EU-Unterausschuss: Mitteilung an EU über österreichisches System der Kollektivverträge

Abgeordnete diskutieren Mindestlöhne und Lohntransparenz

Wien (PK) Der EU-Unterausschuss wendet sich mit einer Mitteilung an die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament. In der heute im Ausschuss mit breiter Mehrheit beschlossenen Mitteilung machen die Abgeordneten auf das System der Kollektivverträge als aus ihrer Sicht besonders wirksame Form der Durchsetzung von gerechten und existenzsichernden Mindestlöhnen aufmerksam. Anlass ist ein EU-Richtlinienvorschlag für angemessene Mindestlöhne, der aus Sicht von Arbeitsminister Martin Kocher eine potenzielle Gefährdung der österreichischen Sozialpartnerautonomie darstellt.

Zwei Anträge auf Stellungnahme der SPÖ und der NEOS zum gleichen Thema fanden keine Mehrheit. Die NEOS wollten den Arbeitsminister auffordern, sich im Zuge der Verhandlungen dafür einzusetzen, dass das österreichische System der Lohnfindung über Kollektivverträge weiterhin unberührt sichergestellt ist. Die SPÖ wollte die Richtlinie von Kocher unterstützt statt verzögert sehen.

Der EU-Unterausschuss befasste sich außerdem mit einem Richtlinienvorschlag für mehr Lohntransparenz, bei dem die Verhandlungen noch am Anfang stehen. Kocher befürwortete das Ziel von mehr Transparenz, wenngleich man eine Balance in Bezug auf bürokratischen Aufwand und Datenschutz finden müsse. Ein Antrag auf Stellungnahme der SPÖ für eine Unterstützung jeglicher Maßnahmen für Lohntransparenz fand keine Mehrheit.

Vorschlag für angemessene Mindestlöhne laut Arbeitsminister problematisch

Das Europäische Parlament und der Rat haben einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, mit dem ein Rahmen für angemessene Mindestlöhne in der EU geschaffen werden soll. Zudem sollen Kollektivvertragsverhandlungen gefördert werden und ArbeitnehmerInnen einen besseren Zugang zu Mindestlohnschutz erhalten. Nachdem der Vorschlag noch verhandelt wird, ist noch nicht klar, wie groß der Umsetzungsbedarf ist. Das Arbeitsministerium erwartet aber einen nicht unbeachtlichen Bedarf und äußert in seiner Stellungnahme daher Bedenken über eine potenzielle Gefährdung des österreichischen Kollektivvertragsverhandlungssystems und der Sozialpartnerautonomie. Auch in Bezug auf die Rechtsgrundlage erachtet das Ministerium den Vorschlag als problematisch. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und das Prinzip der Subsidiarität werden aus österreichischer Sicht zudem verletzt. Österreich sieht eine Empfehlung als das geeignetere Instrument an.

Arbeitsminister Martin Kocher betonte, dass alle Mitgliedstaaten sich für faire Löhne aussprechen. Die österreichische Regierung sei diesem Vorschlag gegenüber kritisch, weil befürchtet werde, dass in die Sozialpartnerautonomie eingegriffen werden könne. Es bedürfe noch vieler Diskussionen über den Vorschlag. Entscheidend werde jedenfalls sein, dass das in Österreich bewährte System der Lohnfindung gesichert werde.

Von Tanja Graf (ÖVP) nach den Rechtsgrundlagen der Richtlinie gefragt, führte der Arbeitsminister aus, dass es strittig sei, ob es sich um einen Eingriff in die Höhe von Arbeitsentgelten handle. Der EuGH habe nämlich klar festgehalten, dass die EU darauf nicht direkt einwirken dürfe, weil dies in der Kompetenz der Mitgliedstaaten liege. Er sei zu dieser Frage auch mit mehreren AmtskollegInnen im Austausch, berichtete er auf Nachfrage von Georg Strasser (ÖVP). Auch sozialdemokratisch regierte Länder wie Dänemark oder Schweden würden die Richtlinie kritisch sehen, so Kocher. Österreich habe sich mit einigen anderen Ländern auch in einem Brief an die Kommission für eine Empfehlung als das geeignetere Instrument ausgesprochen. Es gebe jedenfalls noch Diskussionsbedarf, zumal sich einige Staaten auch noch nicht auf eine Position festgelegt haben.

