FPÖ-Hafenecker: „Muezzin-Jodler in Graz bei Strafe verboten“

„Jodeln als Ausdruck der Lebensfreude wurde Grazer durch ‚Heiteres Bezirksgericht‘ zum Verhängnis“

Wien (OTS) „Weil ein Grazer während des Rasenmähens gesungen hatte und vor sich hin jodelte, fühlte sich sein muslimischer Nachbar während seines Gebetes mit lautstarker Muezzin-Beschallung des Innenhofes gestört – und klagte. Daraufhin erfolgte auch prompt das skurrile Urteil des Gerichts mit einer Strafe von 800 Euro gegen den Steirer, weil sein Gejodel und Gesang wie der Muezzin geklungen und so die Religion des Nachbarn verächtlich gemacht hätte“, berichtete der freiheitliche Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker, MA.

„Man fühlt sich schon ein bisschen an das ‚Heitere Bezirksgericht’ erinnert, wenn man die diesbezüglichen Meldungen liest“, sagte Hafenecker und stellt zwei Thesen auf: „1. Der Muslimische Glauben ist mittlerweile wichtiger als alpenländische Lebensfreude oder 2. Jodeln und muslimischer Betgesang klingen ähnlich und könnten somit den selben Ursprung haben … .“

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