Finanzausschuss: Übereinkommen gegen Steuervermeidung und neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Israel

Außerdem Ausschuss-Beschlüsse zu Bildungskompass-Erprobung, Entwicklungshilfe, NoVA

Wien (PK) - Mit einem multilateralen Übereinkommen zur Umsetzung steuerbezogener Maßnahmen in Doppelbesteuerungsabkommen und einem neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit Israel genehmigte der Finanzausschuss heute einstimmig zwei Staatsverträge. Beschlossen wurden zudem eine Bildungskompass-Erprobung in Oberösterreich, Beiträge für die Entwicklungshilfe und die Beibehaltung der NoVA-Befreiung für Klein-LKWs. Vertagt wurden mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP eine Reihe von Oppositionsanträgen. Das Themenspektrum reichte von Neuausrichtung der Bankenaufsicht, Förderung umweltfreundlicher Mobilität für MitarbeiterInnen, Anhebung der steuerfreien Beträge für Reisekosten und fairem Online-Wettbewerb im Beherbergungswesen über einen Aktionsplan gegen aggressive Steuerplanung bis hin zu einer Sechs-Jahres-Beschränkung für Abschlussprüfer und gegen Steuerprivilegien von Parteien.

Multilaterales Übereinkommen gegen Steuervermeidung und erneuertes Doppelbesteuerungsabkommen mit Israel

Das Übereinkommen "Multilateral Convention to Implement Tax Treaty-Related Measures to Prevent Base Erosion and Profit Shifting" (MLI) zur Umsetzung multilateraler, steuerbezogener Maßnahmen im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) soll Steuerverkürzung und Steuerverlagerung im sich ändernden globalen Geschäftsumfeld verhindern (1670 d.B.). Der Staatsvertrag wurde vom Finanzausschuss einhellig genehmigt. Erklärtes Ziel ist einerseits, dass zwischenstaatlich der Ort, an dem die steuerpflichtigen Gewinne ausgewiesen werden, besser mit dem Ort übereinstimmt, an dem die Wirtschaftstätigkeit stattfindet sowie die Wertschöpfung erfolgt und dass damit der Verlust von Unternehmenssteuereinnahmen verhindert wird. Außerdem soll durch Verbesserung der internationalen Streitbeilegung die Rechtssicherheit für betroffene Unternehmen erhöht werden. Durch die Unterzeichnung des MLI sei eine zeitgleiche und effiziente Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen der Staaten möglich, ohne umfangreiche Ressourcen für bilaterale Neuverhandlungen der einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen zu beanspruchen, so die Argumentation zum Staatsvertrag. Das MLI beinhaltet sowohl verpflichtend aufzunehmende Mindeststandards, aber auch zusätzliche, optionale und alternative Bestimmungen, die in den Vorbehalten und Notifikationen zum Ausdruck kommen. Nur wenn beide Doppelbesteuerungsabkommenspartner das MLI auf ein Abkommen anwenden wollen, wird dieses zu einem grundsätzlich unter das Übereinkommen fallenden Steuerabkommen und fällt in den Geltungsbereich des MLI.

SPÖ-Abgeordneter Kai Jan Krainer und Andreas Hanger von der ÖVP sehen in dem Übereinkommen einen guten Schritt in die richtige Richtung. Österreich habe eine hohe Steuerquote, die Maßnahme sei enorm wichtig, damit nicht der Eindruck entstehe, dass durch Steuervermeidung Ungerechtigkeit zugelassen werde, so Hanger. Auch für Bruno Rossmann (G) geht das Übereinkommen grundsätzlich in die richtige Richtung, allerdings sei viel von der Umsetzung abhängig, etwa wie viele Länder tatsächlich dabei seien und wie der konkrete Zeitrahmen aussehe. Rossmann erkundigte sich außerdem nach dem Status quo, was das Thema Betriebsstätten und Digitalisierung betrifft. Er bezweifelte, dass Österreich hier eine Vorreiterrolle innehabe, wie Andreas Hanger das sieht. Auch FPÖ-Abgeordneter Hubert Fuchs hinterfragte, mit wie vielen Ländern das Abkommen Anwendung findet, außerdem fehle die USA gänzlich. Die Regelungen zur Streitbeilegung sind für ihn ein Tropfen auf den heißen Stein.

