Finanzausschuss ebnet weg für Verkauf von Tabakprodukten zum Erhitzen

Staatsbeteiligungen werden reformiert und GPLA-Prüfung vereinheitlicht, Mittel für Entwicklungsländer und Hochwassergebiet sind gesichert

Wien (PK) Die Zusammenführung der Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben in eine Behörde wurde heute mit den Stimmen der Regierungsparteien im Finanzausschuss besiegelt. Auch die Umwandlung der Österreichischen Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH (ÖBIB) in die Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG) wurde mit den Stimmen der ÖVP und FPÖ sowie der NEOS beschlossen. Einstimmigkeit herrschte über die Wiederauffüllung internationaler Entwicklungsfonds zur Unterstützung von Entwicklungsländern sowie über den Zuschuss finanzieller Mittel aus dem Katastrophenschutzfonds für das steirische Hochwassergebiet Gasen. Diskutiert wurde auch eine Änderung im Tabakmonopolgesetz, die künftige Besteuerung von Tabakprodukten zum Erhitzen sowie über die rechtliche Grundlage für die Zweckzuschüsse im Bereich der Elementarpädagogik.

Löger: Einheitliche Prüfung lohnabhängiger Abgaben ist pragmatischer Ansatz

Die gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben und Beiträge, die „GPLA“ wird künftig in einer einheitlichen Prüforganisation zusammengeführt. Damit will man die Rechtssicherheit und die Servicequalität für ArbeitgeberInnen bei den Prüfvorgängen steigern, sowie die Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und eine Stärkung der Abgabemoral sicherstellen. Die Einrichtung einer neuen Behörde, dem „Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge“, kurz PLAB, wurde heute im Finanzausschuss beschlossen. Derzeit ist die Einhebung von Lohnabgaben und die Prüfung von ArbeitgeberInnen auf mehrere Behörden verteilt, künftig werden die Prüfkompetenzen im Wirkungsbereich des Finanzministeriums gebündelt. Der Prüfdienst wird sowohl die Lohnsteuerprüfung, die Sozialversicherungsprüfung als auch die Kommunalsteuerprüfung umfassen. Die Österreichische Gesundheitskasse erhält das Recht, Sozialversicherungsprüfungen anzufordern, Gemeinden können eine Kommunalsteuerprüfung verlangen.

Betreffend Kinderbetreuungskosten wurde mit einem Abänderungsantrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf (ÖVP) und Hermann Brückl (FPÖ) sichergestellt, dass Pflichtveranlagungen und Nachzahlungen für das Jahr 2019 vermieden werden, indem bereits ergangener Freibetragsscheine außer Kraft treten. Ebenso werden in den Freibetragsscheinen für die Jahre 2019 und 2020 die Kinderbetreuungskosten nicht mehr enthalten sein.

Die Oppositionsparteien konnten einer grundsätzlichen Zusammenführung des Prüfdienstes zwar etwas abgewinnen, zeigten sich aber in mehrerer Hinsicht kritisch und stimmten der Regierungsvorlage nicht zu. Die SPÖ-MandatarInnen Kai Jan Krainer und Doris Magreiter stellten die mit 2 Mio. € als einmalig angegebenen Kosten für Ausbildungsmaßnahmen, Team Building und Informationsveranstaltungen in Frage. Krainer betonte, dass Sozialversicherungen der Bauern, Selbstständigen und öffentlich Bediensteten sehr wohl auch weiterhin eine Prüfkompetenz besitzen würden und die Prüfung somit nicht in jeglicher Hinsicht zusammengeführt wird. Magreiter kritisierte auch, dass kein Austausch mit dem Städtebund und dem Gemeindebund stattgefunden habe, welche das Gesetz ablehnen würden. Sie bezeichnete das Vorhaben der Regierungsparteien als einen „Eingriff in die Selbstverwaltung“. Selma Yildirim (SPÖ) äußerte außerdem Bedenken in Bezug auf die Rechtsmittelinstanzen. Da es in diesem Bereich leider oft zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen komme, wäre die Vereinheitlichung in zweiter Instanz nicht gegeben, meinte sie. Ein SPÖ-Antrag um Vertagung wurde abgelehnt.

