Exekutionsgericht verhängt 120.000-Euro-Strafe gegen Uber

Weil Uber sich nach wie vor nicht an die Auflagen der über das Unternehmen verhängten Einstweiligen Verfügung (EV) hält, hat das Exekutionsgericht nun eine nächste Strafe verhängt

Wien (OTS) Das Exekutionsgericht für die Innere Stadt Wien hat weitere, von Taxi 40100 eingebrachte Anträge abgearbeitet und diesmal Strafen in der Höhe von insgesamt 120.000 Euro gegen Uber verhängt.

„Die Höhe der verhängten Geldstrafe ist aufgrund der wiederholt geltend gemachten Verstöße angemessen. Der wirtschaftliche Nutzen, den die verpflichtete Partei (Uber) aus ihrem Verhalten zieht, rechtfertigt keine geringere Geldstrafe“, heißt es im Beschluss des Exekutionsgerichtes. 

„Wir werden weiterhin prüfen, ob Uber weiterhin gegen die einstweilige Verfügung verstößt. Wenn ja, werden wir diese Verstöße natürlich ebenfalls dem Exekutionsgericht melden“, schließt Dieter Heine, Rechtsanwalt von Taxi 40100, weitere – noch höhere – Strafen nicht aus.“ Und: „Österreichische Gerichte sind zu Recht konsequent in der Durchsetzung österreichischer Normen. Wie die Beispiele Paris und jüngst New York zeigen, regt sich aber auch international immer mehr Widerstand gegen die Geschäftspraktiken von Uber.“ 

„Wir hoffen, dass die immer schwereren Sanktionen, die verhängt werden, Uber endlich zu einem rechtskonformen Verhalten zwingen werden. Auch internationale Konzerne müssen sich an österreichische Gesetze halten“, so Taxi-40100 Geschäftsführer Christian Holzhauser. 

Zusammen mit der ersten Strafe in Höhe von 20.000 Euro wurden damit bisher Strafen in der Höhe von 140.000 Euro verhängt. Uber kann gegen die jeweiligen Beschlüsse Rekurs einlegen. Wird ein solcher nicht eingebracht oder abgewiesen, wird die Exekutionsbewilligung rechtskräftig und Uber muss zahlen – oder das Gericht schickt den Exekutor.  

Wie berichtet, hat Taxi 40100 in den vergangenen Monaten dutzende Verstöße von Uber-Fahrern und Uber-Unternehmern dokumentiert, die sich nicht an die Auflagen der Einstweiligen Verfügung vom 25. April 2018 hielten. Gemäß dieser Verfügung war es Uber untersagt, Fahrten, die nicht am Betriebsstandort des Unternehmens einlangten, anzunehmen.

Rückfragen & Kontakt:

Mag. Eveline Hruza
Pressesprecherin
Pfarrgasse 54, 1230 Wien
e.hruza@taxi40100.at
0676 879910854

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