FP-Pawkowicz: Einheitliches Mietrecht überfällig! | FPÖ Wien, 31.05.2017

Wiener FP-Bautensprecher verweist auf FPÖ-Mietrechtsvorschlag – klare, durchschaubare Regeln schaffen Rechtssicherheit

Wien (OTS) - Die Präsentation der heutigen Studie, wonach Mieten in Altbauwohnungen zu teuer angeboten werden, zeigt einmal mehr auf, dass die derzeitige Wohnungsgesetzgebung weder zeitgemäß noch bürgernah ist. 

Es ist absurd, dass das aktuelle Mietrecht des 21. Jahrhunderts im Kern immer noch auf die Wohnbedürfnisse nach dem Zweiten Weltkrieg zurückgeht. „Warum soll eine topsanierte Wohnung billig sein, nur weil sie vor dem 8. Mai 1945 errichtet wurde, aber eine desolate Wohnung in einem Plattenbau der 60er-Jahre teuer vermietet werden darf“, kritisiert der Wiener FP-Bautensprecher Mag.(FH) Alexander Pawkowicz die derzeitige Rechtslage. Unzählige Novellen haben dieses Mietrecht mittlerweile zu einer Geheimwissenschaft gemacht, die praktisch unlesbar ist und jedes Problem und jede Frage daher oft mit hohen Beratungskosten und hoher Rechtsunsicherheit verbindet.  

FPÖ-Entwurf für ein einheitliches und einfaches Mietrecht 

Nachstehend verweist Pawkowicz daher nochmals in gekürzter Form auf die wesentlichen Eckpfeiler des freiheitlichen Mietrechtsvorschlages, der am Bundesparteitag der FPÖ am 4. März 2017 bereits einstimmig dem Nationalratsklub zur weiteren Bearbeitung zugewiesen wurde: 

  • Einheitliches Mietrecht:  

Für zumindest alle Mietgegenstände, die nach derzeitiger Rechtslage entweder in den sogenannten „Vollanwendungsbereich“ oder den „Teilanwendungsbereich“ fallen, soll zukünftig nur mehr ein einheitliches, gemeinsames Mietrecht gelten. 

  • Einfache Mietzinsbildung und klare Deckelungen für mehr Rechtssicherheit: 

Der Grundsatz soll lauten: Zeitgemäße Wohnung - marktübliche Miete; unzeitgemäße Wohnung - regulierte Miete.

Neue Wohnungen sollen innerhalb der ersten 25 Jahre marktüblich vermietet werden dürfen. Danach soll es je nach Alter und Zustand deutliche Abschläge geben. Aber: Ein „Heraussanieren“ aus der Deckelung soll möglich sein, um damit auch Erhaltungsanreize für Vermieter zu schaffen. Parallel dazu müssen die steuerlichen Abschreibungen entsprechend angepasst werden. 

  • Lenkungsmaßnahmen zur Vermeidung befristeter Mieten: 

Für jede befristete Miete, egal mit welcher Laufzeit, soll ein Abschlag grundsätzlich in Form einer 12-monatigen mietzinsfreien Periode am Ende der Laufzeit erfolgen. Es fallen in dieser Zeit daher nur die Betriebskosten an. Zur Verdeutlichung: Bei einer vierjährigen Mietdauer entspricht ein mietfreies Jahr exakt dem derzeitigen Abschlag in Höhe von 25 %. Längere Befristungen, oder idealerweise sogar unbefristete Mieten werden solcherart auch für die Vermieter attraktiver. Und: Damit erübrigen sich die Unklarheiten, von welcher Basismiete der derzeit gültigen 25 Prozent-Abschlag zu berechnen sind. Auch hier sind natürlich steuerliche Begleitmaßnahmen zur Abfederung der unterschiedlichen Jahreserträge nötig. 

  • Deckelung der Eintrittsrechte 

Die Eintrittsrechte im Ablebensfall sollen minderjährige Kinder und (Ehe-)Partner im Wohnungsverband weiterhin besonders schützen, indem bei diesen die Miete nach Eintritt gleich bleibt. In allen anderen Fällen soll es, je nach Schutzbedürftigkeit, eine sanfte, mehrjährige Überleitung auf 50 bis 70 Prozent der marktüblichen Miete innerhalb eines Zeitraumes von höchstens sieben Jahren geben. Damit soll vor allem das „Reservieren“ sehr großer Wohnungen finanziell unattraktiver werden. Gleichzeitig haben potentielle Eintrittswerber die Möglichkeit, sich auf die neue Situation einzustellen. 

„Mit diesen und den weiteren freiheitlichen Vorschlägen zum Mietrecht wird es in Zukunft auf einen Blick möglich sein die korrekte Miete festzustellen, ohne stundenlang Gesetzestexte studieren oder minutenlang elendslange Listen mit Zu- und Abschlägen durchackern zu müssen, die am Ende ohnehin zum selben Ergebnis kommen“, so Pawkowicz abschließend.

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