EU-Ausschuss des Bundesrats begrüßt Transparenzregeln für Online-Vermittlungsdienste

Christian Buchmann neuer Ausschussobmann

Wien (PK) - Der EU-Ausschuss des Bundesrats verhandelte heute eine breite Palette an Themen - von Online-Vermittlungsdiensten über das Gesellschaftsrecht und den Konsumentenschutz bis hin zu internationalen Handelsverträgen. Die Sitzung fand erstmals unter dem neuen Obmann des Ausschusses, Christian Buchmann, statt, der am Beginn des Ausschusses mit Stimmeneinhelligkeit in diese Funktion gewählt wurde.

Die Wahl wurde vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Stefan Schennach (SPÖ/W) geleitet, der dem bisherigen Obmann Edgar Mayer (ÖVP/V) im Namen des Ausschusses für die langjährige und konstruktive Arbeit dankte. Man habe gemeinsam viel weiter gebracht, sagte Schennach, und es sei auch gelungen, dem EU-Ausschuss der Länderkammer jenen Stellenwert zu verleihen, den dieser sowohl auf EU-Ebene als auch bei den Bundesländern heute hat. Diesem Dank schloss sich Monika Mühlwerth (FPÖ/W) an, die vor allem die gut vorbereitete und objektive Leitung des Ausschusses durch Edgar Mayer hervorhob.

Der neu gewählte Obmann Christian Buchmann (ÖVP/St) dankte für das Vertrauen und sicherte zu, die bisherige Kultur der Ausschussarbeit weiterzuführen. Er sei in seinem bisherigen politischen Werdegang oftmals mit EU-Fragen konfrontiert gewesen, vor allem in der Funktion des Europa-Landesrates in der Steiermark und als Mitglied im Ausschuss der Regionen.

Als zweite Schriftführerin wurde - ebenfalls einstimmig - Marlene Zeidler-Beck (ÖVP/N) gewählt.

EU-Kommission will mehr Fairness und Transparenz bei Online-Vermittlungsdiensten durchsetzen

An der Spitze der Tagesordnung stand der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission "zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten". Ziel ist es, die Abhängigkeit der Unternehmen von Online-Plattformen zu verringern.

Derzeit betreiben laut Kommission mehr als eine Million Unternehmen in der EU Handel über Online-Plattformen, um ihre KundInnen zu erreichen. Man schätzt, dass rund 60% des privaten Verbrauchs und 30% des öffentlichen Verbrauchs an Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der gesamten digitalen Wirtschaft über Online-Vermittler abgewickelt werden. Diese Online-Vermittlung profitiert in der Regel von wichtigen datengesteuerten direkten und indirekten Netzeffekten, die tendenziell dazu führen, dass nur eine begrenzte Anzahl von Plattformen pro Wirtschaftssegment, in dem es Vermittlungsaktivitäten gibt, erfolgreich sind. Die Kommission weist in den Erläuterungen zu ihrem Vorschlag darauf hin, dass die Anbieter solcher Online-Vermittlungsdienste nach Gutdünken potenziell schädliche Handelspraktiken anwenden können. Dies gelte insbesondere im Hinblick auf Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Erläuterungen und ohne vorherige Ankündigung, die Streichung von Waren oder Dienstleistungen und die Aussetzung von Nutzerkonten ohne klare Begründung. Kritik wird auch an mangelnder Transparenz beim Ranking der Waren und Dienstleistungen geübt.

Deshalb sollen im Interesse der Transparenz Betreiber von Online-Plattformen ihre Geschäftsbedingungen klar und unmissverständlich formulieren und leicht zugänglich machen. Über Änderungen der Geschäftsbedingungen müssen gewerbliche Nutzer grundsätzlich 15 Tage vorher informiert werden. Bei Entfernung oder Sperrung eines Nutzers, normiert der Entwurf eine Begründungspflicht sowie die Einhaltung einer Mindestankündigungsfrist. Zudem werden allgemeine Kriterien für die Reihung von Produkten in Suchergebnislisten festgelegt. Hinsichtlich des Rankings gilt der Verordnungsvorschlag auch für Online-Suchmaschinen.

Darüber hinaus müssen Plattformbetreiber Beschwerdesysteme zur Erleichterung der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten einrichten. Eine Ausnahme besteht hier jedoch für Plattformen, die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz bzw. eine Jahresbilanz von nicht mehr als zehn Millionen Euro haben. Gleichzeitig ist die Durchsetzung vor (nationalen) Gerichten ausschließlich Interessenvertretungen vorbehalten. Sanktionen bei Nichtbeachtung sind im Verordnungsentwurf jedoch nicht vorgesehen.

Wie die Vertreterin des Wirtschaftsressorts informierte, seien die Mitgliedstaaten grundsätzlich mit der Vorlage zufrieden, Klärungsbedarf gebe es jedoch noch bei einigen juristischen Formulierungen. Jedenfalls habe man sicherstellen können, dass das österreichische Verbot der Bestpreisklausel, welche bis Ende 2016 auf Online-Hotelbuchungsportalen gegolten hat, weiter aufrecht erhalten werden kann. Einige Länder befürchten aber Überregulierungen, wie die Diskussionen in der Arbeitsgruppe gezeigt haben.

Seitens der SPÖ und der Arbeiterkammer wurde die Vorlage ebenfalls begrüßt. Bedenken wurden jedoch dahingehend geäußert, dass es zu einer Vollharmonisierung kommen könnte, die das nationale Schutzniveau unterlaufen könnte. "Eine Vollharmonisierung wäre das schlechteste Ergebnis", stellte daher auch SPÖ-Bundesrat Stefan Schennach fest. Er teilte auch die Auffassung der Arbeiterkammer, dass die Transparenzregeln nicht nur zwischen den Unternehmen gelten, sondern auch für die KonsumentInnen und die Öffentlichkeit sichtbar werden sollten. Schennach unterstützte zudem die Ausnahmeregelung für die kleinen und mittleren Betriebe. (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrates) jan

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