Wien (OTS) – Aktuellen Medienberichten zu Folge dürften am Wiener Landesgericht vertrauliche Gespräche von Rechtsanwälten mit ihren Mandanten, Journalisten aber auch des Publikums ohne deren Wissen oder Einverständnis durchgeführt worden sein. Dazu äußerte sich der freiheitliche Justizsprecher NAbg. Mag. Harald Stefan in einer ersten Stellungnahme: „Die jüngsten Erkenntnisse aus dem Buwog-Verfahren habe ich mit Befremden zur Kenntnis genommen. Angeklagte, Anwälte, Journalisten, Staatsanwälte, Zeugen und Besucher müssen darauf vertrauen dürfen, dass das Gericht Vorsorge trifft, dass nur von der Verhandlung selbst, nicht aber vor Beginn und während der Pausen Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden.“
„Aufnahmen der Hauptverhandlung dürfen nur diesen Zeitraum betreffen. Gespräche und Telefonate in den Pausen und vor Beginn sind nicht Bestandteil der Hauptverhandlung.Es ist ein wichtiger Grundsatz, dass man darauf vertrauen kann, als Angeklagter vertraulich mit seinem Rechtsanwalt sprechen zu können, ähnliches gilt natürlich für die journalistische Arbeit. Bild- und Tonaufnahmen außerhalb der Hauptverhandlung erfolgten wohl ohne rechtliche Grundlage.“, so Stefan.
„Nach einer ersten Einsicht und Beurteilung kann man wohl von einem Justizskandal sprechen und das ausgerechnet in einem der teuersten und aufwendigsten Prozesse der letzten Jahre“, betonte Stefan.
Rückfragen & Kontakt:
Freiheitlicher Parlamentsklub
01/ 40 110 – 7012
presse-parlamentsklub@fpoe.at
http://www.fpoe-parlamentsklub.at
http://www.fpoe.at
[ad_2]
Quelle
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.