Die Vorreiterrolle Österreichs ist für Finanzminister Hans Jörg Schelling an Beispielen erwiesen, in denen Österreich etwa früher als Deutschland Regelungen eingeführt habe. Die Thematik der "Digitalen Betriebsstätten" sei weitestgehend in Arbeit, ein nächster Schritt für Vorschläge sei für Juli geplant. Was die Zahl der Länder betrifft, habe Österreich bei 38 DBA die gewünschte Anwendung des Übereinkommens bekannt gegeben, man sei hier auf das jeweilige Partnerland angewiesen.

Mit einem neuen Doppelbesteuerungsabkommen, das die Abgeordneten ebenso einhellig genehmigten, sollen die Wirtschaftsbeziehungen mit Israel gestärkt werden. Das derzeit gültige Steuerabkommen zwischen Österreich und Israel aus dem Jahr 1970 entspreche nicht mehr den neuesten Entwicklungen im Steuerrecht, insbesondere nicht den Standards der OECD, heißt es im entsprechenden Staatsvertrag (1638 d.B.). Nun sollen etwa Direktinvestitionen steuerlich entlastet, Steuern auf Zinsen von 15 auf 5% gesenkt und mit Einführung des OECD-Standards mehr Transparenz geschaffen sowie die Amtshilfe verbessert werden. Israel werde sich damit auch am automatischen Informationsaustausch beteiligen, entgegnete Schelling kritischen Fragen von Bruno Rossmann (G) und Hubert Fuchs (F). SPÖ-Abgeordnete Petra Bayr unterstrich, dass es wichtig sei, das in die Jahre gekommen Abkommen zu erneuern. Außerdem sei damit das neue multilaterale Übereinkommen schon im DBA beinhaltet.

Grüne fordern Aktionsplan gegen aggressive Steuerplanung von Konzernen

Darüber hinaus fordert Bruno Rossmann seitens der Grünen einen Aktionsplan, der zu fairen Beiträgen von Konzernen auf nationaler, supranationaler und internationaler Ebene führen soll. Der entsprechende Antrag wurde vom Ausschuss vertagt (2183/A(E)). Es geht Rossmann darum, bestehende Steuergesetze durchzusetzen, insbesondere die Prüfung sämtlicher unzulässiger Beihilfen bzw. die Steuervermeidung und Steuerhinterziehung. Außerdem soll gegen Steuertricks innerhalb der Mitgliedstaaten vorgegangen werden, so Rossmann. Auch die Transparenzbestimmungen auf Unternehmensgewinne und Steuerdeals müssten ausgeweitet werden. Er sehe zwar, dass einiges in dem Bereich schon umgesetzt werde, sagte Rossmann, es gebe aber mehr Verbesserungsmöglichkeiten, damit Gewinne dort besteuert werden, wo sie entstehen. Andreas Hanger (V) stellte hierzu den Antrag auf Vertagung, da eine ganze Reihe von Maßnahmen bereits in Ausarbeitung sei.

Team Stronach für Neuausrichtung der Bankenaufsicht

Robert Lugar (T) spricht sich für eine Entflechtung und Zusammenführung der komplexen innerstaatlichen Bankenaufsicht aus (1862/A(E)). Dazu solle der Finanzminister einen Gesetzesentwurf vorlegen, wonach entweder der Österreichischen Nationalbank (OeNB) oder der Finanzmarktaufsicht (FMA) die Alleinzuständigkeit zukommt. Neben einer weiteren Aufsichtszuständigkeit der Europäischen Zentralbank (EZBÖ) haben Staatskommissäre ein Einspruchsrecht gegen Beschlüsse der Bank bei Vorschriftsverstößen, deren Befugnisse das Team Stronach außerdem ausweiten will. Man habe in der Aufsicht keine Synergien genutzt, so Lugar, sondern sich gegenseitig behindert. Außerdem sei es ihm unverständlich, weshalb die Staatskommissäre nicht vollwertig bezahlt würden. Finanzminister Schelling hielt dazu fest, dass zum Thema umfassende Analysen von ExpertInnen erstellt würden. Nach Abschluss werde er die notwendigen legistischen Vorschläge dem Parlament übermitteln. Es handle sich um eine komplexe Materie, und die geplanten Schritte werden zu Verbesserungen führen, so der Bundesminister, auch wenn die große Lösung mit FMA und OeNB nicht dabei sei. Man arbeite zügig an der Umsetzung, er hofft, dass entsprechende Änderungen noch im Herbst ins Parlament kommen. Der Antrag wurde mit der Begründung von SPÖ-Abgeordnetem Kai Jan Krainer vertagt, diese legistische Arbeit abzuwarten.

