EVZ: Winterreifenpflicht in unseren Nachbarländern

Generell sind die Straßenverhältnisse zu berücksichtigen

Wien (OTS) Rechtzeitig zur Winter-Reisezeit bietet das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) einen Überblick über die Winterreifenpflicht in Europa. In der folgenden Übersicht können Sie sich informieren, welche Regeln es zu beachten gilt, wenn Sie auf den verschneiten Straßen unserer Nachbarländer unterwegs sind. Genauere Informationen sind unter europakonsument.at/de/page/winterreifen zu finden.

Deutschland
Winterreifen sind an die Wetterbedingungen anzupassen und daher bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte vorgeschrieben.  

Schweiz
In der Schweiz gibt es keine Winterreifenpflicht. Wer aber den Verkehr behindert, weil er bei winterlichen Straßenverhältnissen mit ungeeigneten Reifen fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Italien
Auch in Italien gilt keine generelle Winterreifenpflicht. Verkehrszeichen schreiben Winterreifen oder Schneeketten bei entsprechender Witterung für einen bestimmten Zeitraum vor.  

Slowenien
Zwischen 15. November und 15. März gilt in Slowenien die Pflicht, alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen mit einer Winterausrüstung auszustatten. Diese besteht entweder aus Winterreifen auf allen vier Rädern oder Sommerreifen plus Schneeketten im Kofferraum. Dasselbe gilt bei winterlichen Wetterbedingungen außerhalb dieses Zeitraums.

Ungarn
In Ungarn gibt es keine allgemeine Winterreifenpflicht. Allerdings besteht die Empfehlung, die Reifen entsprechend den Wetterbedingungen auszustatten. Bei winterlichen Straßen müssen außerdem Schneeketten mitgeführt werden. Ist das nicht der Fall, kann sogar die Einreise verweigert werden.

Slowakei
Auch in der Slowakei müssen die Reifen an die Wetterbedingungen angepasst werden. Ist die Fahrbahn geschlossen durch Schnee oder Eis bedeckt, besteht Winterreifenpflicht für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen.

Tschechien
In Tschechien gilt bei winterlichen Wetterbedingungen von 1. November bis 31. März die Winterreifenpflicht. Wenn also die Straße dauerhaft mit Schnee oder Eis bedeckt ist oder dies während der Fahrt zu erwarten ist.

Zur Erinnerung: In Österreich gilt für PKW und LKW bis 3,5 Tonnen von 1. November bis 15. April eine Winterreifenpflicht, sofern die Straßen mit Eis und Schnee bedeckt sind.

Service: Genauere Informationen gibt es auf europakonsument.at/de/page/winterreifen.

Rückfragen & Kontakt:

Europäisches Verbraucherzentrum (EVZ)
Pressestelle
01/588 77-256
presse@europakonsument.at
www.europakonsument.at

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Quelle

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