FPÖ und KPÖ stellen Volksbefragung zur Krankenhauspolitik im Bezirk Liezen sicher!

FPÖ und KPÖ präsentierten Antrag auf Volksbefragung in Liezen; Landesregierung muss direktdemokratische Initiative einleiten.

Graz (OTS) Im Juni 2017 wurde der „Regionale Strukturplan Gesundheit Steiermark 2025“ beschlossen, der bekanntlich unter anderem die Neustrukturierung der steirischen Spitalslandschaft zum Inhalt hat. So sollen etwa im Bezirk Liezen die drei bestehenden Krankenhausstandorte in Bad Aussee, Rottenmann und Schladming in einem „Leitspital Liezen“ aufgehen. Eine Umsetzung des Projekts ist bis zum Jahr 2025 beabsichtigt, als Standort wurde die Gemeinde Stainach-Pürgg auserkoren. Gegen das Vorhaben „Leitspital Liezen“ gab es von Anfang an zahlreiche kritische Stimmen innerhalb der steirischen Bevölkerung – insbesondere im Bezirk Liezen selbst. FPÖ und KPÖ wollen nun die Liezener Bürger befragen, wie sie zu den Zentralisierungsplänen der Landesregierung stehen. Konkret wird die Frage lauten: Soll es im Bezirk Liezen anstelle der bestehenden drei Krankenhausstandorte in Bad Aussee, Rottenmann und Schladming nur mehr ein zentrales „Leitspital“ geben? Für die Einleitung der Befragung reichen gemäß Steiermärkischem Volksrechtegesetz die Stimmen von FPÖ und KPÖ aus, da sie gemeinsam ein Drittel der Abgeordneten zum Landtag Steiermark stellen. „Es ist nicht hinzunehmen, dass in so einer essentiellen Frage, wie sie die Spitalsversorgung im Bezirk Liezen zweifelsohne darstellt, über die Bevölkerung hinweg entschieden wird. Aus freiheitlicher Sicht führt ein Zentralkrankenhaus zu einer weiteren Ausdünnung des ländlichen Raums und zu einer Verschlechterung der Versorgungsstrukturen. Längere Anfahrtswege und der Verlust von regionalen Arbeitsplätzen könnten die Folge der schwarz-roten Zentralisierungspolitik sein. Nun sind die Bürger am Wort und die Landesregierung wäre gut beraten, die Entscheidung der Menschen ernst zu nehmen!“, so FPÖ-Klubobmann LAbg. Stefan Hermann. 

Der Antrag auf Durchführung der Volksbefragung wurde heute Vormittag an die Landesregierung gerichtet. Da in diesem Fall die Durchführung des Begehrens von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Landtages verlangt wurde, hat die Landesregierung die Befragung  unmittelbar und mittels Verordnung anzuordnen. Der Tag der Volksbefragung muss ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag innerhalb von drei Monaten nach Kundmachung der Verordnung sein. Ist das Verfahren abgeschlossen, ist das Ergebnis zum Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung der Landesregierung bzw. des Landtages zu machen.  „Die Gesundheitsversorgung im flächenmäßig größten Bezirk Österreichs wird mit den Plänen der Landesregierung leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Die Regierung schließt Krankenhäuser, bevor es funktionierende Alternativen gibt. Die Volksbefragung gibt den Menschen die Chance, nein zu einem System zu sagen, bei dem es vom Wohnort und der Geldtasche abhängt, ob man im Fall der Fälle eine Versorgung bekommt“, so die Klubobfrau der KPÖ im steirischen Landtag, Claudia Klimt-Weithaler. 

Anlage:

  • Foto: Stefan Hermann und Claudia Klimt-Weithaler bei der Pressekonferenz.
  • Sonderstück: „Verlangen auf Durchführung einer Volksbefragung gemäß Art. 74 Abs. 2 Z 3 und Abs. 3 Landes-Verfassungsgesetz 2010 iVm § 82 Abs. 2 und Abs. 4 lit. d Steiermärkisches Volksrechtegesetz zur Klärung der Frage, ob im Bezirk Liezen ein ‚Leitspital‘ errichtet werden soll“

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