WKÖ-Bundessparte Bank und Versicherung sieht konjunkturelle Talsohle durchschritten
Wien (OTS) – Seit Ausbruch dieser außerordentlichen Krise unterstützen Österreichs Banken Maßnahmen zur besseren Bewältigung der wirtschaftlichen Herausforderungen. Von Bundesregierung, Garantieeinrichtungen und den heimischen Banken wurde gemeinsam ein umfassendes Paket geschnürt, um die Betriebe jetzt bestmöglich zu unterstützen. Mit diesem Maßnahmenpaket ist viel gelungen und vor allem viele Arbeitsplätze in dieser herausfordernden Situation gesichert und erhalten worden.
Nun hat auch die EU-Kommission den beihilferechtlichen Rahmen ausgeweitet. Das bedeutet, dass Mitgliedstaaten jetzt den Bezieherkreis für staatliche Unterstützung in Form von Garantien unter kleinen und Kleinstunternehmen ausweiten können. KMU können jetzt auch dann Unterstützung erhalten, wenn sie sich bereits im Dezember 2019 – also vor der Covid-19-Krise – in finanziellen Schwierigkeiten befanden (sogenannte UiS „Unternehmen in Schwierigkeiten“).
Ausgenommen sind jene Unternehmen, die sich in Insolvenzverfahren befinden. Angesichts der Entscheidung der EU-Kommission wird diese Erleichterung auch in Österreich entsprechend abgebildet und in den Richtlinien für garantierte Kredite umgesetzt.
„Erfreulich ist, dass mit der beihilferechtlichen Ausweitung noch mehr Unternehmen unterstützt, letztlich weitere Arbeitsplätze gesichert werden und die sich in vielen Bereichen zeigende Verbesserung der wirtschaftlichen Situation weiter unterstützt wird. Positiv stimmende Rückmeldungen unserer Mitgliedsbetriebe lassen darauf schließen, dass die konjunkturelle Talsohle möglicherweise bereits durchschritten ist“, unterstreicht Franz Rudorfer, Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
Unbeschadet der EU Entscheidung für die Vergabe garantierter Kredite sind dennoch weiterhin zwingende aufsichtliche Vorgaben bei der Kreditvergabe, insbesondere zur Rückzahlungsfähigkeit des Kredits, einzuhalten, ergänzt Rudorfer. Im Rahmen dieser Grenzen werden Banken klarerweise weiterhin ihre Kunden bestmöglich unterstützen. (PWK331)
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