Abgeordnete schicken Mitteilung nach Brüssel

Markus Koza (Grüne) legte dar, dass die Grünen sich der Fraktion im Europäischen Parlament anschließen, die den Richtlinienvorschlag als unproblematisch sehe. Ein Rechtsgutachten des Rates habe zwar einzelne Punkte als problematisch eingestuft, sei aber zu der Schlussfolgerung gekommen, dass es sich um eine Maßnahme zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und nicht um einen direkten Eingriff in die Entgelthöhe handle. Es gebe in der Koalition unterschiedliche Meinungen, gestand er ein. Umso erfreuter zeigte er sich, dass es gelungen sei, einen gemeinsamen Vorschlag für eine Mitteilung einzubringen, in der man sich klar zu den Zielsetzungen der Kommission bekenne. Um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, sei es aus Sicht der Abgeordneten wichtig, in allen Mitgliedstaaten effektive Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping, Niedrigstlöhne und Ausbeutung zu setzen, heißt es darin. Die Mitgliedstaaten sollen dafür die bestgeeigneten Instrumente wählen. Laut Mitteilung wollen die Abgeordneten auf das in Österreich erfolgreiche System der Kollektivverträge für gerechte Mindestlöhne hinweisen. Sämtliche Maßnahmen auf EU-Ebene müssten die Autonomie der Sozialpartner wahren und im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip und der Kompetenzverteilung stehen, halten die MandatarInnen weiters fest. Der Antrag auf Mitteilung wurde ohne die Stimmen der SPÖ angenommen.

Petra Steger (FPÖ) sprach sich für ein einheitliches Lohnniveau in der EU aus, äußerte aber Bedenken zur Richtlinie, weil diese unverhältnismäßig sei und in die Kompetenz der Mitgliedstaaten eingreife. Sie erkundigte sich, ob der Arbeitsminister auch ein eigenes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben habe, was dieser verneinte. Er sei jedoch im Austausch mit ExpertInnen. Auch für Gerald Loacker (NEOS) gehört die kompetenzrechtliche Frage geklärt. Eine Angleichung der Lohnniveaus sei im Gange. Dies funktioniere jedoch nicht über Vorschriften, sondern über die Kräfte des Marktes, zeigte er sich überzeugt. Aus seiner Sicht müsse es ein Anliegen des Parlaments sein, dass das österreichische System der Kollektivverträge nicht durch die europäische Richtlinie gefährdet werde. Mit einem Antrag auf Stellungnahme wollte er den Minister in den Verhandlungen an diese Position binden. Der Antrag fand jedoch keine Mehrheit.

Von der SPÖ zeigte sich Josef Muchitsch verwundert über die Position, die der Arbeitsminister für Österreich vertritt. Seiner Meinung nach vergebe man eine riesige Chance, die Löhne in Europa endlich anzugleichen und damit Lohn- und Sozialdumping entgegenzuwirken. Es brauche hier verbindliche Maßnahmen, keine Empfehlungen. Das österreichische System der Sozialpartnerschaft sieht er nicht gefährdet. Schließlich sei in der Richtlinie ein klares Bekenntnis zu Kollektivvertragsverhandlungen enthalten. Mit einem Antrag auf Stellungnahme wollte er den Arbeitsminister auffordern, die Richtlinie zu unterstützen statt zu verzögern und damit den Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping in der EU zu forcieren. Der Antrag fand keine Zustimmung.

Die SPÖ-Abgeordnete im Europäischen Parlament Evelyn Regner sprach sich ebenso für verbindliche Maßnahmen aus. Wer möchte, dass Menschen von ihrer Arbeit leben können, müsse sich für die Richtlinie einsetzen, zeigte sie sich überzeugt. Insbesondere für Frauen, den Standort Österreich und die Wirtschaft würde sich ein europäischer Mindestlohn lohnen, so Regner.

Lohntransparenz: Verhandlungen noch am Anfang

Um gleiche Bezahlung für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit zu gewährleisten, sieht die EU in einem weiteren Richtlinienvorschlag Maßnahmen für mehr Lohntransparenz vor. Konkret sind Vorschriften zu verpflichtenden Lohninformationen vor Bewerbungsgesprächen, ein Verbot der Frage nach der Lohnentwicklung in früheren Jobs, ein Recht auf Information über das Einkommen von KollegInnen, die die gleiche Arbeit verrichten, Transparenz bei der Lohnfestlegung und eine einheitliche Definition von „gleicher oder gleichwertiger Arbeit“ vorgesehen. Auch über geschlechtsspezifische Lohngefälle sollen Unternehmen mit über 250 Beschäftigten künftig berichterstatten müssen. Für die Durchsetzung der Rechte sind im Vorschlag außerdem Verfahrensvorschriften enthalten, etwa eine Beweislastverlagerung auf die ArbeitgeberInnen, ein erleichterter Zugang zu Beweismitteln für ArbeitnehmerInnen, einheitliche Regeln zu Verjährungsfristen und Gerichts- und Verfahrenskosten sowie ein Anspruch auf Entschädigung bei Lohndiskriminierung.

