Forschungsprämie, Tabaksteuer, Börsegesetz und Verzicht auf HETA- Forderungen passieren Bundesrat

Bundesrat beschließt zahlreiche Finanzvorhaben

Wien (PK) - Eine Reihe von Finanzgesetzen stand heute auf der Tagesordnung des Bundesrats. Mehr Geld wird künftig für die Forschung zur Verfügung stehen. Einerseits durch Aufstockung der Mittel für die FTE-Nationalstiftung zur Forschungsförderung, andererseits wird auch die Forschungsprämie angehoben. Die Länderkammer widmete sich zudem der Tabaksteuer, der NoVA und dem Verzicht auf HETA-Forderungen sowie einer Novelle des Börsegesetzes.

Weitere Themen waren das Referenzwerte-Vollzugsgesetz, die Finanzierung von Jungunternehmen durch Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften und die Möglichkeit zur begünstigten Übertragung von Aktien an MitarbeiterInnen in Form einer Mitarbeiterbeteiligungsstiftung.

Mittel der FTE-Nationalstiftung zur Forschungsförderung werden aufgestockt

Einstimmig billigte der Bundesrat heute eine Änderung im FTE-Nationalstiftungsgesetz. Mit dieser erfolgt eine Erhöhung der finanziellen Ausstattung der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (FTE-Nationalstiftung) um 300 Mio. €. Die Oesterreichische Nationalbank OeNB wird ermächtigt, aus ihrem Reingewinn in den Jahren 2018-2020 jeweils 100 Mio. € pro Jahr einzubringen. Ein Drittel des Betrags soll dabei aus Einzahlungen aus dem Stabilitätsabgabengesetz stammen. Die Stiftung kann damit in kompetitiver Weise Einrichtungen der österreichischen Forschungsförderung mit zusätzlichen Mitteln für Grundlagenforschung im Spitzenbereich ausstatten.

Wissenschaftsminister Harald Mahrer bedankte sich für die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit Finanzminister Hans Jörg Schelling, der sich beim Gouverneur der OeNB für die Erhöhung der Mittel der Stiftung eingesetzt hat. Damit könne Österreich die Stärkung des Innovationssystems weiter fortsetzen, zeigte sich Mahrer überzeugt. Laut aktuellen Rankings ist Österreich bereits sehr nahe an die Gruppe der europäischen Innovationsführer herangekommen. Mahrer hob besonders die kompetitive Vergabe der Mittel hervor. Das bedeute ein Abgehen vom früheren Gießkannenprinzip und die Förderung von Exzellenz, betonte er. Seit der Erstdotierung 2004 wurde über eine Milliarde Euro über den Fonds vergeben, also rund 76 Mio. € pro Jahr. In den kommenden Jahren werde man, zusammen mit den Mitteln des Österreichfonds, rund 140 Mio. € pro Jahr für Grundlagenforschung vergeben können, sagte Mahrer.

Forschungsprämie wird angehoben

Die Forschungsprämie wird ab Jänner 2018 von 12% auf 14% angehoben. Der Bund erwartet sich dadurch Standortvorteile. Die Grünen wollen zielgerichteter agieren, führte Heidelinde Reiter (G/S) aus und forderte darüber hinaus die Anhebung auf 18% in bestimmten Fällen. Im Bundesrat erhielt die Gesetzesnovelle ausreichend Unterstützung, nur die FPÖ stimmte dagegen.

Zigaretten werden teurer

Der Zigarettenkonsum wird teurer. In einer schrittweisen Anhebung wird die Tabaksteuer neu gestaffelt und die Mindesthandelsspanne angehoben. Außerdem werden die Zigarettenpackungen wieder vereinheitlicht, künftig sollen sie 20 oder 25 Stück beinhalten. Es werde eine Preiserhöhung geben, prognostiziere Ferdinand Tiefnig (V/O), diese komme aber den TrafikantInnen zu Gute. Ewald Lindinger (S/O) machte zum Thema, dass häufig Kriegsopfer und andere Menschen mit Behinderung in Trafiken angestellt seien, deren einzige Jobchance bei den - immer weniger werdenden - Trafiken liege. Die BundesrätInnen waren sich einig und verabschiedeten das Gesetz einhellig.

Oberösterreich erprobt Bildungskompass

Bevor der Bildungskompass bundesweit umgesetzt wird, erprobt ihn das Bundesland Oberösterreich. Bereits ab dem Kindergartenjahr 2017/18 soll festgehalten werden, wo Kinder ihre Stärken haben und wo Förderbedarf. 50 Kindergartengruppen testen diese begleitende Maßnahme, das System wird anschließend wissenschaftlich evaluiert.

Oberösterreich ist das Land der Kinderbetreuung, ist Ewald Lindinger (S/O) überzeugt und hofft auf eine vorbildliche Abwicklung, die bald zur erfolgreichen Anwendung in ganz Österreich führen werde. Obwohl die Grünen dem Gesetz zustimmten, zeigte sich David Stögmüller (G/O) wenig euphorisch. Einerseits sei der Zeitbedarf größer als erwartet, sagte er, andererseits vermisste er eine gesetzliche Grundlage für die bislang freiwillige Weitergabe der Informationen aus dem Kompass an die darauffolgende Schule. Laut Peter Oberlehner (V/O) wird der Bildungskompass dazu beitragen, den Wechsel zwischen Kindergarten und Schule zu erleichtern. Talente könnten dadurch frühzeitig erkannt werden, sagte Ferdinand Tiefnig (V/O). Christoph Längle (F/V) warnte hingegen vor Überbürokratisierung der Kindergärten. Es habe auch ohne Bildungskompass funktioniert, meinte er. Im Fokus des Gesetzes stehen die Kinder, hieß er aber die 15a-Vereinbarung für grundsätzlich gut. Längle setzte sich dafür ein, angesichts der hohen Zahl an Personen in Österreich, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, früh mit der Sprachförderung zu beginnen. Die Erprobung des Bildungskompasses erhielt die Zustimmung aller Parteien.

