„Gerade Medien und Politiker sollten die Gewaltentrennung in Österreich kennen“
Wien (OTS) - Mit dem heutigen Spruch des Oberlandesgerichts wurde festgestellt, dass der Hausdurchsuchungsbefehl der Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) vom 27. Februar 2018 in sechs Fällen (sechs Büroarbeitsplätze im BVT und vier Wohnorten) nicht gerechtfertigt und somit rechtswidrig war. „Dieses Urteil legt die Verantwortung im Justizressort und nicht, wie immer wiedergekäut, im Innenministerium fest“, betonte heute der geschäftsführende Klubobmann der FPÖ NAbg. Mag. Johann Gudenus.
„Gerade Medien und Politiker sollten das österreichische System der Gewaltentrennung verstehen, sonst wären sie an ihrer Stelle falsch am Platz. Wenn ein Gericht eine nicht weisungsgebundene Anordnung einer Staatsanwaltschaft beurteilt, kann das wohl mit dem Innenressort nichts zu tun haben, hier die Schuld Innenminister Kickl in die Schuhe schieben zu wollen, kann nur als politische Meinungsmache und Willkür gesehen werden. Die Medien und Politiker der Opposition sollen die sprichwörtliche Kirche im Dorf lassen und sich gegebenenfalls in politischer Weiterbildung üben“, bekräftigte Gudenus.
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