FPÖ – Kaniak: Schwarz-Grün öffnet Tür und Tor für minderwertige Corona-Tests | Freiheitlicher Parlamentsklub

ÖVP und Grüne hebeln im Medizinproduktegesetz Sicherheits- und Qualitätsstandards aus

Wien (OTS) Der Bildungsminister hat für die Schulen, für Schüler und Lehrer, rund fünf Millionen Tests beschafft. „Er hat behauptet, dass sie zur Laien-Anwendung geeignet sind, diese Tests sind dafür aber genau nicht zugelassen. Sie wurden und werden trotzdem an Schüler, Eltern und Lehrer verteilt, ohne dass es dafür eine entsprechende rechtliche Grundlage gibt“, sagte heute der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses und FPÖ-Gesundheitssprecher NAbg. Gerhard Kaniak.

„Mit einem überfallartig eingebrachten Antrag versuchen ÖVP und Grüne jetzt im Nachhinein eine Rechtsgrundlage herzustellen. Und zwar über eine Änderung des Medizinproduktegesetz, welche in die Bundesabgabenordnung geschrieben wird, was per se schon absurd und entgegen der Geschäftsordnung ist. ÖVP und Grüne weichen den ‚Krisen- Paragraph‘ 113 im Medizinproduktegesetz auf und schreiben fest, dass jeder CE-zertifizierte Test, der für den vorderen Nasenbereich oder ähnliche minimal-invasive Probenabnahmen geeignet ist, ohne weitere Prüfung ausschließlich über eine Erklärung des Herstellers jetzt an Laien abgegeben werden darf. Damit mögen die angeschafften Tests in Zukunft rechtskonform verteilt werden können. Aber damit öffnen ÖVP und Grüne auch Tür und Tor für Laien-Werbung und Direktvertrieb von qualitativ minderwertigen Tests an die österreichischen Konsumenten. Und das ist strikt abzulehnen“, betonte Kaniak und weiter: „Mit dieser Gesetzesänderung kann jeder chinesische Konzern, jede internationale Handelsfirma direkt auf Konsumenten-Jagd, direkt auf Werbefang beim österreichischen Konsumenten gehen und Tests, die gerade einmal die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen, aber definitiv weit entfernt sind von den Qualitätsstandards, die wir für unser Gesundheitssystem haben wollen, direkt an die österreichischen Konsumenten vertreiben.“

Kaniak erinnerte auch an einen Beschluss vergangene Woche, wonach Bürger, wenn sie den Test in Selbstanwendung zuhause durchführen, im Falle eines positiven Ergebnisses sofort die Gesundheitsbehörden informieren müssen und sich in eine 48-stündige Quarantäne begeben müssen. Die Gesundheitsbehörden sind verpflichtet, innerhalb von 48 Stunden eine PCR-Bestätigung dieses Tests zu machen und die Kontakt-Nachverfolgung einzuleiten. Das heißt, die Bürger werden der Gefahr ausgesetzt, dass sie qualitativ minderwertige Tests, die nicht zur Anwendung durch Laien vorgesehen sind, verwenden und die Gesundheitsbehörden müssen den Pallawatsch der falsch positiven Ergebnisse dann aufarbeiten“, betonte Kaniak.

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