Finanzausschuss beschließt Halbierung der Flugabgabe ab 2018

Weitere Beschlüsse: Investitionen ins Wiener Konferenzzentrum, Übertragung historischer Baudenkmäler an Salzburg

Wien (PK) - Die angekündigte Senkung der Flugabgabe wird nun umgesetzt. Der Finanzausschuss beschloss heute eine Halbierung des geltenden Tarifs ab 2018, wobei sich die Regierungsparteien von dieser Maßnahme nicht nur Vorteile für die KonsumentInnen, sondern auch eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs in der Luftfahrt versprechen.
Weitere Entscheidungen der Abgeordneten betrafen die finanzielle Absicherung von Investitionen ins Wiener Konferenzzentrum sowie die Übertragung des Eigentums an historisch bedeutsamen Grundstücken und Baudenkmälern an das Land Salzburg. Vertagt wurden eine Gesetzesinitiative der NEOS, die eine jährliche Inflationsanpassung der Einkommensgrenzen fordern und ein Antrag der Grünen zur Evaluierung des österreichischen Einheitswertsystems.

Bis zu 60 Mio. € an Mindereinnahmen durch Senkung der Flugabgabe

Durch das mit breiter Mehrheit - gegen die Stimmen der Grünen -verabschiedete Gesetz wird die Flugabgabe ab kommenden Jahr auf 50% des 2016 geltenden Tarifs herabgesetzt (1524 d.B.). Für die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden wird sich die Maßnahme 2018 mit schätzungsweise 57 Mio. € an Mindereinnahmen zu Buche schlagen, bis 2021 dürfte dieser Betrag durchschnittlich rund 60 Mio. € betragen.

Massive Kritik der Grünen an der Flugabgabensenkung

Die Grünen sehen in der Senkung der Abgabe klimapolitisch ein katastrophales Signal, wie es Georg Willi bezeichnet. Für ihn ist die Maßnahme ein Nachgeben der Regierung gegenüber dem Fluglobbyismus. Der Großteil der Flüge seien Kurzstrecke, so Willi, eine entsprechende Halbierung bedeute eine Senkung von 7,00 € auf 3,50 € -das habe null Lenkungswirkung. Er und Bruno Rossmann vermissen zudem fundierte Fakten, die das Argument der positiven wirtschaftlichen Effekte durch Senkung der Abgabe untermauern würden. Ganz im Gegenteil zeige sich am Beispiel Deutschland, dass auch mit einer höheren Flugabgabe die Fluggästezahl steige. Und obwohl die Evidenz für wirtschaftliche Effekte fehlt, werden ökologische Auswirkungen einfach zur Seite geschoben, so Rossmann. Er forderte Finanzminister Hans Jörg Schelling auf, eine Wirkungsfolgenabschätzung darzulegen, die auf seriöse Studien und Fakten basiere. Österreich sei insgesamt mit umweltbezogenen Abgaben ins letzte Drittel gerutscht, warnte Werner Kogler, der außerdem die Steuerprivilegien bei Schiffsdiesel und Kerosin vor dem Hintergrund des Pariser Abkommens für "obszön" hält und einen aufrichtigen Kampf auf dieser Ebene vermisst.

FPÖ und NEOS für gänzliche Abschaffung der Flugabgabe

Hubert Fuchs von der FPÖ und NEOS-Abgeordneter Rainer Hable hingegen begrüßen die Halbierung der Abgabe, dies sei ein Schritt in die richtige Richtung. Beide sprachen sich dafür aus, die Abgabe gänzlich abzuschaffen. Robert Lugar (T) hinterfragte, ob die Senkung mehr den KonsumentInnen zugute kommen solle oder eher als Geschenk für den Flughafen betrachtet werde.

Die Senkung ist für Kai Jan Krainer (S) ganz im Sinne der drei Säulen der Nachhaltigkeit. Es müssten eben sowohl ökologische als auch ökonomische und soziale Effekte passen, damit das Konzept langfristig funktioniert. Für einen Lenkungseffekt bräuchte es die europäische Eben, national sei das Problem nicht lösbar, so Krainer, der ebenso wie Gabriel Obernosterer (V) ein Ausweichen auf andere Flughäfen befürchtet, wenn die Abgabe in Wien zu hoch ist. Denn die Passagierzahlen würden sehr wohl zeigen, dass sich die Abgabenhöhe auswirke. Der Klimawandel sei allen ein Anliegen, sagte dazu Obernosterer, die Halbierung ziele aber darauf ab, Arbeitsplätze zu sichern und den Wirtschaftsstandort bzw. den Flughafen Wien zu stärken. Hermann Schultes (V) sieht in der Halbierung der Abgabe neue Chancen für den Wirtschaftsmotor Flughafen Wien.

