ÖH Uni Wien und epicenter.works warnen vor massiven Datenschutzproblemen bei Bildungsdokumentation
Wien (OTS) – Mit einer verkürzten Begutachtungsfrist von vier statt sechs Wochen und ohne Datenschutzfolgenabklärung möchte Bundesminister Faßmann ein neues Bildungsdokumentationsgesetz verabschieden. „Dabei bedeutet das aktuelle Gesetz bereits einen intransparenten Umgang mit Daten und Untergrabung von Rechten wie dem Recht auf Vergessenwerden“, so Hannah Lea Weingartner (GRAS), Vorsitzende der ÖH Uni Wien. „Die Daten aller Schüler_innen und Student_innen sollen nun für 60 statt 20 Jahre mit Personenbezug gespeichert werden und mit Daten aus dem weiteren Leben wie Erwerbskarrieren verknüpft und ausgewertet werden“, erklärt Weingartner. Die dreimal solange Speicherdauer wie bisher wird nur mit dem Wunsch nach Langzeitanalysen begründet.
Dabei ist die Missbrauchsgefahr bei einem solchen Datenberg über die gesamte Bevölkerung selbst ohne direkten Personenbezug groß: Sind die Daten einmal vorhanden, können sie in Zukunft auch für jetzt noch nicht absehbare Zwecke genutzt werden. „Künftige Arbeitgeber_innen, das AMS oder Kreditauskunftssysteme hätten enormes Interesse an diesen Daten. Sie könnten auch für Profiling, die automatisierte Entscheidung über Personen, genutzt und zum Beispiel Förderungen oder Sanktionen an diese Entscheidungen geknüpft werden“, warnt Daniel Lohninger von epicenter.works. „Zudem darf nicht vergessen werden, dass solch umfassende Datensätze auch ohne Sozialversicherungsnummer oder bereichsspezifischen Personenkennzeichen auf Personen rückführbar bleiben.“
Besonders problematisch ist dabei unter anderem, dass ein sonderpädagogischer Förderbedarf nun dauerhaft für statistische Anwendungen mit Personenbezug gespeichert werden soll. Bisher wurde bei diesen sensiblen Daten aus gutem Grund von einer langfristigen Speicherung abgesehen. Neu ist auch der Zugriff und die Verarbeitung von biometrischen Bilddaten: „Künftig soll für das Ausstellen von Schüler_innen- und Studierendenausweisen der Zugriff auf zentrale Bilddatenbanken möglich sein. Für uns ist das eine absolute Grenzüberschreitung, dass ohne Strafanlass auf die Pass-, Führer_innenschein- und Fremdenregisterbestände zugegriffen werden soll!“, so Zissi Fritsche von der ÖH Uni Wien und Sprecherin des KSV-LiLi und führt weiter aus: „Ein solcher Zugriff ist ein weiterer Schritt zur Vernetzung der zentralen Datenbank von biometrischen Gesichtsfotos mit hunderten von Bildungseinrichtungen in Österreich, der nicht ausreichend begründet ist und zu einer weiteren Normaliserung der Verwendung von biometrischen Bilddaten führt.“
epicenter.works Stellungnahme von 2019
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