FPÖ-Wurm: Allergenverordnung: SPÖVP-Regierung soll Gastronomen 100 Prozent der Kosten ersetzen. | Freiheitlicher Parlamentsklub

Rot-Schwarz bleibt Totengräber der Tourismuswirtschaft

Wien (OTS) - „Die Ankündigung von SPÖ-Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) die Allergenverordnung in Teilen wieder zurückzunehmen, ist ein Treppenwitz der österreichischen Wirtschaftsgeschichte. Vor knapp drei Jahren haben Rot und Schwarz die österreichischen Gastronomen wider besseres Wissen und wider die Expertenmeinungen mit dieser unsinnigen Regelung zwangsbeglückt, jetzt soll das plötzlich alles nicht mehr so streng gehandhabt werden. Die österreichischen Gastwirte fühlen sich zu Recht gepflanzt, denn sie haben für den Neudruck der Speisekarten, die Schulung der Mitarbeiter, Aufzeichnungspflichten und Controlling pro Betrieb sehr viel Geld ausgegeben“, kritisierte heute FPÖ-Konsumentenschutzsprecher NAbg. Peter Wurm.

„Die FPÖ hat als einzige Fraktion von Anfang an vor diesem durch die österreichische Bundesregierung wieder einmal übererfüllten EU-Diktat gewarnt. Sämtliche Anträge der FPÖ im Gesundheits- und Konsumentenschutzausschuss, die auf das Nichtinkrafttreten bzw. die Evaluierung und Abschaffung der unsinnigen Allergenverordnung abzielten, haben SPÖ und ÖVP in schöner Regelmäßigkeit in den letzten Jahren abgelehnt oder vertagt. Deshalb ist es an der Zeit, nicht nur diese unsinnige komplett Regelungen zurückzunehmen, sondern auch den österreichischen Gastronomen den finanziellen Schaden, der ihnen durch entsprechende Aufwendungen entstanden ist, zu 100 Prozent zu ersetzen. Die FPÖ wird jedenfalls in der nächsten Nationalratssitzung noch vor dem Wahltag einen entsprechenden Antrag einbringen und erwartet sich hier eine entsprechende Unterstützung“, so Wurm.

„Unabhängig vom Verhalten von SPÖ und ÖVP in der Frage der Allergenverordnung bleiben Rot und Schwarz die Totengräber Nummer Eins der österreichischen Tourismuswirtschaft – das haben sie durch das absolute Rauchverbot in der Gastronomie, die erhöhte Mehrwertsteuer auf Nächtigungen und die Verlängerung der Abschreibungsdauer bereits in erschreckender Weise in der vergangenen Legislaturperiode dokumentiert, so Wurm.

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