpstlichen Auftrag: Apostolische Visitation betrifft das Ganze der Diözese Gurk ab dem Jahr 2008 bis einschließlich der gegenwärtigen Sedisvakanz

Salzburg (KAP) Die Apostolische Visitation in der Diözese Gurk beginnt am Montag, den 14. Jänner. Das hat der damit beauftragte Salzburger Erzbischof Franz Lackner gegenüber „Kathpress“ am Freitag bestätigt. „Der Auftrag, der mir mittels päpstlichem Dekret erteilt wurde, lautet: ‚den Zustand der Diözese Gurk-Klagenfurt in Bezug auf die katholische Lehre und Leitung in Augenschein zu nehmen‘, d.h. die tieferliegenden Gründe, die zur gegenwärtigen Verwirrung führten, zu erforschen und dem Hl. Stuhl zu berichten“, erklärte der Salzburger Metropolit seinen Visitationsauftrag.

Entgegen anderslautenden Medienberichten am Freitag unterstrich der Salzburger Erzbischof, dass sich sein Mandat nicht nur auf die seit Juli 2018 bestehende Sedisvakanz in der Diözese Gurk beziehe, sondern die zehn Jahre davor umfasse. „Die Visitation betrifft das Ganze, auch das Wirken der jetzigen Kirchenleitung in Kärnten. In Abstimmung mit der Bischofskongregation in Rom wurde der Prüfungszeitraum ab 2008 festgelegt“, hielt Erzbischof Lackner fest und sagte: „Mein Dienst gilt der Diözese Gurk-Klagenfurt für eine gute Zukunft der Kirche in Kärnten. Diesem Anliegen müssen alle dienen.“ Bei der Visitation wird der Erzbischof durch den Feldkircher Bischof Benno Elbs unterstützt.

Zu seiner Aufgabe als Apostolischer Visitator der Diözese Gurk erklärte Erzbischof Lackner unmittelbar nach Bekanntgabe der päpstlichen Entscheidung am 20. Dezember: „Meine erste Aufgabe ist es, zu hören. Mit größtmöglicher Offenheit werde ich auf alle Seiten zugehen, alles prüfen und den Bericht nach Rom übermitteln. Den Dienst beginne ich Mitte Jänner mit vertrauensvollem Wohlwollen gegenüber der Kirche in Kärnten. Ich bitte um offene Kooperation und sachliche Ehrlichkeit.“

Ein „Apostolischer Visitator“ ist ein Beauftragter des Papstes, der in einer Diözese oder einem anderen kirchlichen Bereich als eine Art Kontrolleur mit umfassenden Befugnissen agiert. Die Untersuchten sind laut Kirchenrecht verpflichtet, „vertrauensvoll mit dem Visitator zusammenarbeiten, indem sie auf rechtmäßiges Befragen wahrheitsgemäß“ zu antworten haben. Die Einsetzung eines Apostolischen Visitators für eine gesamte Diözese bedeutet, dass der Visitator im Auftrag des Papstes die gesamte Amtsführung des Diözesanbischofs – im Falle einer Sedisvakanz die des Diözesanadministrators – sowie alle diözesanen Einrichtungen zu überprüfen hat. Sein Bericht dient als Grundlage für weitere Entscheidungen des Apostolischen Stuhls.

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