EU-Rechnungshof gibt für EU-Haushalt 2016 erstmals kein negatives Prüfurteil zu Zahlungen ab

Österreicher Vertreter im EU-Rechnungshof Oskar Herics berichtet EU-Ausschuss des Bundesrats über jüngste Prüfergebnisse

Wien (PK) - Von einer positiven Entwicklung konnte heute Oskar Herics, der Vertreter Österreichs im Europäischen Rechnungshof in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrats berichten, indem er die Prüfergebnisse von 2016 präsentierte. Erstmals seit Einführung der Zuverlässigkeitserklärung 1994 gab der Rechnungshof für das Jahr 2016 ein eingeschränktes und kein negatives Prüfungsurteil zu Zahlungen ab. Dies deshalb, weil die geschätzte Fehlerquote kontinuierlich sinkt, 2016 lag sie bei 3,1%, 2015 bei 3,8% und 2014 noch bei 4,4%.

Ein erheblicher Teil der geprüften Ausgaben, und zwar der sogenannten anspruchsbasierten Zahlungen, war im wesentlichen Ausmaß mit keinen Fehlern behaftet. Unter anspruchsbasierten Zahlungen werden jene verstanden, die Begünstigte unter bestimmten Voraussetzungen erhalten - etwa Forschungsstipendien, Stipendien für Studierende oder Direktbeihilfen für LandwirtInnen. Die Fehlerquote lag hier bei nur 1,3%, die Toleranzgrenze beträgt 2%. Bei den erstattungsbasierten Zahlungen, die Begünstigte für entstandene förderfähige Kosten erhalten, betrug die Fehlerquote 4,8%. Herics wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Mitgliedstaaten selbst wirksame Korrekturmaßnahmen vorgenommen haben, wodurch ein Absinken der Fehlerquote bewirkt werden konnte.

Die EU-Rechnungsführung wird für das Vorjahr als zuverlässig beurteilt, auch die Einnahmen und Zahlungen qualifiziert der EU-Rechnungshof als rechtmäßig und ordnungsgemäß. Insgesamt handelte es sich um ein Budget der EU in der Höhe von 136,4 Mrd. €, wobei der Großteil im Ausmaß von 57,9 Mrd. € für Land- und Forstwirtschaft ausgegeben werden, 35,7 Mrd. € für die Kohäsion, 15,2 Mrd. € für den Bereich Wettbewerbsfähigkeit und 13,8 Mrd. € für die Entwicklung des ländlichen Raums, die Umwelt, Klimapolitik und Fischerei, 9,4 Mrd. € fließen in die Verwaltung. Dieser EU-Haushalt entspricht 1% der Wirtschaftsleistung im gesamten EU-Raum.

Kritisch äußerte sich Herics zum Finanzmanagement der EU und wies darauf hin, dass der Anstieg des Haushalts auf über 238 Mrd. € einen historischen Höchststand bedeutet. Große Probleme ortet er durch die Zunahme zahlreicher Programme, die außerhalb des EU-Budgets installiert werden - sogenannten Satellitenbudgets, wodurch die Transparenz leidet. Diese Mittel und Programme - wie etwa der Europäische Stabilitätsmechanismus ESM, das Europäische Finanzaufsichtssystem ESFS, die Europäische Investitionsbank EIB und die Verteidigungsagentur - seien auch nicht der Prüfkompetenz des Rechnungshofs unterworfen. Der EU-Finanzrahmen ist nach Ansicht von Herics viel zu starr, um etwa bei unerwarteten Ereignissen flexibler eingesetzt werden zu können.

Grundsätzlich wird der EU-Rechnungshof seine Strategie des Prüfungsansatzes ändern, berichtete Herics, man wolle einen klaren Fokus auf eine sinnvolle Verwendung der EU-Mittel sowie auf Leistungsaspekte legen und nicht allein die Rechtsaspekte der Prüfung zugrunde legen. Auch strebe man eine intensivere Kooperation mit dem Rat der EU und eine engere Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten an, sagte er.

Österreich - kaum Änderungen gegenüber Vorjahr

Was die Ergebnisse für Österreich betrifft, so gab es gegenüber 2015 kaum Änderungen. In Österreich sind noch immer 40,4% der Transaktionen mit Fehlern behaftet - der EU-Durchschnitt beträgt 43,6%. Es handle sich dabei jedoch um eher kleinere Fehler, bekräftigte Herics.

Bei den finanziellen Berichtigungen schneidet Österreich im europäischen Vergleich noch immer gut ab, die heimische Tendenz ist aber negativ. So musste Österreich im Vorjahr 0,54% korrigieren (EU-Durchschnitt 2,74%), 2012 lag man aber noch unter 0,1%. Ein großes Problem bereiten immer noch die Berechnung der Almflächen, wobei man um Vereinfachungen bemüht sei und man auch gewisse Toleranzen eingebaut hat, betonte Herics gegenüber den Bundesräten Martin Preineder (ÖVP/N), Eduard Köck (ÖVP/N) und Ingrid Winkler (SPÖ/N). Preineder hatte an die europäischen Institutionen appelliert, hier mit Augenmaß vorzugehen, zumal die Berechnung der Almflächen außerordentlich schwierig sei. Herics informierte den EU-Ausschuss jedoch darüber, dass seit Frühjahr 2016 ein Konformitätsabschlussverfahren der Kommission gegenüber Österreich laufe, bei dem es darum gehe, ob hierzulande entsprechende Systeme vorliegen, um das EU-Recht einhalten zu können. Dieses Verfahren diene jedoch nicht dazu, Betrug festzustellen, hielt er gegenüber Stefan Schennach (SPÖ/W) fest. Sollten dabei jedoch Unregelmäßigkeiten ans Tageslicht kommen, können auch Pauschale als eine finanzielle Berichtigung verhängt werden.

Kritik an OLAF und der Planung von Hochgeschwindigkeitsstrecken in der EU

Kritisch äußerte sich Herics auch gegenüber der Arbeit von OLAF, dem EU-Betrugsbekämpfungsamt. Er zeigte sich aber froh darüber, dass es nun ab 2020 eine europäische Staatsanwaltschaft geben wird. Der Rechnungshof habe jedoch auch eine Prüfung von OLAF eingeleitet.

Thema in der Diskussion war auch die laufenden Wirtschaftlichkeitsprüfungen von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken in Europa, wobei der Europäische Rechnungshof grobe Mängel bei der Verkehrsplanung innerhalb der EU und Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Infrastrukturvorhaben feststellte. Für die Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken sind bis 2020 EU-Mittel von rund 23,4 Mrd. € vorgesehen. Beim Brenner Basistunnel stellte Herics eine unzureichende Kooperation zwischen Österreich, Deutschland und Italien fest, die Verkehrsprognosen seien miteinander nicht abgestimmt. Es gebe keine Untersuchung des künftigen Personenverkehrs und die Interoperabilitätsprobleme mit Italien seien nicht gelöst. Hier gehe es um viel Geld, das nicht wirksam eingesetzt werde. Die Anschlussstrecken in den beiden benachbarten Ländern ließen noch auf sich warten, während Österreich baue, stellte Herics gegenüber Edgar Mayer (ÖVP/V), Stefan Schennach (SPÖ/W), Michael Lindner (SPÖ/O), Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O) und Christoph Längle (FPÖ/V) fest. Das Problem sei, dass Österreich eine Angebotsplanung betreibt und Deutschland abwartet, weil das Land eine Nachfrageplanung vornimmt. (Schluss EU-Ausschuss des Bundesrats) jan

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