Josef Schellhorn (NEOS) stellte mit Verweis auf die Kammer für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfer fest, dass die Sozialversicherung auch weiterhin Prüfvorgänge durchführen könne. Bei einem Einspruch müsste man sich somit also an drei Stellen – die Finanz, die Sozialversicherung und die Gemeinde – wenden, bekrittelte er. Auch zeigte er sich von der Gesetzesnovelle enttäuscht, da die Wirkungsfolgenabschätzung keine Einsparungen aufzeigen würde. Auch JETZT-Finanzsprecher Bruno Rossmann kritisierte stark, dass keine Synergieeffekte angeführt sind. So würde die Bundesregierung das neue Haushaltsrecht ad absurdum führen. Er zeigte sich besorgt, dass das Gesetz mehr Kosten als Synergieeffekte bringen würde. Abgaben würden ohnehin nicht immer so abgeführt werden, wie man es sich wünschen würde, meinte er. Außerdem untermauerte er seine Ansicht, dass es sich bei dem vorliegenden Gesetz über die Zusammenführung der Prüforganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung um einen massiven Eingriff in die Selbstverwaltung handle.

Für Wolfgang Klinger (FPÖ) ist nicht die von der Opposition in Frage gestellte anfängliche Effizienz des Gesetzes wesentlich, sondern dessen langfristiger Nutzen. Er selbst habe Lohnprüfungen durchgeführt und wisse, dass es UnternehmerInnen vorrangig wichtig sei, dass man eine Prüfung habe, die enderledigt wird. Daher begrüße er das Gesetz.

Finanzminister Hartwig Löger stellte klar, dass der geschaffene Rahmen für die Prüfarbeit in praktischer Hinsicht nichts Neues sei und dass die Arbeit genaugenommen bereits seit 15 Jahren als gemeinsame Prüfung durchgeführt werde. Mit dem Gesetz sei man jetzt einer pragmatischen Logik gefolgt, um die organisatorische Zusammenführung zu erreichen. Seiner Ansicht nach würde das Gesetz bessere Effizienz und Synergie – unter anderem durch Personalersatz – sowie mehr Sicherheit in Hinblick auf die Bundesabgabeordnung bringen und eine Verbesserung der Prozessabläufe garantieren. Man habe in intensiven Austausch mit der Sozialversicherung eine Vielzahl an Modellen diskutiert und sich auf einen pragmatischen Ansatz geeignet. Die mit 2 Mio. € angegebenen Kosten für Ausbildungsmaßnahmen, Seminare und Informationsveranstaltungen würden auch die Vereinheitlichung der Ausstattung, etwa im BackOffice-Bereich, inkludieren und seien als einmalige Ausgaben zu verstehen, antwortete Löger auf die Fragen der Opposition. Nachhaltige Kosten seien noch nicht erfasst worden, Einnahmeausfälle seien laut dem Finanzminister derzeit nicht erkennbar. Er stellte klar, dass die Sozialversicherung keine selbstständigen Prüfungen durchführen, sondern nur in Einzelfällen dazu veranlasst werden könnte. Die Kritik betreffend der Selbstverwaltung konnte er nicht nachvollziehen. Ein Gutachten habe festgestellt, dass diese nicht problematisch sei. Finanz und Sozialversicherung haben bislang gute Arbeit geleistet und werden das auch weiterhin miteinander tun, stellte Löger außer Frage.

Oppositionskritik an kurzer Begutachtungsfrist für ÖBAG

Der Finanzausschuss stellte heute ferner die Weichen für die Umwandlung der Österreichischen Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH (ÖBIB) in eine Aktiengesellschaft, die „Österreichische Beteiligungs AG“ (ÖBAG). Durch eine Gesetzesänderung wird auch die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) an die ÖBAG übertragen. Auch OMV, Telekom, Post und Casinos Austria zählen zu den großen Beteiligungsunternehmen. Der Verbund wird im Eigentum des Finanzministeriums bleiben, die Beteiligung aber künftig von der ÖBAG verwaltet. Auch die vom Bund an der APK Pensionskasse AG gehaltenen Anteile gehen ins Eigentum der ÖBAG über.

Die Regierungsparteien argumentieren, dass eine strategische Neuausrichtung der ÖBAG zur Erhaltung und Steigerung des Werts bedeutsamer Beteiligungen des Bundes im Interesse des Wirtschafts- und Forschungsstandorts und zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Österreich notwendig sei. Im Interesse der Republik soll die ÖBAG also laut Regierungsvorlage für ein aktives Beteiligungsmanagement als Kernaktionärin der börsenorientierten Beteiligungsunternehmen für eine nachhaltige und langfristige Wertschaffung sorgen. Die Eigentümerinteressen des Bundes will man mit einem aktiven Beteiligungsmanagement und von der ÖBAG nominierten Aufsichtsmitgliedern wahren.

