Was der Ramadan so alles bewirken kann
Wien (OTS) – „Die freie Religionsausübung ist einer der Grundrechte unseres Staates. Umso mehr, war es für religiöse Familien in Österreich nicht leicht, auf den gewohnten Gang zur Kirche durch das ausgesprochene Vertretungsverbot verzichten zu müssen. Deshalb ist die Öffnung der Kirchen und Gebetshäuser grundsätzlich zu begrüßen. Interessant ist allerdings, dass dies erst mit dem Beginn des muslimischen Ramadans möglich war – ‚ein Schelm, wer Böses dabei denkt‘, so die freiheitliche Familiensprecherin NAbg. Edith Mühlberghuber.
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