Wien (OTS) – Der Nationalrat hat am Mittwoch eine Novelle zum Grundbuchsgesetz beschlossen, die einige sinnvolle Klarstellungen und Korrekturen beinhaltet. „Bei allen durch die Novelle gelösten Problemen hat man aber eine nicht unwesentliche Kleinigkeit übersehen“, konstatierte heute der freiheitliche NAbg. Volker Reifenberger. Die Regierungsvorlage habe unter anderem eine sinnvolle Bestimmung eingeführt, die klarstelle, dass der Notar eine auf ihn selbst als Treuhänder ausgestellte Rangordnung auch selbst beglaubigen könne. Konsequenterweise müsse es dem beglaubigenden Notar aber auch gestattet sein, eine Zustimmungserklärung zu beglaubigen, mit welcher der bisherige Treuhänder der Übertragung der Rangordnung auf den beglaubigenden Notar als neuen Treuhänder zustimme, erklärte Reifenberger. Darauf habe man in der Regierungsvorlage aber vergessen.
Dem freiheitlichen Abgeordneten ist diese Lücke in der Regierungsvorlage am Abend zuvor aufgefallen, weshalb er unverzüglich einen Abänderungsantrag verfasste, der schließlich als gemeinsamer Allparteienantrag einstimmig angenommen wurde. Reifenberger bedankte sich ausdrücklich bei den anderen Parteien für deren spontane Flexibilität und freut sich, dass hier noch kurzfristig eine legistische Lücke geschlossen werden konnte.
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