Frauenvolksbegehren im Nationalratsplenum: Einstimmige Kenntnisnahme samt Gewaltschutz-Entschließung, 30 SPÖ-Anträge abgelehnt

ÖVP und FPÖ setzen sich für Reform des Kinderunterhaltsrechts und für Gewaltschutz ein

Wien (PK) Nach zwei umfassenden Ausschuss-Debatten mit öffentlichen Hearings wurde das von insgesamt 481.959 Personen unterstützte Frauenvolksbegehren heute abschließend im Plenum des Nationalrats behandelt. Ein Entschließungsantrag der Koalitionsparteien aus dem Ausschuss, in dem die Frauenministerin aufgefordert wird, das angekündigte Maßnahmenpaket zum Gewaltschutz schnellstmöglich umzusetzen, wurde zusammen mit dem Frauenvolksbegehren einhellig zur Kenntnis genommen. Mit ganzen 30 Entschließungsanträgen setzte sich darüber hinaus die SPÖ für die Forderungen des Volksbegehrens ein, fand jedoch durchwegs keine Mehrheit. Beschlossen wurden hingegen Anträge von ÖVP und FPÖ, mit denen sie sich für eine Reform des Kinderunterhaltsrechts und für die Fortführung der Interministeriellen Arbeitsgruppe zum Schutz von Frauen vor Gewalt einsetzen.  

Zum Maßnahmenpaket des Entschließungsantrags aus dem Ausschuss zählen etwa die rasche Umsetzung einer Notrufnummer für Frauen, die rund um die Uhr, anonym und kostenlos zur Verfügung steht, sowie 100 Plätze für von Gewalt betroffene Frauen. Gefordert wird auch ein Bürokratieabbau, insbesondere, wenn es zu einem Wechsel in ein Frauenhaus in einem anderen Bundesland kommt.

Die umfassenden Themen der 30 SPÖ-Anträge beinhalten eine gesetzliche Geschlechterquote für Wahllisten, die Umsetzung eines Lohntransparenzgesetzes, die Beauftragung einer Studie zum Thema diskriminierungsfreie Arbeitsbewertung, die Koppelung öffentlicher Vergaben und Förderungen an Gleichstellungsaktivitäten in Unternehmen, eine objektive Bewertung von Arbeit, Geschlechtergerechtigkeit in Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sowie das Thema geschlechtsspezifische Fluchtgründe. Außerdem geht es den SozialdemokratInnen um Weiterbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für die Polizei sowie MitarbeiterInnen des BFA und des BVwG, schnelle und sichere Familienzusammenführung, ferner um Information über den Aufenthaltsstatus, um einen existenzsichernden Unterhaltsvorschuss, um die Beauftragung einer Kinderkostenstudie, um Sicherstellung und Finanzierung von sexueller Bildung, Sensibilisierungsprogramme zum Thema Gewaltschutz und Antigewalttrainings, sowie um das Thema Mädchen und Frauen auf der Flucht. Darüber hinaus betreffen die Anträge Förderungen von kleinen und mittelständischen Unternehmen, einen Rechtsanspruch auf kostenlose, qualitativ hochwertige Kinderbetreuung, Maßnahmen zur Verbesserung von Vereinbarkeit, weiters vereinheitlichte, bundesweite Qualitätsstandards für Betreuung und individuelle (Früh-)Förderung, ein Verbot stereotyper Darstellungen in Kinder- und Jugendmedien, Arbeitszeitverkürzung mit dem Ziel einer Umstellung auf eine 30 Stunden-Woche und ein modernes Unterhaltssicherungsrecht. Weitere Anträge zielen auf den Ausbau von Frauenberatungsstellen, geschlechtersensible Presseförderung, Gratis-Verhütungsmittel, Einrichtung einer bundesweiten Werbewatchgroup, Kostenübernahme von Schwangerschaftstests und Verhütungsmitteln, Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in öffentlichen Krankenhäusern, Ausbau von Beratungsstellen für gewaltbetroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder, sowie auf den Ausbau der Kooperation zwischen Behörden, Gerichten und Gewaltschutzzentren ab.

