Finanzen: Kärnten will Heta-Expertise für Österreich nutzen

Kaiser, Schaunig: In Österreich einzigartiges Kärntner Verwertungs-Know How erhalten und nutzen – Heta könnte Vermögenswerte anderer Bad Banks bestens und sparsam verwerten

Klagenfurt (OTS) - Jahrelang haben Hypo und ihre Abbaugesellschaft Heta für negative Schlagzeilen und Kopfzerbrechen in der Politik und bei der Bevölkerung gesorgt. Jetzt könnten ausgerechnet von den Erfahrungen der Heta Österreich, das Land Kärnten und die leidgeprüften Steuerzahlerinnen und Steuerzahler profitieren. Nämlich dann, wenn - wie von Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser jetzt vorgeschlagen – die Heta bzw. ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Verwertung der Assets von anderen österreichischen Abbaugesellschaften übernimmt. Aktuell sind das die KA Finanz AG (Abbaugesellschaft aus Spaltung Kommunalkredit) und 

   Immigon Portfolioabbau AG (Abbaugesellschaft aus Spaltung der Österreichischen Volksbanken-AG) – beides Gesellschaften, die wie die Heta bereits dereguliert sind, also über keine Bankkonzession mehr verfügen, und dem Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) unterstellt sind. Sowohl KA Finanz AG als auch Immigon Portfolioabbau AG verfügen über milliardenschwere Vermögenswerte (Assets), die es bestmöglich zu verwerten gilt. 

   „Die österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben das Recht und müssen sich darauf verlassen können, dass die Politik verantwortungslosen politischen und teilweise kriminellen Machenschaften, wie sie in der Vergangenheit gerade im Bankenbereich passiert sind, einen Riegel vorschiebt und jetzt alles getan wird, um die zur Vergangenheitsbewältigung notwendigen Aufräumarbeiten möglichst transparent, effizient und sparsam umgesetzt werden“, macht Kaiser deutlich. Die Abbauexperten der Heta hätten bekanntermaßen bewiesen, dass sie Vermögenswerte sehr erfolgreich verwerten können. „Das heißt sie haben zweifellos, das nötige Know How, die Erfahrung und die in Österreich in dieser Form wohl einmalige Expertise, um auch andere problematische Abbaugesellschaften bzw. deren noch vorhandene Vermögenswerte entsprechend erfolgreich und im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verwerten zu können“, sind Kaiser und Finanzreferentin Gaby Schaunig überzeugt. 

   Die Abbauexperten der Heta würden über jahrelange Erfahrung mit umfassenden Abbau-Themen wie BaSAG, Deregulierung, Schuldenschnitt, Asset Abbau, Restrukturierung von Verbindlichkeiten, Liquidation von Gesellschaften und vieles mehr verfügen. 

   Anstatt diese verantwortungsvolle Arbeit anderweitig zu vergeben, sei die neue Bundesregierung, insbesondere das Finanzministerium gut beraten, den Auftrag zur Verwertung der Assets von KA Finanz AG und Immigon Portfolioabbau AG nach Kärnten an die Experten der Heta zu übertragen. Das hätte laut Kaiser gleich mehrere Vorteile: „Zum einen würde damit die Expertise erhalten bleiben, zum anderen würden damit auch Arbeitsplätze erhalten bleiben, würden Kärntner Heta-Mitarbeiter nicht nur ihre Jobs behalten sondern damit auch in Kärnten bleiben können.“ Weiters zu beachten wären auch die Kosten, die durch die Vergabe der Verwertungstätigkeit an Dritte entstehen würden. „Mit der Heta verfügen wir in Österreich über eine bestehende Konstruktion, die es in der Form sonst nicht gibt und erst aufgebaut werden müsste. Das heißt, bei einer Vergabe der Verwertungstätigkeit bei KA Finanz AG und Immigon Portfolioabbau AG an Dritte müsste wohl eine neue Einheit bzw. neue Strukturen geschaffen oder ausgelagert werden, die eventuell zusätzliches Personal benötigen und dieses auch möglicherweise mit branchenüblichen Prämien- oder Bonuszahlungen entlohnen müsste. Alles in allem ein zu erwartender finanzieller Mehrbedarf der nicht notwendig ist, wenn die Heta die Aufgabe übertragen bekommt“, machen Kaiser und Schaunig deutlich. 

   Beide sehen die neue Bundesregierung, insbesondere Bundeskanzler Sebastian Kurz und den neuen Finanzminister Hartwig Löger gefordert. „Wir werden seitens des Landes Kärnten die Möglichkeit mit den Heta-Verantwortlichen diskutieren und dann in einem ersten Schritt Bundeskanzler und Finanzminister schriftlich zu einer entsprechenden Stellungnahme und weitere Veranlassung auffordern.

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050 536-10201
www.ktn.gv.at

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