Wien (OTS) - Die genaue gesetzliche Regelung bezüglich einer partiellen Raucherlaubnis in Gastronomiebetrieben wird derzeit zwischen den Koalitionsparteien ÖVP und FPÖ ausgearbeitet. Grundlage dafür ist das Regierungsprogramm. Dabei wird insbesondere auf den Nichtraucherschutz von Kindern und Jugendlichen wertgelegt. Nach einer Einigung auf einen Gesetzestext wird von FPÖ und ÖVP ein diesbezüglicher Initiativantrag eingebracht bzgl. das weitere parlamentarische Prozedere festgelegt, damit das neue Gesetz rechtzeitig am 1. Mai in Kraft treten kann. Damit wird künftig einerseits ein effizienter Nichtraucherschutz, andererseits die Wahlfreiheit von Gastronomen und Lokalbesuchern sichergestellt.
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