FPÖ: Widerruf | Freiheitlicher Parlamentsklub

Wien (OTS) - Im Namen der Republik

Durch die APA-OTS-Aussendung: „FPÖ: Strache: Gutachten beweist ORF-Manipulation in ORF-Skinhead-Affäre“ vom 4.11.2010 mit der Behauptung, Mag. Eduard Moschitz habe, während Heinz-Christian Strache von einem ORF-Team gefilmt wurde, zwei Skinheads zu einem „Nazi-Sager“ angestiftet, wird hinsichtlich Mag. Moschitz der objektive Tatbestand der üblen Nachrede gemäß § 6 MedienG hergestellt und die Unschuldsvermutung gemäß § 7b Mediengesetz verletzt. Der Freiheitlicher Parlamentsklub wurde zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt.

Landesgericht für Strafsachen Wien, Abteilung 091 HV, Wien, 26.4.2016

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