FPÖ-Darmann zu Kaiser: „Kein generelles Bleiberecht für Asylwerber in Lehre“

Recht muss Recht bleiben – Lehrausbildung erst nach positivem Asylbescheid – Scheinheilige Politik von LH Peter Kaiser

Klagenfurt (OTS) - Nach der heute vom Kärntner SPÖ-Landeshauptmann Peter Kaiser in der „Kleinen Zeitung“ neuerlich erhobenen Forderung nach einem generellen Bleiberecht für Asylwerber in Lehre spricht sich der Kärntner FPÖ-Chef Klubobmann Mag. Gernot Darmann klar dagegen aus. „Es darf hier keine Hintertüre für Asylwerber geben, nur weil sie eine Lehre begonnen haben. Wer einen rechtskräftig negativen Asylbescheid erhalten hat, weil eben kein gesetzlicher Asylgrund besteht, muss Österreich verlassen. Recht muss Recht bleiben“, erklärt Darmann.

Der Kärntner FPÖ-Chef verweist auf den Umstand, dass es alleine rund 1.500 Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte gibt, die derzeit eine Lehrstelle suchen. „Auf diese Personen sollten sich Unternehmen bei der Suche von Lehrlingen in Mangelberufen konzentrieren und nicht auf Personen, über deren Asylantrag noch nicht entschieden wurde. Denn bei diesen endet das Aufenthaltsrecht in Österreich bei rechtskräftiger Ablehnung des Antrages“, so Darmann. Es wäre daher für alle Beteiligten vernünftig, wenn erst nach einem positiven Asylbescheid eine Lehrausbildung begonnen wird.

An der Diskussion zeige sich einmal mehr die scheinheilige Politik von LH Peter Kaiser. „Die Lehrlingsausbildung für Asylwerber wurde in einem Erlass des damaligen SPÖ-Sozialministers Hundstorfer aus dem Jahr 2012 geregelt. Der SPÖ-Minister hat damals aber klargestellt, dass eine Lehrlingsausbildung bei Asylwerbern keinen Einfluss auf das Asylverfahren hat“, verweist Darmann. Damals habe es keinerlei Widerstand des Kärntner SPÖ-Vorsitzenden Kaiser gegeben, kam die Regelung doch vom eigenen Parteikollegen. „Heute will Kaiser plötzlich eine Lehre als Asylgrund berücksichtigen“, kritisiert Darmann.

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FPÖ Kärnten
0463/56 404

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