Grundsätzlich sei die Gleichstellung von Männern und Frauen am Arbeitsmarkt ein wichtiges Ziel, hält das Arbeitsministerium in seiner Stellungnahme fest. Ein verstärktes, koordiniertes Vorgehen auf EU-Ebene zum Schließen des Gender-Pay-Gaps sei begrüßenswert. Weil sich die Verhandlungen auf EU-Ebene noch im Anfangsstadium befinden, könne der Umsetzungsbedarf noch nicht endgültig bewertet werden. Da der Richtlinienvorschlag aber sehr detailliert sei, könnte ein erheblicher Bedarf bestehen. Auch ein Eingriff in den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit könnte gegeben sein, Bedenken werden zudem im Hinblick auf die Subsidiarität und die Wahrung der nationalen Kompetenzen geäußert.

Kocher legte dar, dass der Vorschlag so detailliert sei, dass die Prüfung in vielen Staaten – so auch in Österreich – noch nicht abgeschlossen sei. Das Ziel der Transparenz sei aus seiner Sicht grundsätzlich ein gutes, man müsse jedoch eine Balance zwischen diesem Ziel und Herausforderungen in der Praxis in Bezug auf bürokratischen Aufwand und Datenschutz finden, so der Arbeitsminister.

Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP) sprach sich für eine Schließung des Gender-Pay-Gaps aus und verwies auf eine Studie der Agenda Austria, wonach Karenz und Wiedereinstieg nach Kindern den größten Unterschied im Einkommen ausmachten. Maria Theresia Niss (ÖVP) sprach in diesem Zusammenhang auch die hohe Teilzeitquote von Frauen an. Der Arbeitsminister führte an, dass er Lohntransparenz grundsätzlich für gut halte, man sich davon aber auch nicht alles erwarten dürfe. In diesen beiden Fällen etwa sei Transparenz nicht das einzig wahre Mittel. Hier brauche es andere Maßnahmen, etwa in der Kinderbetreuung und für bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, aber auch eine stärkere Väterbeteiligung. Es gebe jedoch nach wie vor einen unerklärlichen Anteil des Gender-Pay-Gaps von etwa fünf bis zehn Prozent, bei dem man ebenfalls ansetzen müsse. Hier könnte Transparenz etwas bewirken, so Kocher.

Meri Disoski (Grüne) zeigte sich erfreut über den Richtlinienvorschlag, sie habe diesen „heiß ersehnt“. Die Grünen würden diesen Vorschlag als wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von geschlechterspezifischer Ungleichheit sehen, er gehe der Fraktion jedoch nicht weit genug. Unter anderem sei kritisch zu sehen, dass die Berichtspflichten erst für Unternehmen ab 250 MitarbeiterInnen gelten sollen.

Eva Maria Holzleitner (SPÖ) schlug in dieselbe Kerbe. In Österreich wären somit nur sehr wenige Unternehmen von den Pflichten betroffen, kritisierte sie. Die Richtlinie sei dennoch ein wichtiger Mosaikstein für Gleichstellung. Sie brachte einen Antrag auf Stellungnahme ein, mit dem jegliche Maßnahmen zur Lohntransparenz auf europäischer und nationaler Ebene unterstützt werden sollen. Der Arbeitsminister solle sich jedoch dafür einsetzen, dass die Berichtspflicht schon bei kleineren Unternehmen zum Tragen komme. Der Antrag fand keine Zustimmung. Wie Holzleitner sprachen sich auch die EP-Abgeordnete Regner und Katharina Kucharowits (SPÖ) für verbindliche Maßnahmen für Lohntransparenz aus.

Bedenken äußerte hingegen Gerald Loacker (NEOS). Rückschlüsse auf Einzelpersonen seien bei den vorgesehenen Einkommensberichten relativ einfach möglich. Es müsse Einigkeit herrschen, dass die Privatsphäre der Erwerbstätigen geschützt werden müsse und Rückschlüsse auf ihr persönliches Einkommen immer ausgeschlossen seien. Kocher bezeichnete den Datenschutz ebenfalls als wichtigen Punkt. Man solle die praktischen Probleme nicht herunterspielen. Man könne sie lösen, aber nicht wegdiskutieren, sagte er. Auch vor diesem Hintergrund sei es wichtig, die laufenden Verhandlungen abzuwarten, so der Arbeitsminister. (Schluss EU-Unterausschuss) kar


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