Grüne: Abschlussprüfer auf sechs Jahre beschränken

Vertagt wurde auch ein Antrag der Grünen betreffend die Prüfung von Unternehmensbilanzen. Werner Kogler will mit einer Novelle des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) eine Befristung der Höchstlaufzeit von Abschlussprüfern auf sechs Jahre erreichen ( 2191/A). Als Lehre aus dem Hypo-Debakel soll damit die Qualität der Prüfungen sowie die Kontroll- und Warnfunktion der Prüfung gestärkt werden. Seitens der EU wurde eine maximale Obergrenze von zehn Jahren festgelegt. Zur Sicherstellung der Unabhängigkeit des Gremiums sei aber eine frühere Rotation erforderlich, argumentierte Kogler für eine strengere nationale Regelung. Ruperta Lichtenecker (G) unterstrich den Antrag, es gehe mit einer Zeitverkürzung auch um die Unabhängigkeit der PrüferInnen. Rainer Hable kann seitens der NEOS das Anliegen vollinhaltlich nachvollziehen, durch lange Prüfer-Perioden solle nicht ein zu enges Nahverhältnis entstehen. Christoph Matznetter (S) und Werner Groiß (V) sprachen sich für die Vertagung aus, Argumente seien etwa auch Kontinuität und Haftungsfragen. Für Groiß braucht das Thema einen risikoorientierten Ansatz.

Erprobung des Bildungskompass in oberösterreichischen Kindergärten ab Herbst 2017

Um die bundesweite Umsetzung vorzubereiten, soll der Bildungskompass ab dem Kindergartenjahr 2017/18 in Oberösterreich erprobt und wissenschaftlich evaluiert werden. Dies sieht eine 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich vor, die heute vom Finanzausschuss mehrheitlich - ohne die Stimmen des Team Stronach -befürwortet wurde (1663 d.B.). Der Bildungskompass soll als einheitliches Qualitätsinstrument in der Elemantarpädagogik Stärken und Potentiale der Kinder dokumentieren und den Übergang in die Volksschule erleichtern. Zur Abdeckung des Aufwandes wird dem Land ein Zuschuss in der Höhe von 164.000 € zur Verfügung gestellt. Nikolaus Prinz (V) begrüßte, dass sich 50 Kindergartengruppen aus Oberösterreich zur Verfügung stellen. Für Marianne Gusenbauer-Jäger (S) ist aus Sicht der Praxis wichtig, Wissen über die Entwicklung des Kindes mit dem Kompass übermittelt zu bekommen, um dessen Stärken besser ausbauen zu können. Skepsis äußerte Bruno Rossmann seitens der Grünen, die wesentlichen Fragen für Elementarpädagogik würden unbeantwortet bleiben. Seine Fraktion stimme der Erprobung zwar zu, werde aber seine Zustimmung zu einer bundesweiten Ausrollung von der Evaluierung abhängig machen.

Beschluss von Beiträgen zur Unterstützung von Entwicklungsländern

Mehrheitlich - bis auf die Stimmen der FPÖ - beschlossen die Abgeordneten die Fortsetzung der österreichischen Beteiligung an der Wiederauffüllung internationaler Entwicklungsinstitutionen mit dem IFI-Beitragsgesetzes 2017 in Form eines technischen Abänderungsantrages (1672 d.B.). Damit sollen 116 Mio. € für die vierzehnte Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF-XIV) und 9,27 Mio. Sonderziehungsrechte, 383,81 Mio. € für die achtzehnte Wiederauffüllung des Fonds der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-18) und 24,75 Mio. an Sonderziehungsrechten sowie ein Beitrag von 17,17 Mio. € an den Treuhandfonds der Internationalen Entwicklungsorganisation für hochverschuldete arme Länder (Debt Relief Trust Fund) geleistet werden.

