Fall Gustav Kuhn: Verjährung verhindert Strafverfolgung

Opferzeuginnen zu Einstellung der Ermittlungen

Die Einstellung wird mit Verjährung begründet und sagt nichts über die tatsächlichen Vorkommnisse aus.

Manuela Dumfart, Sopranistin (Österreich)

Wir wissen von Frauen, die aus teilweise bekannten und nachvollziehbaren Gründen letztlich nicht ausgesagt haben.

Bettine Kampp, Sopranistin (Deutschland)

Wir werden weiterhin darum kämpfen, dass Machtmissbrauch und übergriffiges Verhalten keinen Platz haben im kulturellen Leben.

Mona Somm, Sopranistin (Schweiz)

Wir wollen, dass Stillschweigen keine Option mehr ist und stehen weiterhin auf der Seite der Frauen, die bisher geschwiegen haben, weil sie Angst um ihre Karriere haben.

Julia Oesch, Mezzosopranistin (Deutschland)

Derzeit liegt noch keine detaillierte Einstellungsbegründung vor, die nun erst angefordert wird, um die Möglichkeit von Fortführungsanträgen prüfen zu können. Mir ist aber sehr wichtig zu betonen, dass sich die Staatsanwaltschaft bei ihrer Entscheidung aus den bisherigen Informationen ausschließlich darauf stützt, dass – ungeachtet des Umstands, dass eine sexuelle Belästigung nach dem Gleichbehandlungsrecht vorgelegen ist – noch keine gerichtliche Strafbarkeit gegeben, zum Tatzeitpunkt
sexuelle Belästigung, wie wir sie heute im Strafgesetzbuch vorfinden, noch nicht strafbar gewesen sei, bzw. dass die vorgeworfenen Handlungen verjährt seien. Selbst wenn diese Argumente der Staatsanwaltschaft zutreffen sollten, wäre damit weder das Gutachten der Gleichbehandlungskommission noch die Glaubwürdigkeit der Frauen relativiert.

Rechtsanwältin Mag.a Petra Smutny

Wien/Innsbruck (OTS) Mit Enttäuschung und mit Kritik reagieren die von massiver sexueller Belästigung betroffenen Frauen auf die Einstellung der von der Staatsanwaltschaft Innsbruck gegen Gustav Kuhn geführten Ermittlungen, die durch eine Anzeige des Landesgerichts Innsbruck im Juni 2018 ausgelöst worden waren.

Auch wenn die Einstellung ausdrücklich nur wegen Verjährung der vorgeworfenen Taten erfolgt ist, ist nicht zu akzeptieren, dass eine Reihe von uns genannter ZeugInnen und weiterer Opfer von der Staatsanwaltschaft nicht einmal einvernommen wurde.

„Kuhn unglaubwürdig“

Dass es zu keinem Strafverfahren gegen Gustav Kuhn kommt, ist umso bedauerlicher, als erst im November 2019 die im Bundeskanzleramt angesiedelte Gleichbehandlungskommission in allen fünf von ihr geprüften Fällen sexuelle Übergriffe zweifelsfrei festgestellt hat. Umgekehrt hielt die Kommission „Herrn Kuhn für unglaubwürdig, was seine Stellungnahmen und Argumente hinsichtlich der ihm vorgeworfenen Belästigungen betrifft“.

Neue Beweismittel

Die nun erfolgte Einstellung wegen Verjährung (der jüngste schwerwiegende Übergriff liegt drei Monate außerhalb der Verjährungsfrist) bedeutet alles andere als eine Rehabilitierung für Gustav Kuhn. In einem von ihm angestrengten Zivilverfahren werden demnächst bisher der Öffentlichkeit nicht bekannte Beweismittel angeboten werden.

Wir werden uns auch in Zukunft wehren gegen übergriffiges Verhalten und Machtmissbrauch und uns für eine Kultur der Würde, des Respekts und der Gerechtigkeit einsetzen.

Manuela Dumfart, Sopranistin (Österreich):

Die Einstellung wird mit Verjährung begründet und sagt nichts über die tatsächlichen Vorkommnisse aus.

Bettine Kampp, Sopranistin (Deutschland):

Wir wissen von Frauen, die aus teilweise bekannten und nachvollziehbaren Gründen letztlich nicht ausgesagt haben.

Mona Somm, Sopranistin (Schweiz):

Wir werden weiterhin darum kämpfen, dass Machtmissbrauch und übergriffiges Verhalten keinen Platz haben im kulturellen Leben.

Julia Oesch, Mezzosopranistin (Deutschland):

Wir wollen, dass Stillschweigen keine Option mehr ist und stehen weiterhin auf der Seite der Frauen, die bisher geschwiegen haben, weil sie Angst um ihre Karriere haben.

Mag.a Petra Smutny als Rechtsvertreterin der Frauen:

Derzeit liegt noch keine detaillierte Einstellungsbegründung vor, die nun erst angefordert wird, um die Möglichkeit von Fortführungsanträgen prüfen zu können. Mir ist aber sehr wichtig zu betonen, dass sich die Staatsanwaltschaft bei ihrer Entscheidung aus den bisherigen Informationen ausschließlich darauf stützt, dass – ungeachtet des Umstands, dass eine sexuelle Belästigung nach dem Gleichbehandlungsrecht vorgelegen ist – noch keine gerichtliche Strafbarkeit gegeben, zum Tatzeitpunkt sexuelle Belästigung, wie wir sie heute im Strafgesetzbuch vorfinden, noch nicht strafbar gewesen sei, bzw. dass die vorgeworfenen Handlungen verjährt seien. Selbst wenn diese Argumente der Staatsanwaltschaft zutreffen sollten, wäre damit weder das Gutachten der Gleichbehandlungskommission noch die Glaubwürdigkeit der Frauen relativiert.

Ausführliche Statements der Opferzeuginnen:
https://www.voiceit.at/erl/2020/einstellung-der-ermittlungen/

Rückfragen & Kontakt:

Elisabeth Kulman
E-Mail: we@voiceit.at

Pressekontakt von Elisabeth Kulman:
Martin Kienzl
Mobil: +43 699 11364245
E-Mail: mkienzl@hotmail.com
Websites: https://www.elisabethkulman.com, https://www.voiceit.at

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