Weiterhin keine verfassungskonforme Herangehensweise an Corona-Maßnahmen – Sachliche Rechtfertigung und Verhältnismäßigkeit fehlen zumeist völlig
Wien (OTS) – Der Verfassungsgerichtshof hob in seiner Oktober-Session erneut eine ganze Reihe von COVID-19-Maßnahmen in der Coronavirus-Verordnung als verfassungswidrig auf. „Dies beweist, wie unbesorgt und inkompetent die aktuelle Bundesregierung agiert und wie leichtfertig sie massive Beschränkungen für die Bürger verhängt“, sagte FPÖ-Verfassungssprecherin NAbg. Susanne Fürst.
Der VfGH betonte, dass die Grundrechtseingriffe zur Bekämpfung von Corona nur dann zulässig seien, wenn die Regierung die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Interessensabwägung vorgenommen habe. So hat der VfGH unter anderem die Regelung, wonach zwischen den Tischen in den Gaststätten ein Mindestabstand von einem Meter bestehen muss, aufgehoben, weil es keine ausreichende Begründung und Grundlage für die Maßnahme gab. Die Regierung hätte nachvollziehbar dokumentieren müssen, inwieweit diese spezifische Vorschrift zur Bekämpfung des Corona-Virus geeignet, erforderlich und verhältnismäßig ist. Zusätzlich wurde eine Reihe von Vorschriften aufgehoben, welche bereits außer Kraft getreten sind (wie etwa das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen, Maskenpflicht in Amtsräumen). „Jede Maßnahme muss sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig sein und mit Daten und Fakten deren Erforderlichkeit belegt sein. Dies blieb die Bundesregierung bisher zur Gänze schuldig“, kritisierte Fürst.
„Überdies bereitet die Regierung gerade wieder diverse Maßnahmen und Verschärfungen vor und sie hat bisher bei ihrer Vorgangsweise keine Wende zum Positiven vollzogen. Nach wie vor verkündet sie ihre Maßnahmen per Pressekonferenz, ohne sich um die Qualität der nachfolgenden Verordnungen zu kümmern. Gerade weil diese Maßnahmen massive Auswirkungen auf die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger haben und für viele eine Bedrohung ihrer wirtschaftlichen Existenz bedeuten, muss jede Verordnung den verfassungsrechtlichen Anforderungen genauestens genügen. Hier handelt es sich nicht um ‚juristische Spitzfindigkeiten‘, wie der Kanzler meint, sondern es steht das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat auf dem Spiel“, so Fürst. Zudem dürfe nicht vergessen werden, dass unzählige Menschen aufgrund dieser verfassungswidrigen Verordnungen mit erheblichen Geldstrafen belegt wurden und die Regierung sich bis heute weigere, die eingehobenen Strafen pauschal rückerstatten zu lassen.
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