Ferialarbeiterin mit 150 Euro Taschengeld abgespeist: AK erreicht Nachzahlung für 17-jährige Schülerin

Dieser Fall zeigt, wie respektlos manchmal mit Beschäftigten umgegangen wird

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer

Junge Menschen, die ihre ersten Gehversuche in der Arbeitswelt machen, mit einem Euro pro Stunde abzuspeisen, ist extrem respektlos und schamlos

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer

Linz (OTS) Für eine 17-jährige Schülerin aus dem Bezirk Freistadt erkämpfte die Arbeiterkammer 2.000 Euro an vorenthaltenem Entgelt. Das Mädchen hatte während der Sommerferien ein Monat lang in einem Pflegeheim gearbeitet und bekam dafür ein läppisches Taschengeld von 150 Euro bezahlt. Mit Hilfe der AK kam die junge Frau zu ihrem Recht. „Dieser Fall zeigt, wie respektlos manchmal mit Beschäftigten umgegangen wird“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Die 17-jährige Schülerin wollte in den vergangenen Sommerferien einen Einblick in den Bereich der Pflegeberufe gewinnen und bewarb sich um die Mitarbeit in einem Pflegeheim. Die Freude, den Ferialjob bekommen zu haben, wich schnell der Enttäuschung, mit einem läppischen Taschengeld von 150 Euro – also rund 1 Euro pro Arbeitsstunde – abgespeist zu werden. Nach Ende der (lehrreichen) Ferialarbeit wandte sie sich an die Arbeiterkammer und bat um Hilfe.

Ein AK-Rechtsexperte nahm sich des Falles an. Für ihn war klar, dass die Zahlung eines Taschengeldes nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich nicht in Ordnung war, weil das Mädchen Vollzeit gearbeitet hatte und ihr somit laut Kollektivvertrag ein Monatsgehalt von 90 Prozent des Mindestlohns zustand. Er intervenierte daher beim Arbeitgeber, forderte die korrekte Entlohnung sowie Urlaubsersatzleistung und anteilige Sonderzahlungen ein.

Zuerst weigerte sich der Arbeitgeber, die Ansprüche zu begleichen und verwies dabei auf ein angebliches Ferialpraktikum. Diese Argumentation war aber für die AK nicht zulässig. Sie wiederholte ihre Forderung und drohte – falls sich der Betrieb nach wie vor weigere, das Mädchen korrekt zu bezahlen – mit einer Klage. Erst dann lenkte der Arbeitgeber ein und überwies das ausständige Gehalt. Die Urlaubsersatzleistung und die Sonderzahlungen erhielt die junge Frau schließlich nach einer neuerlichen AK-Intervention. In Summe wurden ihr rund 2.000 Euro brutto nachgezahlt.

Junge Menschen, die ihre ersten Gehversuche in der Arbeitswelt machen, mit einem Euro pro Stunde abzuspeisen, ist extrem respektlos und schamlos“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Er appelliert daher an Unternehmen, die Schülern/-innen im Sommer die Gelegenheit zur Ferialarbeit geben, diese nicht nur als billige Arbeitskräfte zu sehen, sondern sie fair und respektvoll zu behandeln und ihnen die kollektivvertraglich festgelegten Löhne und Gehälter zu bezahlen.

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Mag. Dominik Bittendorfer
+43 (0)664/82 37 978
dominik.bittendorfer@akooe.at
ooe.arbeiterkammer.at

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