Der Aufsichtsrat wird daher aus neun Mitgliedern, zusammengesetzt aus sechs KapitalvertreterInnen und drei ArbeitnehmervertreterInnen, bestehen. Deren fachliche Expertise will man für die Geschäftsfelderweiterung nutzen, indem künftig Minderheitsbeteiligungen an strategisch relevanten Unternehmen eigegangen sowie dafür Kredite vergeben werden können. Für die Übernahme von Beteiligungen ist die Zustimmung und Evaluierung durch ein unabhängiges Beteiligungskomitee nötig.

Rossmann (JETZT) sah den Entwurf „nicht nur negativ“, kritisierte aber die kurze Begutachtung der Gesetzesnovelle. Er äußerte Besorgnis über die vage Formulierung bezüglich der Übertragung der Managementverwaltung des Verbunds, da es sich um eine strategische Beteiligung handle. Er kündigte an, dass er in zweiter Lesung einen Abänderungseintrag einbringen wolle, um die Zusammenstellung der Aufsichtsräte genauer zu definieren. Sofern die Regelungen für die Aufsichtsräte geklärt sind, würde auch die SPÖ der Regierungsvorlage zustimmen, sagte ihr Finanzsprecher Krainer. Ambivalent sah die Novelle der NEOS-Finanzssprecher Schellhorn. „Alles sei besser als das, was die ÖBIB bisher war“, sagte er. Auch er bemängelte die kurze Begutachtungsfrist, unterstützte die neue Entwicklung und Umwandlung in eine AG aber grundsätzlich, und informierte sich beim Finanzminister über Stärken, Schwächen und Risiken des Modells.

Andreas Ottenschläger (ÖVP) entgegnete der Kritik an der kurzen Begutachtungsfrist, dass man den kurzen Umfang der Gesetzestexts beachten müsse. Er achtete es als soliden, seriösen Vorschlag der Bundesregierung, wie man die Beteiligungen weiterentwickeln könne und erinnerte an die Zielsetzung, damit ein aktives Beteiligungsmanagement zu ermöglichen. Auch Brückl (FPÖ) sieht die Umsetzung als notwendig und wichtig an. Die neue ÖBAG würde näher ans Unternehmertum heranführen, als die derzeit weisungsgebundene ÖBIB. Das weisungsfreie Management der neuen Aktiengesellschaft befindet er sowohl für die Innen-, als auch für die Außenwirkung sehr wichtig. Finanzminister Löger bekräftigte die Aussagen des FPÖ-Finanzsprechers. In der Form einer AG sieht er bessere Möglichkeiten, um ein professionelles staatliches Beteiligungsmanagement umzusetzen. Wertsteigerungen suche man in den bereits bestehenden Beteiligungen, Privatisierungen seien derzeit nicht angedacht. Damit werden also keine Risiken aufgebaut, sondern eher abgebaut, meinte er. Die Einteilung des Aufsichtsrats bedarf noch etwas Aufklärung, räumte der Finanzminister ein.

Internationale Entwicklungsfonds wiederaufgefüllt

Zur finanziellen Unterstützung von Entwicklungsländern stand auch das IFI-Beitragsgesetz 2018 auf der Tagesordnung. Für internationale Finanzinstitutionen, bei denen Österreich Mitglied ist, wurden folgende zusätzliche Kapitalanteile beschlossen: 1.507 zusätzliche Anteile in Höhe von 120.635  US-Dollar im Rahmen der allgemeinen Kapitalerhöhung der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, sowie 2.025 zusätzliche Anteile in selber Höhe für die selektive Kapitalerhöhung. Die Internationale Finanzkorporation sieht von Seiten Österreichs 173.475 zusätzliche Kapitalanteile von je 1.000 US-Dollar vor. Der von der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung verwaltete Globale Umweltfazilität-Treuhandfonds wird zum siebenten Mal mit 50,5 Mio. € wiederaufgestockt. Der Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung wird zum elften Mal mit einem österreichischen Beitrag von 16 Mio. € wiederaufgefüllt. Die öffentliche Verschuldung wird sich durch Beitragsleistungen bis Ende des Jahres 2047 um 0,04 % des BIP bzw. 249 Mio. € erhöhen.

