Eurofighter-Untersuchungsausschuss geht ins Finale | Parlamentsdirektion, 07.07.2017

Nächste Woche noch sechs Befragungen geplant, bislang vierzehn Sitzungen mit 21 Befragungen

Wien (PK) - Rund 74 Stunden tagte der Eurofighter-Untersuchungsausschuss seit dem 29. März. In 11 Sitzungen wurden seitdem 20 Auskunftspersonen von den 18 Mitgliedern des Ausschusses unter dem Vorsitz von Zweitem Nationalratspräsidenten Karlheinz Kopf befragt. Mit der wiederholten Ladung des Präsidenten der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, endeten diese Woche die Befragungen zum ersten Untersuchungsabschnitt, der den 2007 vom damaligen Verteidigungsminister Norbert Darabos abgeschlossenen Vergleich mit der Eurofighter GmbH betrifft. Die noch ausstehenden Befragungen behandeln den zweiten, von insgesamt vier Untersuchungsabschnitten: mögliche unzulässige Zahlungsflüsse rund um die Beschaffung der Eurofighter. Die beiden anderen Themen "Informationslage bei Vertragsabschluss" und die Frage, ob dem ersten Eurofighter-Untersuchungsausschuss (Oktober 2006 bis Juli 2007)von der Bundesregierung Informationen beziehungsweise Akten vorenthalten wurden, werden nicht mehr behandelt. Denn durch die vorgezogenen Wahlen im Herbst findet der Ausschuss ein vorzeitiges Ende.

Für die Aufklärungsarbeit stehen den Abgeordneten der sechs Fraktionen, dem Verfahrensrichter Ronald Rohrer und seinem Stellvertreter Philipp Bauer ca. 1,5 Millionen Seiten an Akten zur Verfügung, die von 21 Stellen geliefert wurden (davon sind ca. 44.500 Seiten als vertraulich und 2.500 Seiten als geheim eingestuft).

Ex-Vizekanzler Mitterlehner und fünf weitere Auskunftspersonen nächste Woche

Für nächste Woche sind noch sechs weitere Befragungen im Beisein des Verfahrensanwalts Andreas Joklik beziehungsweise seines Stellvertreters Michael Kasper geplant. Als Auskunftspersonen in den letzten drei Sitzungen des Eurofighter U-Ausschusses sind geladen: Am Montag, 10. Juli, Hubert Hödl, ehemaliger Vorstand von Magna (10.00 Uhr) und Franz Borth vom Wirtschaftsministerium (14.00 Uhr). Am Dienstag, 11. Juli, werden ebenfalls zwei Auskunftspersonen vom Wirtschaftsministerium erwartet: Friedrich Machinek (09.00 Uhr) und Wolfgang Natich (14.00 Uhr). Am Mittwoch, 12. Juli, dem letzten Befragungstag, ist der ehemalige Vizekanzler und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (09.00 Uhr) geladen sowie der Magna-Vorstand Anton Schantl (14.00 Uhr).

Die wörtlichen Protokolle der Befragungen im Untersuchungsausschuss werden veröffentlicht und sind auf der Website des Parlaments abrufbar. Die Protokolle bis zum 22. Juni 2017 - der ersten 14 Auskunftspersonen - sind bereits online zugänglich:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A-USA/A-USA_00003_00383/index.shtml#tab-VeroeffentlichungenBerichte

Bericht als Schlusspunkt der Aufklärungsarbeit

Für die Nationalratssitzung am Donnerstag, 13. Juli, ist geplant, das Gesetz zur Auflösung des Nationalrats zu beschließen, um Neuwahlen am 15. Oktober in die Wege zu leiten. Die Kundmachung dieses Gesetzes beendet die Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses. Ab diesem Zeitpunkt können Auskunftspersonen nicht mehr befragt werden.

Abgeschlossen ist die Arbeit von Karlheinz Kopf, Vorsitzender des U-Ausschusses, Verfahrensrichter Ronald Rohrer und den Abgeordneten mit dem Ende der Beweisaufnahme aber noch nicht. Zunächst ist es Aufgabe des Vorsitzenden, dem Ausschuss binnen einer Woche ab Ende der Beweisaufnahme einen Berichtsentwurf vorzulegen, basierend auf dem Vorschlag des Verfahrensrichters.

Die sechs Fraktionen haben eine weitere Woche zur Abgabe von Fraktionsberichten Zeit. Im Anschluss prüft der Verfahrensrichter, ob Personen in ihren Rechten oder Geheimhaltungsinteressen verletzt sind. Von der Aufklärungsarbeit des U-Ausschusses Betroffenen werden die entsprechenden Teile der Berichte übermittelt. Sie können dann binnen zwei Wochen eine Stellungnahme abgeben. Der wesentliche Inhalt solcher Stellungnahmen wird beim Ausschussbericht beziehungsweise bei den Fraktionsberichten berücksichtigt. Formal beendet ist der U-Ausschuss schließlich, wenn der Ausschussbericht dem Nationalrat vorgelegt und in einer seiner Sitzungen behandelt wird.

Im neu gewählten Nationalrat kann auf Verlangen eines Viertels der Abgeordneten oder auf Antrag von fünf Abgeordneten mit Mehrheitsbeschluss erneut ein U-Ausschuss eingesetzt werden, der sich auch demselben Untersuchungsgegenstand widmen kann. So eine Wiedereinsetzung hat es in der Zweiten Republik bereits zweimal gegeben. Vorzeitige Wahlen im Herbst 1971 beendeten die Arbeit zweier Untersuchungsausschüsse, die dann Anfang 1972 wieder eingesetzt wurden. Die Themen: UNO-City und Flugzeugankäufe des Bundesheeres. (Schluss) sh

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