Christoph Vavrik (V) betonte, der Beitrag sei ein wesentlicher für die weltweite Entwicklungszusammenarbeit, es gehe um die Ärmsten der Armen. Christoph Matznetter (S) sieht in den Beiträgen eine der wirkungsvollsten Formen zur Verhinderung der Not. Je mehr man außerdem zur Überlebenschance vor Ort beitrage, umso geringer werde der Migrationsdruck, so Matznetter. Vavrik sieht letzeres allerdings anders, es gebe bei Migration keine diesbezügliche Linearität. Petra Bayr (S) wünscht sich zusätzlich zur wichtigen Komponente der multilateralen Unterstützung einen sensibleren Umgang mit Problemen vor Ort, etwa betreffend sexuelle Gewalt. Grundsätzlich positiv ist der Beitrag Österreichs für Bruno Rossmann (G), wenn auch nur ein kleiner Schritt in Richtung Erfüllung der ODA-Quote (Official Development Assistance-Quote) in Höhe von 0,7% des Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit. Auch er appellierte aber an die Regierung, sich für mehr Mechanismen gegen Verletzung von Menschenrechten einzusetzen. Die Weltbank sei vor Ort, sagte dazu Finanzminister Schelling. Österreich sei Teil der Stimmrechtsgruppe, dort würden Überlegungen eingebracht. Derzeit werde seitens der Weltbank auch ein Katalog zu Fehlentwicklungen erstellt, das Interesse an Monitoring sei jedenfalls groß.

Weiterhin keine NoVA für Klein-LKWs

Erwartete Änderungen in der europäischen Zollnomenklatur zur Definition von PKWs würden dazu führen, dass Klein-LKWs künftig von der Normverbrauchsabgabe betroffen wären, so die Abgeordneten Werner Groiß (V) und Kai Jan Krainer (S). Mit einem entsprechenden Antrag zur Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes, der im Ausschuss unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags zur formalen Präzisierung einhellig befürwortet wurde, soll die Kontinuität der bisherigen Steuerbelastung gewahrt und Klein-LKWs wie bisher befreit bleiben. Die Änderungen sollen gemeinsam mit den Änderungen der Begriffsbestimmungen erfolgen (2239/A). Eine grundsätzliche Problematik ortet Finanzminister Hans Jörg Schelling beim aufgeworfenen Thema der E-Mobilität, und zwar wie dahingehend in Zukunft etwaig entfallende Steuern zu kompensieren seien. Ein Experte des Ministeriums verdeutlichte auf Fragen von Hubert Fuchs (F), dass der Unterschied zwischen LKW und PKW bei der NoVA anhand der Größe der Ladefläche mit über oder unter 50% festgemacht sei. Für Bruno Rossmann (G) ist die Regelung grundsätzlich nachvollziehbar, auch wenn für ihn die ökologische Wirkung von kleinen und großen LKWs vergleichbar ist.

Team Stronach stellt sich gegen Steuerprivilegien von Parteien

Waltraud Dietrich und Leopold Steinbichler vom Team Stronach fordern mit einem Antrag die Abschaffung steuerlicher Privilegien politischer Parteien und deren Vorfeldorganisationen. Während immer mehr UnternehmerInnen ihre Betriebe schließen müssen, würden Parteien und ihre 100.000 Vorfeldorganisationen zu Festen einladen und müssten den Gewinn aus 15.000 € Umsatz pro Jahr nicht versteuern, wenn sie ihn für politische oder gemeinnützige Zwecke verwenden. ExpertInnen hielten dies für verfassungswidrig und mit europäischem Recht nicht vereinbar, so die AntragstellerInnen, die über verdeckte Parteienfinanzierung und Wettbewerbsnachteile für WirtInnen klagen (1796/A(E)). Der Antrag wurde im Ausschuss vertagt. Andreas Hanger (V) verwies auf die soziale Bedeutung der Ortsgruppen im ländlichen Raum, die Grenze von 15.000 € sei nicht ausufernd. Christoph Matznetter (S) geht der Antrag zu weit, es gebe hier kein zu kritisierendes Privileg.

