Finanztransaktionssteuer: Löger weiterhin für eine breite Bemessungsgrundlage

EU-Unterausschuss des Nationalrats diskutiert über aktuelle Vorschläge und sieht reine Aktiensteuer kritisch

Wien (PK) Was bleibt vom ursprünglichen Vorstoß für eine Finanztransaktionssteuer übrig, die auf eine Besteuerung des Handels und der Derivate von Aktien und Anleihen abzielte? Dieser Frage widmete sich heute der EU-Unterausschuss des Nationalrats , der auf Verlangen der SPÖ zusammentrat.

Finanzminister Hartwig Löger bekräftigte einmal mehr, dass er auch weiterhin für eine möglichst breite Bemessungsgrundlage eintritt und dafür auch engagiert werbe. Im Laufe der jahrelangen Diskussion sei diese ursprüngliche Basis aber erodiert, Österreich befürworte daher den aktuellen Stand nicht, machte der Finanzminister unmissverständlich klar. Die Bemessungsgrundlage müsse breit bleiben. Der Vorschlag von Deutschland und Frankreich, der auf eine reine Aktiensteuer hinausläuft, ist für ihn keine Alternative zur Finanztransaktionssteuer. Er müsse aber diesen Vorschlag in der Gruppe der 10 Mitgliedstaaten diskutieren, sonst würden in der Gruppe nur mehr 8 Staaten verbleiben, womit auch die verstärkte Zusammenarbeit in dieser Frage europarechtlich nicht mehr möglich wäre. Er widersprach damit auch SPÖ und Liste Pilz, die Löger vorgeworfen hatten, er wolle die Finanztransaktionssteuer begraben. Vielmehr, so Löger, blockierten der deutsche sozialdemokratische Finanzminister Olaf Scholz und sein französischer Kollege Bruno Le Maire eine Finanztransaktionssteuer mit breiter Bemessungsgrundlage.

Der Tagesordnungspunkt wurde schließlich im Hinblick auf die kommende Sitzung der 10er-Runde am 4. Dezember 2018 mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ vertagt. Das gilt auch für den Antrag auf Stellungnahme, den seitens der SPÖ Andreas Schieder eingebracht hat. Darin wird die Bundesregierung und insbesondere der Finanzminister aufgefordert, sich weiterhin für die Einführung einer breit bemessenen Finanztransaktionssteuer einzusetzen, die über eine reine Aktiensteuer hinaus geht und sowohl Wertpapier- als auch Derivatgeschäfte erfasst.

Der Ausschuss befasst sich heuer zum zweiten Mal mit der Frage der Umsetzung der Finanztransaktionssteuer . (siehe Meldung der Parlamentskorrespondenz Nr. 612/2018 ).

Die Finanztransaktionssteuer auf Messers Schneide

Bereits im September 2011 hat die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer vorgelegt, „damit auch der Finanzsektor einen fairen Beitrag leistet“. Sie sollte einen Lenkungseffekt gegen Spekulationen haben. Der Steuersatz sollte 0,1% auf den Handel von Aktien und Anleihen und 0,01% für Derivate von Aktien und Anleihen betragen. Dadurch sollten Finanzdienstleister angemessen an den Kosten der Finanzkrise beteiligt und geeignete Negativanreize für Transaktionen geschaffen werden, die die Stabilität der Finanzmärkte gefährden.

Innerhalb der EU konnte darüber jedoch keine Einigung erzielt werden. Deshalb einigten sich 2012 insgesamt elf EU-Länder, darunter auch Österreich, die Finanztransaktionssteuer in Rahmen einer „verstärkten Zusammenarbeit“ einzuführen, was der Rat im Jahr 2013 auch genehmigte. Seither ziehen sich die Verhandlungen ohne Ergebnis dahin. Nunmehr sind nur noch 10 Länder – neben Österreich und Deutschland auch Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Portugal, Slowakei, Slowenien und Spanien – an einer Einführung interessiert. Außerdem sieht der aktuelle Kommissionsvorschlag eine Vielzahl von Befreiungen und Ausnahmen vor, wodurch die Bemessungsgrundlage sehr stark eingeschränkt würde.

Beim Treffen der Finanzminister der zehn Länder im Juni 2018 wurde laut Information des Finanzministeriums wegen der offensichtlichen Aussichtslosigkeit einer Einigung von Deutschland und Frankreich der Vorschlag einer reinen Aktienbesteuerung nach dem Emissionsprinzip (die Steuer würde somit nur Aktien betreffen, die in einem teilnehmenden Mitgliedstaat emittiert wurden) nach französischem Modell eingebracht. Das Aufkommen der Steuer soll demnach als Eigenmittelquelle für den mehrjährigen Finanzrahmen dienen.

Durch die ständige Verkleinerung der Bemessungsgrundlage wären beim aktuellen Stand der Debatte um die Finanztransaktionssteuer für Österreich Einnahmen von 30 Mio. € zu erwarten, bemerkte Finanzminister Löger gegenüber SPÖ-Abgeordnetem Andreas Schieder, der auf eine WIFO-Studie aus dem Jahr 2008 hingewiesen hatte, wonach Österreich beim ursprünglichen Modell 500 Mio. € an Einnahmen erzielt hätte. Eine reine Aktiensteuer würde Österreich kaum mehr als 25 Mio. € bringen. Er, Löger, habe daher immer wieder klargestellt, dass eine breitere Bemessungsgrundlage notwendig sei und die Aktienbesteuerung kein Ersatz für die Transaktionssteuer sein könne.

Er könne aber nicht voraussagen, ob Deutschland und Frankreich auf ihren Vorschlag beharren. Würde er diesen nicht zur Diskussion stellen, dann würden beide Länder die 10er Runde verlassen und 8 Länder wären für das Instrument der verstärkten Zusammenarbeit zu wenig, stellte der Finanzminister gegenüber den Vorwürfen von Andreas Schieder (SPÖ), Kai Jan Krainer (SPÖ) und Bruno Rossmann (PILZ) fest. Die drei Oppositionspolitiker hatten ihm im Vorfeld vorgeworfen, gerade unter dem österreichischen Ratsvorsitz die Finanztransaktionssteuer ad acta legen zu wollen. Er habe nicht den Eindruck, dass Löger für den Kommissionsvorschlag zur Finanztransaktionssteuer engagiert eintrete, sagte Rossmann. Schieder wies auf ein Interview im Handelsblatt hin, das den Eindruck vermittelt, dass Löger die Steuer bereits begraben habe. Er erinnerte auch an den im Jahr 2008 erfolgten einstimmigen Beschluss des Nationalrats zur Finanztransaktionssteuer und regte an, diesen zu wiederholen.

Unterstützung fand Löger seitens der Abgeordneten Peter Weidinger (ÖVP) und Wendelin Mölzer (FPÖ). Weidinger bedauerte die Entwicklung der Diskussion in der 10er Gruppe und auch Mölzer unterstrich, dass man sich in puncto Finanztransaktionssteuer in Österreich einig sei. Man könne aber nichts dagegen tun, wenn die Partner abhandenkommen.

Was die Frage in Bezug auf den Brexit betrifft, so meinte Löger in Beantwortung einer Frage von Abgeordneter Claudia Gamon (NEOS), dass die Einführung der Finanztransaktionssteuer durchaus eine zusätzliche Stimulation für den Londoner Finanzplatz bringen könnte.  

(Fortsetzung EU-Unterausschuss) jan

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