FPÖ-Rösch: „Arbeiterkammer benötigt dringend eine Reform an Haupt und Gliedern!“ | Freiheitlicher Parlamentsklub

"Um den Herausforderungen am Arbeitsmarkt gewachsen zu sein, muss sich die AK neu definieren"

Wien (OTS) - "Der Bundestag der Freiheitlichen Arbeitnehmer in Graz steht diesmal ganz im Zeichen der neuen Herausforderungen am Arbeitsmarkt. Während sich die politische Debatte ganz um die Digitalisierung dreht, hat die AK die Zeichen der Zeit bis heute nicht erkannt", betonte heute der scheidende Bundesobmann der Freiheitlichen Arbeitnehmer und FPÖ-Bundesrat Bernhard Rösch. 

Die Freiheitlichen Arbeitnehmer debattieren heute ausführlich einen diesbezüglichen Leitantrag, der hier im Wortlaut widergegeben wird:

Leitantrag der Freiheitlichen Arbeitnehmer zum Bundestag am 26.5.2018

„JA zu AK neu“

Feststellung/Forderungen der Freiheitlichen Arbeitnehmer (FA) für die Reform der Arbeiterkammern:

Präambel 
Das Bundesgesetz über Kammern für Arbeiter und Angestellte und die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (Arbeiterkammergesetz AKG) stammt aus dem Jahr 1992. 

1992 wurde Dr. Thomas Klestil zum ersten Mal zum österreichischen Bundespräsidenten gewählt, ebenso wurde Bill Clinton in diesem Jahr Präsident der USA. Die Arbeitswelt hat sich in diesen 26 Jahren gründlich verändert. Elektronik beherrscht mittlerweile den Arbeitsalltag. Leider werden viele Arbeitsplätze wegrationalisiert, Telearbeit und Homeoffice stehen auf der Tagesordnung. Der unflexible 8-Stundentag steht an der Kippe und die Unterscheidung zwischen Arbeiter und Angestellten soll bald der Vergangenheit angehören. Diesen neuen Herausforderungen muss sich eine AK Neu stellen und es müssen auch neue gesetzliche Grundlagen geschaffen werden.  

1) Für ein faires Miteinander in der AK!          
Es wird Zeit für ein faires Miteinander. Alle in den Arbeiterkammern vertretenen Fraktionen haben das Recht auf der Homepage der Arbeiterkammern, sowie in den AK-Zeitungen vertreten zu sein. Arbeiterkammer Vollversammlungen müssen im Internet in allen betreffenden Bundesländern übertragen werden.  

2) Neues Wahlrecht! 
Wahlrecht automatisch auch für Lehrlinge, Personen, die eine Arbeitslosenversicherungsleistung beziehen, geringfügig Beschäftigte, Präsenzdienen/Zivildienen und Karenzierte, nach Wochengeldbezug. Neuregelung für den Antritt von Fraktionen – Neuantritt wie bisher 300 Unterschriften / 5 Kammerräte, für Fraktionen die bereits in der AK sitzen benötigt man nur mehr die Unterschrift von 2 Kammerräten. Einheitlicher Wahltermin in allen Bundesländern. Verkürzung der Wahlzeit auf maximal 7 Kalendertage. Beginnend an einem Mittwoch, wo alternativ an einem Tag auch in der Wohngemeinde / Bezirksämtern gewählt werden kann. Ein Online Wahlsystem soll parallel aufgebaut werden. 

3) Kopftuchverbot!                        
Mitarbeiter und Lehrbeauftragte in der Arbeiterkammer, dem Berufsförderungsinstitut (BFI) und der Volkshochschule (VHS), sowie allen der Arbeiterkammern angeschlossenen Einrichtungen dürfen keinem religiösen Zwang unterliegen. Das Kopftuch – als „Uniform“ - stellt eindeutig eine Unterdrückung der Frau dar und ist daher abzulehnen.  

4) Evaluierung aller Abteilungen!          
In der Arbeiterkammer, dem Berufsförderungsinstitut (BFI) und der Volkshochschule (VHS), sowie allen der Arbeiterkammer angeschlossenen Einrichtungen in Bezug auf Effizienz im Sinne der Arbeitnehmer. Doppelgleisigkeiten, und nicht effiziente Kursangebote sind zum Beispiel abzustellen.  

5) Evaluierung aller Rücklagen!            
 
Prüfung der Sinnhaftigkeit – es darf keine Tabus geben  

6) Strengere Regeln für Vergabe von Subventionen!         
Vergabe zukünftig nur im engsten Zusammenhang mit Tätigkeiten der Arbeiterkammer. Alle Subventionen inklusive der Tätigkeitsberichte der subventionierten Organisationen müssen, Österreichweit einheitlich, auf den entsprechenden Portalen sowie in den Arbeiterkammer-Zeitungen veröffentlicht werden und auf den Portalen auch als jährlicher Förderbericht veröffentlicht bleiben. 

