Film- und Musikwirtschaft in existenzieller Krise

Die österreichische Film- und Musiklandschaft befindet sich aufgrund der Auswirkungen der Corona 19 Epidemie in einer nie dagewesenen Krise, die alle Bereiche erfasst hat.

Wien (OTS) - In einem gemeinsamen Appell haben sich die Verbände der Film- und Musikwirtschaft an die Bundesregierung gewandt, um einen Maßnahmenkatalog zur Bewältigung dieser Krise vorzuschlagen. Im Zentrum stehen die Schaffung eines Sicherheitsnetzes für alle Film- und Musikschaffenden, die Flexibilisierung des Härtefallfonds, die Einbindung von ORF und Privatsendern, die Sicherstellung der Liquidität, die Stärkung des Musikfonds und eine Lösung für die durch die Produktions-Stopps anfallenden finanziellen Schäden.

Der Brief im Wortlaut:

„Die Verbände der österreichischen Film- und Musikwirtschaft sind sich des unermüdlichen Einsatzes der Bundesregierung und der Schäden, den die Gesamtwirtschaft durch Corona-bedingte Umsatzeinbussen erleidet, durchaus bewusst. Die Notfallmaßnahmen von Härtefall- bis Katastrophenfonds werden den am schwersten Betroffenen sicher helfen.

Es ist darüber hinaus notwendig, auch für die Zeit danach die Wirtschaft zu unterstützen, schnell wieder den notwendigen Wiederaufbau zu bewältigen.

Die Kulturbranche und speziell die Film- und Musikbranche ist immer etwas „anders“: manche Maßnahmen sind für diese atypischen Branche wenig geeignet, den ohnehin bereits vor der Krise prekär beschäftigten DienstnehmerInnen zu helfen und die Unternehmen der Film – und Musikwirtschaft brauchen auf ihre Branche speziell zugeschnittene Maßnahmen.Die Verbände der österreichischen Film- und Musikwirtschaft haben daher einen auf Ihre spezifischen Bedürfnisse fokussierten Maßnahmenkatalog erarbeitet und um Unterstützung der Bundesregierung gebeten.

Maßnahmen-Katalog zur Bewältigung der Covid 19 Krise in der Film- und Musikbranche Gemeinsames und oberstes Ziel ist die Erhaltung der Vielfalt und Kreativität in der heimischen Film- und Musikbranche.

1. Sicherheitsnetz für alle Film- und Musikschaffenden, damit in unserer vielschichtigen Branche niemand allein gelassen wird.

  • Flexibilisierung der Anspruchsberechtigung im AMS für die vielen Film- und Musikschaffenden, die aufgrund unterbrochener Beschäftigungen oder administrativer Hürden keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
  • Kurzarbeit für befristete Beschäftigungsverhältnisse ab dem ersten Beschäftigungstag (nicht erst nach 4 Wochen) sowie Wegfall der Gehaltsuntergrenze
  • Steuerfreiheit für die Hilfszahlungen der SKE-Katastrophen-Fonds der Verwertungsgesellschaften.
  • Flexibilisierung und Öffnung der Künstler*innen-Sozialversicherung (Zugang zu Leistungen für Filmschaffende und Musiker*innen).
  • Verlustrücktrag aus dem Jahr 2020 für die letzten Jahre, sodass vergangene Gewinne steuerlich mit den Verlusten aus dem Jahr der Corona-Krise gegenverrechnet werden können.

2. Flexibilisierung des Härtefallfonds, um Film- und Musik-EPU die notwendige Unterstützung zu geben

  • Öffnung für Mehrfachversicherte, Erhöhung der Zuverdienstgrenze, Berücksichtigung von Karenzzeiten, Wegfall der URG Kriterien (siehe Punkt 3).
  • Schadensbemessung nicht an monatlichen Umsätzen (da diese bei Film & Musik oft asymmetrisch sind).
  • Gerade in der Film- und Musikbranche gibt es systembedingt zahlreiche Mehrfachversicherungen, diese dürfen kein Ausschlusskriterium sein.
  • Entscheidend ist, dass der gesamten Branche geholfen wird, denn Tonstudios, Werbe- und Wirtschaftsfilme sind von den Produktions-Stopps und der Schließung der Kinos und im Handel ebenso betroffen wie Verleiher, Weltvertriebe, Musik-Labels und Kino- & TV-Produktionen.