Das Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen wurde einstimmig angenommen, wenngleich JETZT-Mandatar Rossmann die relativ geringe ODA-Quote kritisierte. Laut dem parlamentarischen Budgetdienst liege diese mit 0,42 im EU-Durchschnitt. Ziel ist es, bis 2020 sind 0,7% des Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit auszugeben. NEOS-Abgeordneter Schellhorn interessierte sich für Maßnahmen zur Umsetzung des EU-Ziels, 10 Millionen Arbeitsplätze in Afrika zu schaffen. Finanzminister Löger bestätigte, dass es sich dabei um einen klaren Schwerpunkt der Weltbank handle, das Thema werde aber auf EU-Linie und nicht auf nationaler Ebene verfolgt. Weitere Maßnahmen zum Schwerpunktthema Afrika werden auch durch den Bundeskanzler beim Afrikagipfel im Rahmen des österreichischen EU-Ratsvorsitzes gesetzt werden, sagte er.

Antrag zur Besteuerung von neuen Tabakprodukten zum Erhitzen

Die Aufgaben, Ziele und Befugnisse der Monopolverwaltung GmbH werden durch einen mehrstimmig angenommenen Antrag von Peter Haubner (ÖVP) und Peter Wurm (FPÖ) mit einer Änderung des Tabakmonopolgesetzes festgeschrieben. Künftig wird die Monopolverwaltung für ihre Leistungen Gebühren einheben können. Im Sinne der Gesundheitspolitik hätten Trafikanten neben dem Recht, Tabakerzeugnisse verkaufen, auch die Verpflichtung, Jugendschutz aktiv zu leben, so die Antragsteller. Daher zähle zu Aufgaben der Monopolverwaltung auch die Verfolgung von gesundheits-, sozial- und fiskalpolitischen Zielen. Das inkludiere etwa die Bestellung einer Zahl von Tabaktrafikanten, die zur Nahversorgung erforderlich ist, außerdem soll die Monopolverwaltung zur Gewährleistung der gesetzlichen Vorschriften unterstützend tätig sein und Bewerber um Trafiken beraten. Für diese Leistungen, als auch für das Generieren von individuellen Erkennungsmerkmalen soll die Monopolverwaltung GmbH künftig Ausgabeentgelte von den Tabak-Herstellern und -Importeuren verlangen dürfen. Mit einem Abänderungsantrag wurde im Gesetz zusätzlich festgemacht, dass jeder Großhändler künftig die monatlichen Umsätze an Tabakerzeugnissen mit Tabaktrafikanten dem Finanzministerium zu melden hat.

Im Zuge der Diskussion brachten die Regierungsparteien zudem einen §27-Antrag zur Novelle des Tabaksteuergesetzes ein, sodass künftig Tabak zum Erhitzen in Trafiken verkauft und versteuert werden kann. Aktuell wird dieser in Österreich nicht auf legalem Weg angeboten. Anders als bei Zigaretten oder Zigarren oder anderen Rauchtabakprodukten wird hierbei der Tabak nicht verbrannt, sondern erhitzt. Dadurch setzt sich inhalierbarer Dampf (Aerosol) frei. Vor Markteinführung würden entsprechende Produkte durch die AGES geprüft, um dann ebenso wie andere Tabakprodukte ausschließlich in Trafiken verkauft werden.

Da Tabakprodukte zum Erhitzen bereits in 22 EU-Ländern verkauft werden, bedeute die Festlegung des Steuersatzes eine Wettbewerbsgleichstellung Österreichs gegenüber den Nachbarländern, sagte Haubner (ÖVP). SPÖ-Mandatarin Magreiter erläuterte, das man damit eine EU-Verordnung in Umsetzung bringe, äußerte aber Bedenken über steuerliche Konsequenzen. Auch ihr Fraktionskollege Krainer fand kein Verständnis für die Tatsache, dass mit der ad valorem Besteuerung, also einer Mengenbesteuerung, ein anderer Weg anstatt der Besteuerung pro Stück gewählt wurde, wie es bei gewöhnlichen Zigaretten üblich sei.

Finanzminister Löger führte aus, dass die Besteuerung der Tabakprodukte zum Erhitzen in einem Verhältnis von 1 zu 3 stehen würde. Bei gewöhnlichen Zigaretten werden im Gegensatz zwei Drittel versteuert. Er gab aber den geringen Marktanteil des neuen Produkts zu bedenken. Man erwarte sich etwa 5 bis 10 Millionen Steuereinnahmen durch die Monopolverwaltung, die eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Bundes darstellt. Das Gesetz soll am 1. April 2019 in Kraft treten.