Neue Möglichkeiten für Kapitalgesellschaften

Eine neue Form der betrieblichen Privatstiftung - die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung - dient der Weitergabe von Aktien an MitarbeiterInnen. Aktien in Höhe von 4.500 € sollen steuer- und sozialversicherungsfrei an die MitarbeiterInnen übertragen werden können. Außerdem werden die 2013 ausgelaufenen Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (MiFiG) wiederaufgerollt und modernisiert, um Unternehmen den Zugang zu Eigenkapital zu erleichtern. Neu ist die Gliederung in ein 3-Ebenen-Modell, wonach private Investoren in Beteiligungen an den MiFiG investieren. Diese bündeln Eigenkapital und stellen es den Unternehmen zur Verfügung. Dabei setzt das Finanzministerium steuerliche Anreize sowohl für die MiFiG selbst als auch für private Investoren, die Investitionsvolumen bereitstellen.

Die ÖVP begrüße beide Gesetze, sagte Ferdinand Tiefnig (V/O). Sowohl die steuerbegünstigte Beteiligung von MitarbeiterInnen als auch die Senkung der Mindestinvestitionssumme auf 10.000 € bei den MiFiG werde positive Effekte haben. In diesem Sinne meinte auch Ewald Lindinger (S/O), dass es wichtig sei, Anreize für Investitionen zu setzen. Beide Gesetze wirken sich positiv auf den Wirtschaftsstandort Österreich aus, unterstrich auch Renate Anderl (S/W).

Seitens der Grünen stand Heidelinde Reiter (G/S) den Gesetzen kritisch gegenüber. Die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung werde nicht vor feindlichen Übernahmen schützen können, da höchstens 10% der Beteiligungen selbst gehalten werden dürfen. Zur MiFiG ließ sie Revue passieren: Sie wurde 1993 eingeführt und habe sich bis heute nicht durchsetzen können, so Reiter.

Bernhard Rösch (F/W) äußerte sich kritisch zu Arbeiter- und Wirtschaftskammer, woraufhin ihm Sonja Zwazl (V/N) die Vorteile der Wirtschaftskammer entgegenhielt. Die Mitarbeiterbeteiligung sei ein zweischneidiges Schwert, sagte Rösch weiters. MitarbeiterInnen könnten ihr Geld faktisch nur dann entnehmen, wenn sie das Unternehmen verlassen, argumentierte er. Grundsätzlich sei diese Möglichkeit aber zu begrüßen, erklärte er die Zustimmung seiner Partei. Beide Gesetze passierten den Bundesrat mehrheitlich.

HETA-Abwicklung abgeschlossen

Zur endgültigen Abwicklung der HETA verzichtet der Bund auf 1,71 Mrd. €, die voraussichtlich uneinbringlich sein werden, und erhält dafür eine Abschlagszahlung von 67 Mio. € von Kärnten. Ein entsprechendes Bundesgesetz, das vor allem den Rechtsfrieden sichern soll, passierte heute den Bundesrat mit den Stimmen der Regierungsparteien und der Grünen. Christian Poglitsch (V/K), Nicole Schreyer (G/T) und Ana Blatnik (S/K) waren von den positiven Auswirkungen auf das Bundesland Kärnten überzeugt. Im Vordergrund stand für sie der Abschluss der HETA. Die Schuldfrage sei sekundär, meinten sie. Es handle sich dabei um das größte Finanzverbrechen der 2. Republik, hob Schreyer hervor. Während die anderen Parteien dem Vergleich zustimmten, lehnte die FPÖ ab. Sie sei bereits vor Jahren gegen die Verstaatlichung der maroden Bank gewesen, erklärte Reinhard Pisec (F/W).

Rückzug aus der Börse wird möglich

Eine Änderungen im Börsegesetz macht den Rückzug aus der Börse möglich. Wohlverhaltensregeln für Kreditinstitute sichern künftig das Interesse der KundInnen ab. Außerdem kann die Finanzmarktaufsicht den Verkauf bedenklicher Produkte einschränken und Positionslimits setzen. In Summe soll so die Österreichische Börse als Handelsplatz attraktiver werden. Reinhard Pisec (F/W) nutzte die Gelegenheit und hielt ein Plädoyer für die Wiener Börse. Er wolle deren Rahmenbedingungen verbessern, sagte er.

Ein weiteres Gesetz, das der Bundesrat im Rahmen des umfangreichen Finanzblocks beschloss, war das so genannte Referenzwerte-Vollzugsgesetz. Darin geht es um die Verlässlichkeit von Indices für die Bewertung von Finanzinstrumenten. Pisec argumentierte, dass künftig durch künstliche Intelligenz objektivere Informationen zu erhalten sein werden. Bis dahin müssen die Referenzwerte stimmen. Beide Gesetze erhielten volle Zustimmung im Bundesrat.

Weiterhin keine NoVA für Klein-LKWs

Klein-LKWs bleiben wie bisher von der Normverbrauchsabgabe befreit. Dazu beschloss der Bundesrat einstimmig Änderungen im Normverbrauchsabgabegesetz, die durch das EU-Recht erforderlich wurden. (Fortsetzung Bundesrat) gro

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