3. Öffnung der AWS-Garantien, um schnell Liquidität zu schaffen

  • Die geltenden URG-Kriterien - 8% Eigenkapitalquote und flexible Schuldentilgungsdauer von maximal 15 Jahren - sind auf die Film- und Musikbranche nicht anwendbar (siehe Gutachten der Kanzlei Steirer, Mika & Comp Wirtschaftstreuhand GmbH).
  • daher eine generelle Flexibilisierung oder eine Ausnahme-Regelung für die Kreativwirtschaft.

4. Offensive des ORF als Partner der Branche

  • Zusätzliches ORF Budget im Jahr 2020 für die Finanzierung der Mehrkosten der AuftragnehmerInnen bei ORF-Projekten
  • Einrichtung eines Liquiditätsfonds (Akontierung von Ratenzahlungen)
  • verstärktes Auftragsvolumen durch den ORF.
  • Die Erhöhung des Anteils österreichischer Musik im ORF ist dabei ein positiver Schritt.
  • Darüber hinaus sendet der ORF verstärkt österreichisches Programm, für das entsprechende Abspielbudgets anfallen, die es zu finanzieren gilt.

5. Geplante Erhöhung des Musikfonds so schnell wie möglich durchführen

  • Für die österreichische Musikszene ist es in dieser Situation entscheidend, dass die in Aussicht gestellte Erhöhung des Budgets des Österreichischen Musikfonds auf insges. € 5 Mio umgehend umgesetzt wird.

6. Einbindung der Privatsender

  • Finanzierung der Corona-Mehrkosten der AuftragnehmerInnen, schnelle Begleichung offener Rechnungen, Stärkung des Auftragsvolumens.

7. Bereitstellung ausreichender Mittel für das Abfangen von Produktions-Mehrkosten & Sicherstellung der aktuellen Produktionen

  • Ziel ist, einerseits die durch Produktions-Stopps und die Unterbrechung der Verwertungskette entstandenen Mehrkosten und Verluste, die nicht refinanziert werden können, aufzufangen und andererseits Projekt-Entwicklung, Produktion und Verwertung nachhaltig zu stärken, um nach dem Ende der Beschränkungen die Produktion wieder hochfahren zu können.
  • Darüber hinaus ist bei Wiederaufnahme der Drehs die Frage der durch Covid-19 nicht mehr gültigen Ausfalls-Versicherungen zu klären.
  • Entscheidend ist: die Kosten der Bewältigung der Corona-Krise müssen aus zusätzlichen Budgets kommen und dürfen nicht auf Kosten der bestehenden Budgets und damit neuer Projekte gehen.
  • Im ÖFI ist ein außerordentliches Budget für Stoff- und Projektentwicklung von 1.000.000 Euro dringend geboten, damit AutorInnen und RegisseurInnen neue Projekte entwickeln können.
  • Den Schaden in der Kinofilmwirtschaft schätzen wir mit 1.7 Millionen € pro Monat Stillstand ein. Wir gehen daher im ÖFI von einem Bedarf von mindestens 2.7 Millionen € aus, der bei Verlängerung der Maßnahmen entsprechend steigen wird.
  • Im RTR Fernsehfonds gehen wir angesichts der gestoppten TV-Drehs von einem Bedarf von 5 Millionen € zusätzlich aus, um die Schäden abzudecken und die Antragstermine 2020 zu bedecken.

Die unterzeichnenden Verbände:
Fachvertretung Wien der Film & Musikwirtschaft WKW
AAFP - Association of Austrian Film Producers
Dachverband der Österreichischen Filmschaffenden
Younion - Die Daseinsgewerkschaft
dok.at - Interessensgemeinschaft Österreichischer Dokumentarfilm
Verband Filmregie Film Austria
Film Fatal FC Gloria - Frauen, Netzwerk, Film
VAM - Verwertungsgesellschaft Audiovisuelle Medien
VDFS - Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden
Akademie des Österreichischen Films
EU XXL - Forum for European Film
Österreichischer Musikfonds
ÖMR – Österreichischer Musikrat
VTMÖ - Verband unabhängiger Tonträger, Musikverlage und MusikproduzentInnen
IFPI - Verband der österreichischen Musikwirtschaft

Rückfragen & Kontakt:

Alexander Dumreicher-Ivanceanu (WKW Fachvertretung Wien): +43.699.199.49922, ivanceanu@amourfoufilm.com
Alexander Glehr (AAFP): +43.664.150.1830, alexander.glehr@film-ag.at

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