Familienausschuss: Einkommen 2019 als Basis des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes

Gesetzesänderung soll finanzielle Einbußen im Krisenjahr für Familien abfedern

Wien (PK) Der Ausschuss für Familie und Jugend hat in seiner heutigen Sitzung zwei Gesetzesänderungen plenumsreif gemacht. So soll aufgrund der COVID-19-Krise zur Berechnung des Kinderbetreuungsgeldes des kommenden Jahres ausnahmsweise das Jahr 2019 als Basis herangezogen werden. Mit einer anderen Gesetzesänderung sollen Lehrlinge künftig bereits mit 16 Jahren ihren Betriebsrat wählen dürfen. Beide Initiativen wurden einstimmig beschlossen und könnten bereits bei der Nationalratssitzung nächste Woche auf der Tagesordnung stehen. Einstimmigkeit herrschte auch bei einer Allparteieninitiative in der die Finanzierung von Hospiz- und Palliativversorgung für Kinder sichergestellt werden soll. Keine Mehrheit fand ein SPÖ-Vorschlag für eine Vereinbarkeitsmilliarde für Kinderbetreuungseinrichtungen. Weitere Anträge der Opposition wurden vertagt.

Im Rahmen einer Aktuellen Aussprache mit der Bundesministerin für Familie und Jugend, Christine Aschbacher erkundigten sich die Abgeordneten unter anderem über den Fortgang des Familienhärteausgleichsfonds, der Mittel für Schulbücher und der Maßnahmen gegen Gewalt gegen Kinder.

Aschbacher: 71.000 Anträge zu Familienhärteausgleichsfonds positiv bearbeitet

Gleich mehrere Abgeordnete interessierten sich für Details zum Familienhärteausgleichsfonds. So erklärte die Bundesministerin auf eine Frage von Petra Wimmer (SPÖ), dass bei der Berechnung desselben die Faktoren Familienstruktur, das Einkommen vor der Krise und der Einkommensverlust durch die Krise berücksichtig würden. Weiters begründete sie unterschiedliche Lösungen bei den Nachweisen bei unselbstständigen und selbstständigen Berufstätigen. So sei bei Arbeitslosen und Personen in Kurzarbeit im Gegensatz zu Selbstständigen der Verlust sofort ersichtlich. Deshalb sei bei Selbstständigen ein Nachweis erforderlich. Die von Wimmer erwähnte Kritik der Volksanwaltschaft werde geprüft, versicherte die Ministerin. Fiona Fiedler (NEOS) erhielt die Auskunft, dass die Richtlinien für das kommende Jahr bis Jahresende ausgearbeitet sein würden und bis dato über 71.000 Anträge positiv und 22.000 negativ bearbeitet worden seien. Die Ablehnungen liegen hauptsächlich an fehlenden Ansprüchen auf Familienbeihilfe, fehlenden Einkommensverlusten und überschrittenen Höchstbemessungen begründet, führte sie aus.

FPÖ-Mandatarin Edith Mühlberghuber erfuhr, dass von Jugendorganisationen keine Rückzahlungen verlangt würden für Förderungen von Projekten, die aufgrund der COVID-19-Krise nicht realisiert werden konnten,. Viele Projekte wurden außerdem digital umgesetzt, erklärte die Ministerin.

Auf Fragen von Lukas Brandweiner (ÖVP) und Martina Künsberg Sarre betreffend der finanziellen Mittel für die Schulbücher berichtete Christine Aschbacher, dass dieses um 12,6 Mio. € erhöht worden sei. Dies hänge mit einer Ausweitung des digitalen Angebots und dem neuen Ethikunterricht zusammen. Die Corona-Krise hatte zusätzliche E-Book-Bestellungen zur Folge. Das sei mit ein Teil des 8-Punkte-Plans zur Digitalisierung, so die Ministerin.

Nach Maßnahmen gegen Gewalt gegen Kinder erkundigte sich die Jugendsprecherin der Grünen, Barbara Neßler. Man habe hier einen zentralen Schwerpunkt und setze auf Prävention, erklärte die Ministern. 5,9 Mio. € pro Jahr sind für Maßnahmen vorgesehen, wie Familienberatungen, Kinderschutzzentren oder die Plattform gegen Gewalt.

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld wird ausnahmsweise auf Basis der Einkünfte von 2019 berechnet

Der Ausschuss befürwortete einstimmig eine krisenbedingte Änderung der Berechnung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes. Viele Erwerbstätige müssen aufgrund der COVID-19-Krise im Jahr 2020 finanzielle Einbußen hinnehmen, heißt es in einer Novelle zum Kinderbetreuungsgeldgesetz (483 d.B.). Aus diesem Grund soll bei all jenen Personen, die sich für eine kurze Babypause entscheiden, das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld ausnahmsweise auf Basis der Einkünfte des Jahres 2019 berechnet werden, sofern sich auf diese Weise ein höherer Tagsatz ergibt. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme werden mit 5,7 Mio. € beziffert.

Man habe eine Idee der NEOS aufgenommen, aber entsprechend erweitert, um für alle Sicherheit zu bieten, wie etwa auch werdende Mütter, betonte Familienministerin Christine Aschbacher. Barbara Neßler (Grüne) erklärte, dass im Jahr 2020 die Haushaltseinkommen durchschnittlich um 0,4% gesunken seien und begrüßte den Vorschlag, das Jahr 2019 zur Berechnung heranzuziehen. Unterstützung sagten auch NEOS, FPÖ und SPÖ zu, wobei SPÖ-Familiensprecherin Petra Wimmer im einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld „viele Baustellen“ erkenne, wie sie erklärte. 

