EuGH-Urteil zu Facebook-Sammelklage offenbart Rechtsschutzlücken für Verbraucher

VKI fordert rasche Einführung der Gruppenklage in Österreich

Wien (OTS) - Nach der heutigen Grundsatz-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Verfahren Max Schrems gegen Facebook kann ein Verbraucher Ansprüche von anderen Verbrauchern nicht gebündelt vor den Gerichten seines Heimatstaats geltend machen. Damit ist eine Sammelklage wegen Datenschutzverletzungen gegen Facebook in Österreich nicht möglich.

Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems hatte sich von einer Vielzahl anderer Facebook-Nutzer aus Österreich, Indien und Deutschland Ansprüche gegen Facebook Ireland abtreten lassen. Schrems klagte das soziale Netzwerk daraufhin gesammelt vor österreichischen Gerichten wegen Verletzungen der Rechte auf Achtung der Privatsphäre und auf Datenschutz.

Die dahinter liegende Konstruktion entspricht jener der sogenannten „Sammelklage österreichischer Prägung“. Insbesondere der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und die Bundesarbeitskammer haben diese in der Vergangenheit bereits in zahlreichen Massenschadensfällen erfolgreich angewendet. Vor allem um eine Rechtsdurchsetzung auch für jene geschädigten Konsumentinnen und Konsumenten zu ermöglichen, die sich eine Klage nicht leisten können.

Die Sammelklagskonstruktion versagt nach derzeitigem Recht allerdings in grenzüberschreitenden Fällen, also wenn ein Unternehmer seinen Sitz im Ausland hat. Denn die dafür notwendige Abtretung der Ansprüche an den klagenden Verband führt dazu, dass der sogenannte Verbrauchergerichtsstand im Inland verloren geht – das zeigen zumindest bisherige EuGH-Entscheidungen. Der Unternehmer müsste daher im Ausland verklagt werden. Aus diesem Grund ist auch eine echte Sammelklage gegen VW im aktuellen Dieselgate-Skandal wegen manipulierter Abgaswerte in Österreich nicht möglich; ebenso wenig ein Vorgehen gegen internationale Konzerne wie Facebook, Google oder Amazon.

Der VKI fordert daher – gemeinsam mit der Bundesarbeitskammer – bereits seit langem die Einführung eines Gruppenverfahrens und einer prozessökonomischen Musterklage in Österreich. So weist die Sammelklage österreichischer Prägung wesentliche Defizite auf, die eine effektive Rechtsdurchsetzung unnötig erschweren; in grenzüberschreitenden Fällen versagt das Konstrukt völlig. Dies trifft nicht nur die geschädigten österreichischen Verbraucher, sondern auch die heimischen Unternehmer. Denn der Wettbewerb wird massiv verzerrt, wenn ausländische Konzerne nicht mit effizienten Sanktionen rechnen müssen und Unrecht sich für sie dadurch lohnt.

„Es kann nicht sein, dass Verbraucher nur deshalb nicht zu ihrem Recht kommen und auf ihren Schäden sitzenbleiben, weil sie nicht von einem österreichischen, sondern von einem internationalen Unternehmer geschädigt wurden“, ärgert sich Ulli Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelaktion im VKI. „Das Urteil des EuGH zeigt einmal mehr eklatante Rechtsschutzdefizite für Verbraucher auf. Die Vorteile einer Gruppenklage sind offensichtlich. Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert. Es ist hoch an der Zeit, die Gruppenklage im Interesse der österreichischen Bevölkerung endlich umzusetzen“, ergänzt Petra Leupold, Leiterin der VKI-Akademie.

Service: Urteil des EuGH vom 25.1.2018, C-498/16, Schrems/Facebook – Entscheidung im Volltext auf www.verbraucherrecht.at

VKI-Forderung zur Einführung von Gruppenverfahren unter: https://url.verbraucherrecht.at/gruppenklage

Rückfragen & Kontakt:

Verein für Konsumenteninformation
Öffentlichkeitsarbeit
01/588 77-256
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