EuGH Urteil zu Airbnb ändert nichts an der Forderung nach gleichen Regelungen für alle touristischen Zimmervermieter

Urteil besagt nur, dass Airbnb keine Immobilienmaklerlizenz nach französischem Recht benötigt

Wien (OTS) Zum EuGH Urteil zu Airbnb, möchte Susanne Kraus-Winkler, Obfrau des Fachverbandes der Hotellerie der Wirtschaftskammer Österreich ausdrücklich eines festhalten: „Für uns ist aus Gründen des fairen Wettbewerbs vor allem relevant, ob und wie sich die unmittelbaren „Mitbewerber“, die auf Airbnb anbieten, an die gesetzlichen Vorgaben halten. Mehrere Entscheidungen der Landesverwaltungsgerichte haben mittlerweile die Rechtsansicht des Fachverbandes bestätigt: Das Anbieten und Bewerben von Zimmern auf einschlägigen Internetplattformen, wie Airbnb, zu touristischen Zwecken deutet spricht schon im Rahmen der Außendarstellung für auf eine gewerbliche Vermietung hin.

Viele der Anbieter agieren aber im rechtsfreien Raum und werden so zu einer unlauteren Konkurrenz. Daran ändere auch das neue EuGH Urteil nichts. Kraus-Winkler fordert daher einen besseren Vollzug der bereits geltenden Rechtsvorschriften, der durch die Einführung einer Registrierungspflicht erleichtert werden soll, und verweist auf die jahrelange Informations- und Aufklärungsarbeit der unterschiedlichsten touristischen Zimmervermieter durch die Hotellerie der Wirtschaftskammer. (PWK609)

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