Finanzausschuss sichert Gasen Mittel aus dem Katastrophenfonds zu

Die steirische Gemeinde Gasen, die stark von wiederkehrenden Hochwässern aus dem Gasenbach und den Wildbachzubringern betroffen ist, wird finanzielle Mittel aus dem Katastrophenschutzfonds erhalten. Dazu hat man sich auf eine Novelle im Katastrophenschutzgesetz geeinigt. Konkret werden für die Gemeinde rund 3,2 Mio. € sowie für das Bundesland Steiermark rund 2 Mio. € zur anteiligen Finanzierung der geplanten Schutzmaßnahmen gemäß dem Wasserbautenförderungsgesetz zur Verfügung gestellt.

Klaus Lindinger (ÖVP) führte aus, dass es in der Gemeinde in den letzten Jahren mehrfach zu Hochwasserkatastrophen kam und auch das Ortszentrum stark gefährdet ist. 2005 führte ein Hochwasser zu massiven Sachschäden und zwei Todesfällen. Auch im August 2016, August 2017 und Juni 2018 gefährdeten Hochwasser die bestehenden Siedlungsbereiche stark, im September 2018 kam es zur jüngsten Katastrophe in diesem Gebiet. Da die bestehenden Schutzmaßnahmen nicht ausreichen, und die Verwirklichung eines geeigneten Projekts mit rund 13,8 Mio. € bemessen ist, sollte man Gasen als einen Spezialfall betrachten, meinte Lindiger. Die SPÖ stimmte, so wie alle anderen Fraktionen für die Gesetzesnovelle, Finanzsprecher Krainer gab allerdings zu bedenken, dass es aufgrund des Klimawandels durchaus zu noch mehreren Katastrophen kommen könnte und es Grenzen des technisch Machbaren gebe. Allgemein betrachtet müsse man sich damit genauer auseinandersetzen, und Umsiedlungsprojekte in Betracht ziehen. Denn leider gebe es „nun mal heute Plätze in Österreich, die nicht mehr auf dieselbe Art bewohnbar sind, wie früher“, sagte er.

Streichung der Aufgabenorientierung empört SPÖ, NEOS und JETZT

Die gesetzliche Grundlage für die Zweckzuschüsse für die Elementarpädagogik der nächsten Kindergartenjahre auf Basis der 15a-Vereinbarung wurde mit einer Novelle im Finanzausgleichsgesetz geschaffen, die im Finanzausschuss ihre Zustimmung fand. Durch den Abschluss einer 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern wurde die Finanzierung für die nächsten vier Kindergartenjahre bereits gesichert. Die Zweckzuschüsse des Bundes an die Länder für den Ausbau des Kinderbildungs- und Betreuungsangebots, der frühen sprachlichen Förderung und des beitragsfreien Besuchs von elementaren Bildungseinrichtungen betragen 125 Mio. € im Kindergartenjahr 2018/2019 sowie jeweils 142,5 Mio. € in den Kindergartenjahren 2019/2020 bis 2021/22.

Dass hiermit der §15 zur Aufgabenorientierung, gestrichen wird, kritisierten die Oppositionsparteien allerdings stark. Damit war festgeschrieben, dass die Gemeinden die Aufgabe der Elementarbildung für Kinder bis sechs Jahre wahrnehmen sollten. Auch die Aufgabenorientierung für die Pflichtschule sollte einvernehmlich vorbereitet werden. Mandatarin Yildirim (SPÖ) hätte darin einen Meilenstein für die Elementarpädagogik, als auch für die Pflichtschule erkannt. Das ersatzlose Außerkraftsetzen des Paragraphen würde weitreichende Folgen haben, meinte sie. Rossmann (JETZT) will an der Streichung des Paragraphen eine „Bankrotterklärung der Föderalismuskritik“ erkennen. Er habe die Aufgabenorientierung von Beginn an mit Zweifel betrachtet und für reformbedürftig befunden. Dass die Verhandlungen ins Stocken geraten sind, bezeichnete er als Armutszeugnis. Leider würde sich die derzeitige Regierung von einer 15a-Bund-Länder-Vereinbarung zur nächsten retten, die im Regelfall schlecht ausfallen, so Rossmann. Auch NEOS-Abgeordneter Schellhorn schloss sich der Kritik an.

Carmen Schimanek (FPÖ) und Finanzminister Löger begründeten die Aufhebung der Aufgabenorientierung damit, dass auf Länderebene keine Vertragsverhandlungen zustande kommen konnten. Da auf föderalistischer Ebene nicht die notwendige einvernehmliche Vorbereitung geschaffen werden konnte, musste man diesen Schritt notwendigerweise vollziehen, um Fortschritte in der Elementarpädagogik setzen zu können, argumentierte Löger. (Schluss Finanzausschuss) fan

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