Grüne für fairen Wettbewerb bei Online-Vermittlung von Beherbergung

Vor dem Hintergrund der steigenden Bedeutung von Privatunterkünften und der Sharing Economy im Bereich des Tourismus weisen die Grünen auf die verpflichtende Kooperation zwischen Behörden und Portal bei der Datenweitergabe hin. Im Online-Vertrieb von Beherbergungen und Unterkünften würden allerdings Portale, die keinen Sitz in Österreich haben, den UserInnen die Option bieten, ihr Angebot über anonyme Accounts zu vertreiben. Dabei hätten die Abgabenbehörden keine Möglichkeit, ihren gesetzlichen Aufgaben - nämlich der Erfassung aller Abgabepflichten sowie die elektronische Dokumentation der Identität des Abgabepflichtigen und die Klassifizierung seiner Tätigkeit - nachzukommen, argumentiert Georg Willi (G). Einzelanfragen der Behörden zur Datenermittlung seien aufgrund der hohen Zahl kein praktikables Mittel. Die Grünen fordern daher eine gesetzliche Anpassung in der Bundesabgabenordnung (BAO), die den fairen Wettbewerb zwischen allen MarktteilnehmerInnen im Bereich der Unterkunftsvermittlung wiederherstellt (2224/A(E)). Der Antrag wurde im Ausschuss vertagt. Finanzminister Schelling wiederholte dazu auch, dass Vorschläge zum Thema "digitale Betriebsstätten" in Ausarbeitung seien. Der Antrag beziehe sich zudem auf das Inland. Das Problem liege aber nicht innerhalb der Grenzen, hob auch Gabriel Obernosterer (V) hervor.

Grüne wollen umweltfreundliche Mobilität für Arbeitsweg fördern

Georg Willi und Harald Walser beantragen seitens der Grünen, betriebliche Zuwendungen für gesunde und umweltfreundliche Mobilität von MitarbeiterInnen steuerlich zu entlasten (1955/A(E)). Der Antrag wurde vertagt. Die AntragstellerInnen folgen einem einstimmigen Beschluss der Landes-VerkehrsreferentInnen vom April 2016 und verlangen, sachbezugsfreie Zuwendungen von Betrieben an ihre MitarbeiterInnen von derzeit 180 € auf 500 € pro Jahr anzuheben. Außerdem wollen die Grünen zweckgebundene Zuwendungen an FußgängerInnen, Fahrgemeinschaften und RadfahrerInnen ermöglichen.

Team Stronach will Bürokratie für Reisekostenabrechnungen senken

Vertagt wurde schließlich auch ein Antrag vom Team Stronach zur Senkung der Reisekostenbürokratie (1919/A(E)). Robert Lugar (T) geht es dabei um eine Anhebung der steuerfreien Beträge von Tagessätzen und Nächtigungsgeldern bei Dienstreisen, weiters um Erleichterungen für ArbeitnehmerInnen und -geberInnen beim Nachweis der Reisekosten sowie um eine rechtliche Klarstellung der kontrollierenden Instanzen. War bislang der kollektivvertraglich festgesetzte Satz für Inlandsreisen steuerfrei, so ist nun lediglich der gesetzliche Betrag steuerbegünstigt, so Lugar (T). Diese Regelung stelle keine Motivation für Personen dar, die im Außendienst tätig sind. Dazu kämen zahlreiche bürokratische Hürden, wie etwa die detaillierte Dokumentation von Dienstreise und Arbeitsalltag. Man solle in der Steuerpolitik nicht ständig Einzelmaßnahmen vornehmen, sagte dazu ÖVP-Abgeordnete Gabriele Tamandl, der Vertagungsantrag von Wolfgang Knes (S) sei gerechtfertigt. Es gehe hier um ein ganzes Paket an Maßnahmen, das in der nächsten Gesetzgebungsperiode zu regeln sei. (Schluss Finanzausschuss) mbu

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