Auch Anträge der NEOS betreffend einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz und seitens JETZT zur Bekämpfung von Armut in Österreich durch eine gerechte Unterhaltssicherung lehnten die Abgeordneten mehrheitlich ab.

Einig waren sich jedoch alle Fraktionen über den hohen Stellenwert der intensiven Thematisierung der Forderungen durch das Frauenvolksbegehren.

Bogner-Strauß: Gleichstellung beginnt zu Hause

Bundesministerin Juliane Bogner-Strauß betonte, dass sie zu einem weiten Teil die Ziele des Frauenvolksbegehrens teile, allerdings einiges nicht zu hundert Prozent mittragen könne. Sie dankte den InitiatorInnen und erinnerte auch an das Frauenvolksbegehren aus dem Jahr 1997, denn grundsätzlich habe der zivilgesellschaftliche Einsatz seit jeher viel für die Gleichbehandlung und Gleichstellung von Frauen gebracht und auch wesentlich zur Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft beigetragen. Viele Forderungen des Frauenvolksbegehrens würden sich mit den politischen Zielen decken, die im Regierungsprogramm verankert sind, sagte die Ministerin. Sie verwies auf den Ausbau der Kinderbetreuung oder des Gewaltschutzes. Besonders was die Gewaltprävention betrifft, sei sie bemüht, vieles in Umsetzung zu bringen, etwa den flächendeckenden Ausbau voranzutreiben oder in Übergangswohnungen für betroffene Frauen zu investieren. Auf die UnterstützerInnen des Volksbegehrens gehe die Regierung also mit vielen Schritten zu, meinte Bogner-Strauß, die aber auch unterstrich, dass Gleichstellung in den eigenen vier Wänden beginne.

ÖVP sieht Überschneidungen des Frauenvolksbegehrens mit Regierungsprogramm, aber auch problematische Forderungen

Elisabeth Pfurtscheller betonte seitens der ÖVP die Wertschätzung für die Initiative des Frauenvolksbegehrens. Viele der Forderungen würden sich im Regierungsprogramm wiederfinden und werden oder wurden bereits umgesetzt. So gebe es Überschneidungen im Bereich gleicher Lohn für gleiche Arbeit oder Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt. Pfurtscheller nannte als Anliegen außerdem die soziale Sicherheit für Frauen im Alter, aber auch Notwohnungen für Frauen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Gewaltprävention. Einige Punkte können Maria Smodics-Neumann (ÖVP) zufolge allerdings nicht mitgetragen werden. Ein Irrglaube sei etwa, dass eine generelle Reduktion der Arbeitszeit Allheilmittel sein könne, so Smodics-Neumann, zumal im Volksbegehren auch die Frage des Lohnausgleichs offen bleibe. Insgesamt bevorzuge sie zu dem Thema individuelle Lösungswege über die Sozialpartner.

Die derzeitige Regierung habe in der Frauen- und Familienpolitik Meilensteile gesetzt, etwa durch den Familienbonus Plus oder durch die §15a-Vereinbarung zur Kinderbetreuung, meinte Norbert Sieber (ÖVP). Auch bezüglich des Unterhaltsvorschussgesetzes wolle man laut Regierungsprogramm Lücken prüfen und gegebenenfalls schließen – der Entschließungsantrag der Koalitionsparteien sei dazu das geeignete Mittel. Dass dem Mandatar im Gleichbehandlungsausschuss laufend frauenpolitischen Themen und somit die „spezifische Frauensicht“ vor Augen geführt werde, begrüßte er. Angelika Kuss-Bergner (ÖVP) sprach von der „harten Arbeit“ der Eltern, ihren Kindern ein Frauenbild vorzuleben, das Selbstwert und Stärke vermittle. Viele Frauen seien dabei eher mit Gewissensfragen konfrontiert, nicht unbedingt mit rechtlichen Bedingungen, meinte sie. Diese Rollenaufgaben der Elternteile sollte also nicht der Staat übernehmen, hingegen in der Schule sehr wohl zur Gleichberechtigung beitragen. Deshalb sollte etwa das Kopftuch in Volksschulen nicht erlaubt sein, weil es für die ÖVP-Mandatarin ein Zeichen der Unterdrückung der Frau darstellt.

