FPÖ – Steger: EZB von Bundesverfassungsgericht in die Schranken gewiesen | Freiheitlicher Parlamentsklub

Deutsches Urteil bestätigt jahrelange Kritik der FPÖ

Wien (OTS) „Ein historisches Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts wurde gefällt. Erstmalig stellt ein nationales Bundesverfassungsgericht fest, dass Handlungen und Entscheidungen europäischer Organe offensichtlich nicht vom europäischen Recht und der Kompetenzordnung gedeckt sind und daher in Deutschland keine Wirksamkeit entfalten können. Zum ersten Mal wagt das Höchstgericht eines führenden Mitgliedsstaats eine Abkehr vom fragwürdigen politischen EZB-Vorgehen“, reagierte heute die freiheitliche EU-Sprecherin NAbg. Petra Steger auf das BVerfG-Urteil, das die Anleihenkäufe der EZB in Billionenhöhe verurteilt.

„Mit diesem Urteil wird die jahrelange Kritik an der EZB-Geldpolitik der Freiheitlichen bestätigt und untermauert: Die Anleihenkäufe in der Höhe von über 3 Billionen Euro samt Null- und Niedrigzinsen dienen der Lebenserhaltung von EU-Pleitestaaten, die wirtschaftlich nicht mehr überlebensfähig sind ohne Finanzinjektionen – auf Kosten der Nettozahler. Dabei wird ganz auf das in den EU-Verträgen verankerte ‚No-Bail-Out-Prinzip‘ und auf das ökonomische Grundprinzip vergessen, dass ‚das Einstehen für Schulden dazu führt, dass immer mehr Schulden gemacht werden‘. Gegen jede notwendige Verantwortung wurde hier die ökonomische Vernunft dem Erhalt der politischen Union geopfert – Enteignung der Sparer und Immobilienblase inklusive. Noch dazu hat sich die EZB damit ohne Mandat umfangreiche Kompetenzen angeeignet, die ihr nie zustanden“, so Steger.

„Das deutsche BVerfG widerspricht mit diesem Urteil auch klar und deutlich dem EuGH und stellt damit ihn und seine immer wieder vorkommenden politischen Gefälligkeitsurteile bloß. Damit wird auch die von der FPÖ seit Jahren ausgesprochene Kritik am EuGH bestätigt. Der EuGH ist mehr Gesetzgebungs- als Rechtssprechungsorgan, keine Spur von Gewaltenteilung. Der EuGH maßt sich seit Jahren eine politische Rolle an, die ihm nicht zusteht und auch nie zustand. Die Legislative eines Nationalstaats kann auf unbefriedigende Gerichtsurteile reagieren und durch Gesetzesnovellierungen die Entscheidungsgrundlage für kommende Urteile ändern. Im Gegensatz dazu ist das EU-Recht mit seinem Vollstrecker, dem EuGH, keinem demokratischen Korrektiv unterworfen. Die nahezu unüberschaubaren Gesetze, Richtlinien und Verordnungen der EU haben durch Entscheidungen des EuGH über die Jahrzehnte Verfassungsrang erlangt, und sind damit der gestaltbaren Politik der Bürger entglitten“, kritisierte die freiheitliche EU-Sprecherin.

„Jedenfalls wurde nun ein bedeutendes, mutiges Urteil gefällt, das trotz seiner überraschenden Klarheit bewusst noch immer nicht von ‚monetärer Staatsfinanzierung‘ spricht und die EZB-Anleihenkäufe gänzlich ablehnt, da sonst die logische Konsequenz der Ausstieg Deutschlands sein müsste. So können EU-Vertrag-verletzende Staatshilfen sowie die ‚Wirtschaftspolitik‘ der EZB leider noch immer weitergehen. Zumindest hat es eine rote Linie aufgezeigt, mit Glück sogar eine Trendwende zu einem Überdenken dieser fatalen Währungspolitik, die in Zukunft sonst zu immer mehr Austritten führen wird, eingeleitet“, gab Steger zu bedenken.

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