Schelling: Flugabgabensenkung ist standortpolitische Entscheidung

Man habe sich mit dieser Maßnahme entschlossen, den Standort Wien langfristig wettbewerbsfähig zu erhalten, betonte Finanzminister Hans Jörg Schelling. Der Flughafen sei einerseits Drehscheibe, man versuche, auch Investitionen nach Wien zu ziehen. Im Hinblick auf Tourismus, internationale Organisationen und Forschungseinrichtungen in Wien sei die Halbierung eine standortpolitische Maßnahme für die Zukunft Österreichs. Auch er sieht ein Ausweichen auf andere Flughäfen wie Bratislava als Gefahr, der man mit dieser Halbierung nun entgegenwirke.

Österreich investiert 32 Mio. € in das Wiener Konferenzzentrum

Eine Novelle des IAKW-Gesetzes (1414 d.B.) schafft die Rechtsgrundlage für Investitionen in das Wiener Konferenzzentrum, die Internationale Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien AG (IAKW AG). Geplant sind ein Umbau des Eingangs und die Schaffung von zusätzlichen Ausstellungsflächen auf dem Vorplatz. Außerdem sollen die Hallen von allen Ebenen aus zugänglich werden. Die Planungs- und Baukosten dieses Projekts betragen 32 Mio. € und werden zu 65% vom Bund und zu 35% von der Stadt Wien getragen. Die Regierung rechnet mit einem positiven BIP-Effekt für 20 Jahre in der Höhe von 473 Mio. € und erwartet zudem insgesamt 6.000 neue Jobs als Folge der Investition. Dem Gesetz wurde heute im Finanzausschuss mehrheitlich -gegen die Stimmen der Grünen und des Team Stronach - zugestimmt.

Salzburg wird Eigentümer seiner historischen Baudenkmäler

Einstimmigkeit bestand über ein Bundesgesetz betreffend Liegenschaften des Bundes in Salzburg in der Fassung eines Abänderungsantrags (1415 d.B.). Damit überträgt der Bund anlässlich des Jubiläums "200 Jahre Salzburg bei Österreich" das Eigentum an sechs Grundstücken mit Bauwerken von großer Bedeutung für die historische und kulturelle Identität Salzburg an das Bundesland. Im Einzelnen handelt es sich dabei um die Mariensäule am Domplatz, die Hofstallschwemme am Herbert-von-Karajan-Platz, die Pferdeschwemme am Kapitelplatz, die Festung Hohensalzburg, die Neue Residenz und den Residenzbrunnen. Die eingebrachte Abänderung der Regierung enthält neben Klarstellungen ein Veräußerungsverbot der Liegenschaften und Zahlungsleistungen für Maßnahmen, die vom Bund übernommen werden. Franz Leonhard Eßl (V) unterstrich den hohen Identifikationswert für Salzburg. Eigentum sei zwar auch eine Bürde, die Rückübertragung trotzdem wichtig. Ein von ihm eingebrachter Abänderungsantrag umfasste Klarstellungen und eine Vervollständigung der Liste der Gegenstände.

NEOS-Forderung zur jährlichen Inflationsanpassung der Einkommensgrenzen vertagt

Die Abgabenlast nehme automatisch zu, da mit der Teuerung Gebühren, Mieten und Löhne steigen, die Einkommensgrenzen für die Lohn- und Einkommenssteuersätze aber gleich bleiben, argumentieren die NEOS. Eine entsprechende Initiative zur Änderung des Einkommenssteuergesetzes aus dem Jahr 2014 (412/A) der NEOS wurde heute im Finanzausschuss von SPÖ und ÖVP vertagt. Dem Antrag zufolge würden Zuwächse der Bruttoeinkommen teilweise von der Inflation kompensiert, was dazu führe, dass bei einer (nominellen) Lohnerhöhung Einkommensteile der SteuerzahlerInnen in höhere Progressionsstufen rutschen und nach Abzug der Inflation real weniger bleibt als zuvor.

