Fallen Zwangsbeiträge beim Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer? | Gynmed

Erstmals Beschwerde beim Menschenrechtsgerichtshof eingebracht. Initiative "Wir sind Ärzte und nicht Kammer" gestartet.

Wien (OTS) - Gegen den Wohlfahrtsfond der Ärztekammer und ihre Zwangsbeiträge richtet sich nun eine Protest-Initiative von Ärztinnen und Ärzten, die die Befreiung von den Zwangsbeiträgen – bis zu 18% ihres Einkommens bis zum EMGR ausjudizieren möchte. Dafür wird nun auch eine Fundraising-Kampagne initiiert. Neben der Pflichtmitgliedschaft bei der Ärztekammer werden die rund 44.000 ÄrztInnen in Österreich gezwungen, eine private Zusatzpension zu finanzieren, zusätzlich zur staatlichen Pension. Diese diente ursprünglich u.a. der Versorgung von Arztwitwen, heute ist die Sinnhaftigkeit jedoch fraglich geworden, zumal viel Intransparenz herrscht.

Zwtl: Rechnungshof übte schwere Kritik am Wohlfahrtsfonds der Wiener Ärztekammer 

Bei der Veranlagung ihrer Beiträge haben die einzahlenden ÄrztInnen keinerlei Mitsprache, in der Vergangenheit wurden Verluste aufgrund von Misswirtschaft den Mitgliedern aufgebürdet. Auch der Rechnungshof übte 2011 harsche Kritik. Etwa weil externe Dienstleister ohne Vertrag und Dokumentation ihrer Leistungen Honorare von bis zu 176.000 EUR jährlich verrechneten, oder weil eine Mitarbeiterin rd. 260.000 EUR auf ein privates Sparbuch überwies. Die Ärztekammer verlangt außerdem von jedem Mitglied jedes Jahr einen vollständigen Einkommensnachweis bzw. den Steuerbescheid, um das Einkommen auf ärztliche Tätigkeit zu prüfen. Damit bekommt die Ärztekammer Einsicht in das vollständige Einkommen aller ÄrztInnen, unabhängig davon, ob dieses aus ärztlicher Tätigkeit stammt oder nicht. „Der damit verbundene Eingriff in die Privatsphäre ist unverhältnismäßig“, so DDr. Fiala

Zwtl: Die Beschwerde beim EGMR

Nachdem seine Klage in Österreich in allen Instanzen abgewiesen wurde, erhob Fiala nun Individualbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Begründung: “Der Beschwerdeführer ist in seinem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie in seinem Recht auf Eigentumsfreiheit verletzt.” Ziel ist ein Ausstieg aus der Zwangsmitgliedschaft. „Der österreichische Gesetzgeber wäre dann verpflichtet, die Gesetzgebung entsprechend der Entscheidung des EGMR anzupassen“, erklärt Anwältin Dr. Rose-Marie Rath. Das würde fast alle der 44.000 ÄrztInnen in Österreich betreffen. 

Zwtl: Kampagne gegen Zwang und für Freiwilligkeit

Für das Gerichtsverfahren hat Fiala nun eine Fundraising-Kampagne initiiert. Sein Ziel: Das Zwangssystem in ein freiwilliges, serviceorientiertes Dienstleistungssystem umwandeln. Damit würde für ÄrztInnen endlich das Gleiche ermöglicht, was für alle anderen Bürger selbstverständlich ist: Sie entscheiden selbst über ihre Zukunftsvorsorge. „Wir hoffen auf zahlreiche UnterstützerInnen und appellieren an alle KollegInnen, unsere Kampagne zu verbreiten, mit ihren Spenden, ihrer Unterschrift und Weitergabe unserer Informationen. Wir möchten ein Präzedenzurteil schaffen, von dem künftig alle ÄrztInnen profitieren.“  

www.wohlfahrtsfonds.info

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