FP-Darmann: LR Holub mit der Arroganz der Macht gegen Nationalpark-Grundeigentümer

Kurz vor Wahl Natura-2000-Zwangsverordnung gegen den Protest der Betroffenen

Klagenfurt (OTS) - „Das ist die Arroganz der Macht des Naturschutzreferenten“. So kommentiert der Kärntner Nationalparkreferent LR Mag. Gernot Darmann die Zwangsversordnung, mit welcher der Grüne LR Rolf Holub am Dienstag in der Landesregierung die fehlenden Teile des Nationalparks Hohe Tauern als Natura 2000-Gebiete melden und als Europaschutzgebiet fixieren will. „Der Stil, wie Holub dies durchsetzen will, ist unerträglich. Nämlich gegen die Einsprüche von Hunderten Grundeigentümern und ohne jede Absprache mit mir als Nationalparkreferenten“, kritisiert Darmann. Man könne den Nationalpark nur im Konsens und im Dialog mit den Bewirtschaftern entwickeln, aber Holub agiere stattdessen von oben herab.

Es sei logisch, dass ein Nationalpark langfristig auch als Europaschutzgebiet gelten sollte, zumal ja die Nationalpark-Auflagen teilweise ohnehin strenger sind. Doch man müsse die Sorgen und Ängste und Grundeigentümer ernst nehmen. „Sie befürchten eine schleichende Enteignung, weil ihnen niemand sagen kann, welche langfristigen Auswirkungen durch das Natura 2000-Regime entstehen. Da wäre es Aufgabe der Naturschutz-Verantwortlichen, mit den Grundeigentümern eine gemeinsame Strategie zu entwickeln und Garantien abzugeben“, fordert Darmann. Man müsse die wachsenden Spannungen zwischen einer als allmächtigen empfunden Naturschutz-Bürokratie und der bedrängten Landwirtschaft ernst nehmen. Dafür fehle Holub jedes Gspür.

Darmann hofft, dass die Koalitionspartner des Grünen Holub, SPÖ und ÖVP, diese Zwangsverordnung gegen die Bauern im Möll- und Maltattal nicht mittragen. Es bestehe überhaupt kein Grund zur Eile, zumal ja der Großteil des Nationalparks ohnehin bereits als Natura-2000-Gebiet gewidmet ist. Bei den knapp 7.000 Hektars, um die es jetzt noch geht, müsse man offene Fragen klären.

„Die Grundeigentümer fordern u.a. eine genaue Benennung der Schutzgüter und wie man zu der Festlegung zu deren Schutzgrenzen kommt. Es sollte auch die Modalität für entsprechende Entschädigungszahlungen festgelegt werden. Bei Jagdruhezonen wäre zu klären, wer für die erhöhten Wildschäden haftet. Forstwirte befürchten massive Einschränkungen bei der Waldbewirtschaftung“, zählt Darmann offene Punkte auf. „Die betroffenen Grundeigentümer haben ein Recht auf Antworten. Über sie kann man nicht so drüberfahren wie es Holub und SPÖ sowie ÖVP offenbar vorhaben“, erklärt Darmann abschließend.

(Schluss)

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FPÖ Kärnten
0463/56 404

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