Genau diese indirekte Abgabenerhöhung will Abgeordneter Rainer Hable (N) durch eine automatische jährliche Indexierung bzw. eine Inflationsanpassung der Einkommensgrenzen für Steuersätze künftig vermeiden, es gehe um die Abschaffung der sogenannten kalten Progression, so Hable. Der Finanzminister habe sich dazu bekannt, diese abzuschaffen, allerdings sei davon im Regierungsprogramm nicht wirklich die Rede. Denn gerade für den Mittelstand sieht Hable keine Verbesserung, vielmehr werde das Problem auf die nächste Bundesregierung verlagert. Eine Entlastung müsste aber jetzt passieren und nicht in einem Mogelpaket auf 2020 oder 2021 verschoben werden, so der NEOS-Abgeordnete, vor allem für eine Entlastung der mittleren Einkommen. Auch Bruno Rossmann (G) möchte rascher Maßnahmen setzen, als auf die Regierung zu warten. Offen ist für ihn die Frage, wann aus Regierungssicht eine geplante Abgeltung der kalten Progression in Kraft treten soll und auch, wie die Gegenfinanzierung aussieht. Jedenfalls seien die unteren Einkommen bei der Abgeltung stärker zu berücksichtigen.

Christoph Matznetter (S) verwies auf den bereits abgelaufenen Inkraftsetzungstermin im NEOS-Antrag und stellte den Antrag auf Vertagung. Indexklauseln seien nicht immer und überall die beste Lösung. Außerdem solle man zur Diskussion dieser Thematik den Vorschlag der Regierung abwarten, meinte dazu auch Gabriele Tamandl (V). Sie bekannte sich ebenso wie Fraktionskollege August Wöginger zur Abschaffung der kalten Progression. Das Thema sei wichtig und keinesfalls vom Tisch. Außerdem sei das System als Ganzes zu sehen, sagte dazu Kai Jan Krainer (S). Im Gesamtbild aus Einkommenssteuer, Sozialversicherung und Konsumsteuern sei das System relativ proportional. Die EK-Steuer mache im Verhältnis etwa 20% der gesamten Abgaben aus.

Minister Schelling schätzte zum Zeitrahmen, dass nach Abschluss der Verhandlungen mit dem Koalitionspartner die Regierungsvorlage zum Thema kalte Progression bereits bis Mitte des Jahres im Parlament ankommen könnte.

Grüne sehen Benachteiligung von Kleinbauern und wollen Evaluierung des Einheitswertsystems

Auch ein Antrag der Grünen wurde mit den Stimmen der SPÖ und ÖVP vertagt. Wolfgang Pirklhuber fordert darin eine Evaluierung des österreichischen Einheitswertsystems und der damit zusammenhängenden Beitragsgrundlagen der bäuerlichen Sozialversicherung (1755/A(E)). Er kritisiert die Benachteiligung von Kleinbauern durch die Einheitswertreform, denn damit werde erstmals ein Drittel der agrarischen Direktzahlungen - aufgrund der Hauptfeststellung 2014 auf Basis des geänderten Bewertungsgesetzes - zur Berechnung des Einheitswertes herangezogen.

Das wirke sich bei pauschalierten Betrieben auf die Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge aus, erklärt der Antragsteller und kritisiert die überproportionale Belastung von kleinen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge träfen kleine Betriebe stärker als große, weil diese von der Höchstbemessungsgrundlage profitieren. Dies sei aber ein zweiter Teil, der in der Zuständigkeit des Sozialressorts liege. Auf Basis einer Evaluierung soll die Berechnung der Beitrags-Grundlagen rasch angepasst und das neue Modell bis spätestens 2018 implementiert werden, fordert Pirklhuber. Weder der angekündigte einmaligen Verzicht der Sozialversicherung auf eine Quartalszahlung, noch jährliche Rückzahlungen in der Höhe von 15 Mio. € Sozialversicherung ab Ende 2018 an besonders hart getroffene Kleinbauern führe zu Strukturverbesserungen. Insgesamt geht es jetzt darum, eine präzisere Datengrundlage zu schaffen - etwa welche ländlichen Betriebe betroffen seien und wie sich der Einheitswert auswirke.

Für Hermann Schultes (V) gilt es ebenso wie für den Finanzminister, nach Einführung des Einheitswerts nun erste Daten und Ergebnisse abzuwarten, bevor man Analysen vornehme. Bisher sehe man kein besseres Instrument, auch wenn historisch das Einheitswertsystem eine andere Bedeutung hatte, so Schelling. In der Analyse zum gegebenen Zeitpunkt gelte es auch, Problemfelder wie etwa im Zusammenhang mit dem Verkehrswert zu berücksichtigen, so Schelling, daher seien konkrete Ergebnisse abzuwarten. (Schluss Finanzausschuss) mbu

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