Soll die Justiz mit leeren Versprechungen abgespeist werden?
Wien (OTS) – „Im heutigen Verfassungsausschuss wurde unser Antrag, der die Bundesregierung auffordert, die Fortbildungskooperation im Bereich Sicherheit zu verbessern, behandelt. Dieser Antrag soll öffentlich-rechtlich Bediensteten im Sicherheitsbereich, insbesondere bei der Justizwache, den Zugang zu Fortbildungsangeboten ermöglichen. Statt eine konstruktive Politik zugunsten der Justiz und für die Sicherheit der Österreicher und Österreicherinnen zu machen, stahl sich die Regierung aus der Verantwortung und lehnte diesen Antrag ab. Stattdessen brachten die Koalitionsparteien einen von mir abgekupferten Antrag ein“, kritisierte heute der freiheitliche Sprecher für den Öffentlichen Dienst NAbg. Christian Lausch.
„Wir freuen uns zwar, dass wir die Regierung auf dieses Thema aufmerksam machen konnten, aber mein Antrag bezweckt, dass der Zugang zum Fortbildungsangebot FH Wiener Neustadt auch tatsächlich ermöglicht wird. Es ist unglaublich und unbegreiflich, dass sich die Regierung lieber in Marketing-Floskeln flüchtet, als konkrete Maßnahmen zugunsten der Justizwache sofort umzusetzen“, so Lausch, der dem zuständigen Ministerium genau auf die Finger sehen wird, ob dies auch im Sinne der Justizbediensteten auch dementsprechend umgesetzt wird.
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