Aktive Teilnahme an Betriebsratswahlen bereits ab 16 Jahren

Ebenfalls durchwegs positiv von allen Fraktionen aufgenommen und beschlossen wurden Gesetzesänderungen für Lehrlinge. In Entsprechung des Regierungsprogramms wird ab 2021 das aktive Wahlalter zum Betriebsrat von 18 auf 16 Jahre abgesenkt, was Novellierungen des Arbeitsverfassungsgesetzes sowie des Post-Betriebsverfassungsgesetzes erforderlich macht (378 d.B.). Außerdem wird im Arbeitsverfassungsgesetz der Begriff „Lehrlingseinkommen“ durch den Ausdruck „Lehrlingsentschädigung“ ersetzt und somit eine Angleichung an das Berufsausbildungsgesetz vorgenommen. Bundesministerin Christine Aschbacher erklärte die Senkung des Wahlalters zu einem wichtigen Zeichen für die Partizipation von Jugendlichen. Die Begriffsänderung im Arbeitsverfassungsgesetz sei nur ein erster Schritt in der Weiterentwicklung der dualen Ausbildung.

Die Senkung des Wahlalters sei demokratiepolitisch gelungen, lobte auch NEOS-Mandatarin Martina Künsberg Sarre den Antrag. Sie betonte allerdings die Bedeutung des Jugendvertrauensrates der eine wichtige Einrichtung für Jugendliche sei. Barbara Neßler (Grüne) bestätigte sogleich, dass diese erhalten blieben. Claudia Plakolm (ÖVP), Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) und Edith Mühlberghuber (FPÖ) begrüßten die Wahlalterssenkung. Ein Antrag der NEOS-Mandatarin Fiona Fiedler, den Antrag dem Arbeits- und Sozialausschuss zuzuweisen, fand keine Unterstützung.

Breite Unterstützung für Finanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche

Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde eine Entschließung betreffend der Hospiz- und Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche. Diese stelle eine besondere Form der Betreuung dar, weil damit versucht werde, Menschen mit unheilbaren Krankheiten ein Leben in guter Qualität und ein Lebensende in Würde zu ermöglichen, heißt es in einer von MandatarInnen aller im Parlament vertretenen Parteien eingebrachten Initiative (1021/A(E)). Vor allem für die Jüngsten in der Gesellschaft und deren Familien sei die Arbeit der (teil-) stationären Einrichtungen und mobilen Teams von unschätzbarem Wert,

Es gelte, den mobilen und stationären Bereich mehr zu fördern,

erklärte Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP). Ihr Fraktionskollege und einer der Antragsteller Norbert Sieber ergänzte, dass Leistungen für Kinder, Jugendliche und Familien, die von Schicksalen getroffen sind, in die Regelfinanzierung eingebunden werden sollen.

Keine Mehrheit für SPÖ-„Vereinbarkeitsmilliarde“ für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen

Keine Mehrheit fand ein SPÖ-Vorschlag (1045/A(E))zum Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen. Darin wurde eine sogenannte Vereinbarkeitsmilliarde für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen sowie ein konkretes Finanzierungsmodell gefordert. Für Antragstellerin Petra Wimmer (SPÖ) hat der Vorschlag eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zum Ziel. Es brauche einen Rechtsanspruch per Gesetz und die Finanzierung für die Kinderbetreuungsplätze, so Wimmer. Man haben bei den Plätzen für unter Dreijährige enormen Nachholbedarf, unterstützte Fiona Fiedler (NEOS) den Vorstoß. Grundsätzliches Verständnis für mehr Kinderbetreuungsplätze kam von den Regierungsparteien, wobei die Lösung dort nicht in einem Mehr an Geld gesehen wurde. So erklärten Sibylle Hamann (Grüne) und Joachim Schnabel (ÖVP) das fehlende Personal zum Hauptproblem. Eine Milliarde sei nicht das Instrument, denn Personal könne man nicht kaufen. Aber man arbeite deshalb an einer Ausbildungsoffensive, erklärte Hamann. Schnabel ergänzte, dass man in der Betreuungsquote bereits auf dem richtigen Weg sei, um das europäische Ziel zu erreichen. Als Problem sieht er die unterschiedlichen Regelungen zur Betreuung und der Betreuungsquote in den Bundesländern und nannte als Beispiel, dass in der Steiermark nur mittels einer Notverordnung ausreichend Personal eingesetzt werden könne.

Sämtliche weiteren Oppositionsanträge wurden vertagt. Die SPÖ-Forderungen, die Bundesjugendförderung zu valorisieren (580/A(E)) und Kinderrechte zu stärken (1047/A(E) ), wurden ebenso in die Warteschleife geschickt wie Anträge der FPÖ (1081 /A(E)) und NEOS (249/A(E)), ein Doppelresidenzmodell für Kinder getrennt lebender Eltern einzuführen. Außerdem später verhandelt wird der NEOS-Antrag für einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag (951/A(E)) und eine Forderung der SPÖ zu mehr Transparenz bei der Erstellung der bereits beschlossenen Kinderkostenstudie (1073/A(E)). (Fortsetzung Familienausschuss) gun


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