7) Genaue Regeln für Werbeaktivitäten der AK!      
Keine weiteren Präsidentenfestspiele! Abstellen von „zufälligen“ Werbeähnlichkeiten zwischen z.B. FSG (SPÖ) und Arbeiterkammer Werbung. Jede Fraktion soll die Möglichkeit erhalten ihre subjektive Sicht der Arbeitswelt in den entsprechenden Zeitungen der Arbeiterkammer darzustellen. In der Zeitung der Landwirtschaftskammer ist das schon lange fair geübte Praxis. 
Werbeverbot der Arbeiterkammern ein halbes Jahr vor den Kammerwahlen, mit Ausnahme neutraler Werbung zum Heben der Wahlbeteiligung. 

8) Einstiegsgehälter und Pensionsbeiträge!
Auch die Arbeiterkammer muss sich bei Bezahlung von Gehältern an den Markt anpassen. Gehälter müssen marktgängig sein und werden. Schluss mit überbordenden Gehältern und Pensionen auf Kosten der Mitglieder.  

9) Reform von AK-Alt-Pensionen!
Der Empfehlung des Rechnungshofberichtes ist mit allen Mitteln nachzukommen.  

10) Offizielle Ausschreibung aller höherwertigen AK Posten!    
Transparenz und Fairness, sowie gleiche Chance für alle. Weg von politisch motivierten Postenbesetzungen hin zu einem transparent und fairen Vergabesystem. Assessment für Abteilungs-, Bereichsleiter und Direktor sowie dessen Stellvertretern,  mit allen Fraktionen des Vorstandes.  

11) Keine weißen Elefanten in der Arbeiterkammer
Schluss mit Versorgungsposten von Altpolitikern, die abgeschoben wurden (Gusenbauer, Burgstaller, Schaden, …)!  

12) Kontrollausschüsse!            
Fraktionen sollen die Möglichkeit haben, einen von ihnen genannten Experten in den Kontrollausschuss mit einbeziehen zu dürfen. Umfassende Länderberichte zu den Finanzen auf den entsprechenden Portalen sowie in den Arbeiterkammer-Zeitungen veröffentlichen und auf den Portalen auch veröffentlicht lassen. Klarstellung, wofür Rücklagen gebildet und verwendet werden.

13) Eingliederung der Landarbeiterkammer in die AK. Einheitlicher Arbeitnehmerbegriff!  

14) Keine „automatische“ Finanzierung des ÖGB!
Die FA bekennt sich zum ÖGB. Keine "automatische" Finanzierung des ÖGB durch die Bundeskammer und die Länderkammer. Für konkrete Projekte im Sinne der AK kann um Förderung angesucht werden und vom Vorstand bewilligt werden. Auftragsbezogene Förderungsabrechnung und detaillierte Anführung der Projekte im jeweiligen Jahresabschluss der AK mit maximaler Transparenz. Gleiche Vorgangsweise wie im Punkt 12.  

15) Berichtspflicht über Anträge zur Vollversammlung!   
Im Sinne der Transparenz und Fairness müssen die Ergebnisse der Anträge zur Vollversammlung auf den entsprechenden Portalen sowie in den Arbeiterkammer-Zeitungen veröffentlicht werden und auf den Portalen auch veröffentlicht bleiben.

16) Einführung einer öffentlichen Fragestunde in der Arbeiterkammer!
Bei jeder Vollversammlung sollen konkrete Fragen zum Wirkungsbereich der Arbeiterkammer nach dem Modell der Fragestunde im Landtag/Parlament eingeführt werden. Die Anfragen müssen begrenzt sein und von allen vertretenen Fraktionen abwechselnd gestellt werden können.  

17) Konsumentenschutz für alle!         
Verankerung des Konsumentenschutzes für alle nach dem Modell des  Rechtschutzes (Vertretungspflicht).  

18) Einberufung eines Österreich-Konvent zum Thema AK Neu! 

19) AK Beitragsbefreiung für niedrige Einkommen!
Einkommen unter EUR 21.000,-- Jahreseinkommen sollen von den AK Gebühren befreit sein. Die Arbeiterkammern sind in der glücklichen Situation, dass ihre Einkommen weit über der Inflationsrate liegen, damit sollte Mitgliedern mit niedrigstem Einkommen entgegengekommen werden.  

20) Förderung von Familien!
Die Schaffung von Wohnraum von Familien sollte wieder von den Arbeiterkammern, entsprechend der Wohnbaurichtlinien, unterstützt werden.  

21) Fraktionsraum!
Alle in den Arbeiterkammern vertretenen Fraktionen sollten in den Räumlichkeiten der Kammern einen eigenen Fraktionsraum zur Verfügung haben.

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