Franz West Nachlass: Formalismus siegt über Stifterwillen

Wien (OTS) - Der am 8. Juli 2016 vom Handelsgericht Wien neu bestellte Stiftungsvorstand der Franz West Privatstiftung wurde heute darüber informiert, dass das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht in einem Beschluss vom 28.11.2017 der Berufung der Franz West Privatstiftung gegen das Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 26. Juni 2017 nicht stattgegeben hat. 

In seinem erstinstanzlichen Urteil stellt das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien fest, dass Franz West bei der Errichtung der Stiftung am 20. Juli 2012 uneingeschränkt handlungs- und testierfähig war. Es stellt weiters fest, dass es der klare Wunsch des Künstlers war, eine Privatstiftung zu gründen und ihr seine Kunstwerke zu übertragen. Ungeachtet dessen hat das Gericht entschieden, dass die von Franz West gewollte Übertragung der Kunstwerke rechtlich unwirksam sei, weil es Franz West und die Stiftung verabsäumt hätten, die Widmung formal einwandfrei durchzuführen. Die Kunstwerke sind daher den Erben zu übertragen. Dieser rechtlichen Beurteilung hat sich nun das Oberlandesgericht als Berufungsgericht angeschlossen und eine ordentliche Revision an den OGH nicht zugelassen.

Stephan Frotz, Stiftungsvorstand und Rechtsanwalt: „Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass auch für das Oberlandesgericht Wien die formale Sicht bei der Widmung durch Franz West und deren Annahme durch die früheren Stiftungsvorstände mehr wiegt als der evidente und gerichtlich festgestellte Wille von Franz West.“ Der Stiftungsvorstand habe nun sehr sorgfältig zu prüfen, wie es mit der Stiftung weitergehen kann. Frotz: „Franz West wollte mit seiner Stiftung seinen künstlerischen Nachlass einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen. Das ist nun nicht mehr sichergestellt.“ Die weitere Zukunft der Stiftung sei damit unklar, „die Konsequenzen könnten bis zu einer Insolvenz der Stiftung führen“, so Frotz.

Nachdem der noch von Franz West im Jahr 2012 eingesetzte Stiftungsvorstand (Ines Turian, Wolfgang Hienert, Ernst Ploil)  mit richterlichem Beschluss im Jahr 2016 wegen eines Interessenkonflikts (Doppelfunktion als Stiftungsvorstand und als Geschäftsführer der Tochtergesellschaft „Franz West Werknutzungsgesellschaft mbH“) abberufen wurde, hat das Handelsgericht Wien am 8.7.2016 den Rechtsanwalt Stephan Frotz, den Steuerberater Othmar Eberhart und den Unternehmer und Neffen von Franz West, Roland Grassberger, zu neuen Stiftungsvorständen bestellt.

Roland Grassberger abschließend: „Wir haben nach unserer Bestellung rasch festgestellt, dass die Franz West Privatstiftung mit vielen Altlasten zu kämpfen hat. Die sind wir auch mit großem Elan angegangen. Es ist bitter, dass wir nun aus rein formalrechtlichen Gründen den Willen meines Onkels nicht in der Form realisieren können, wie er es sich gewünscht hat. Aber wir haben das zu akzeptieren und nun ohne Emotionen die richtigen Entscheidungen zu treffen.“

Rückfragen & Kontakt:

Für die Franz West Privatstiftung
Alfred Autischer
alfred.autischer@gaisberg.eu
Tel.: +43 664 88 44 64 20

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