„Frauenpolitik muss vielfältig sein“, sagte ÖVP-Fraktionskollegin Claudia Plakolm. Bei vielen Forderungen des Frauenvolksbegehrens gehe man ohnehin einen gemeinsamen Weg, betonte sie. Die volle Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen könne sie allerdings nicht unterstützen und auch für eine Diskussion über die generelle Arbeitszeitverkürzung sei das Frauenvolksbegehren ein falscher Rahmen, so die Mandatarin. Dass in den Medien immer mehr ein moderndes Familienbild gezeigt und auch in den Schulen immer mehr in diese Richtung sensibilisiert werde, strich sie positiv hervor. Gudrun Kugler (ÖVP) würdigte das Engagement des Frauenvolksbegehrens, allerdings fehlt für sie ein wesentlicher Punkt: Altersarmut bei Frauen. Davon seien Frauen nämlich fast doppelt so oft betroffen wie Männer. Die Forderung, Alleinerziehende im Vergleich zu Familien besserzustellen, bezeichnete sie als einen ungerechten und nicht gut durchdachten Vorschlag. Zum Thema Abtreibung hielt sie fest, dass man hierbei das Wohl aller Menschen anstatt von Ideologien in den Vordergrund stellen sollte, außerdem würde man die Motive für Schwangerschaftsabbruch nicht kennen. Keine Frau sollte sich zur Abtreibung gedrängt fühlen, so Kugler.

FPÖ vermisst Thema Altersarmut bei Frauen

Ähnliche argumentierten in der Plenardiskussion auch die FPÖ-Mandatarinnen. Carmen Schimanek (FPÖ) vermisst im Volksbegehren das wichtige Thema Altersarmut und sprach sich wie Edith Mühlberghuber (FPÖ) gegen die Forderung im Volksbegehren nach Quoten aus, zumal deren Wirksamkeit auch von ExpertInnen widerlegt worden sei. Hinsichtlich Karenzzeiten verwies sie auf den bereits gelegten „Meilenstein“ der besseren Anrechnung in den Kollektivverträgen. Ein Anliegen sei der Koalition jedenfalls auch die Reform des Unterhaltsrechts, bekräftigte sie den entsprechend eingebrachten Entschließungsantrag. Mühlberghuber kann außerdem einem Schwangerschaftsabbruch auf Krankenschein nichts abgewinnen, es gebe aber kein Rütteln an der Fristenlösung. Auch Gewalt dürfe keinesfalls geduldet werden. Problematisch sieht sie etwa eine unkontrollierte Einwanderung von Männern, die ein frauenfeindliches Bild transportieren. Auch Susanne Fürst (FPÖ) kritisierte, dass die „Islamisierung“ und die Unterdrückung der Frau durch das Kopftuch mit keinem Wort im Frauenvolksbegehren erwähnt sei. Auch weil darin nicht von einer Frau im biologischen Sinne die Rede sei, sondern es um das soziale Konstrukt Frau gehe, das im ganzen Leben Diskriminierung ausgesetzt sei, könne sie das Volksbegehren nicht unterstützen.

SPÖ will mit 30 Entschließungsanträgen Forderungen des Volksbegehrens umsetzen

Als „Respektlosigkeit“ gegenüber fast einer halben Million UnterstützerInnen bezeichnete es Pamela Rendi-Wagner (SPÖ), dass das Volksbegehren seitens der Regierung nun „fast ignoriert“ würde. Die erkämpften Rechte seien nicht selbstverständlich, betonte Rendi-Wagner, die bei der Regierung einen „institutionalisierten Backlash“ gerade in der Frauen- und Familienpolitik ortet. Die SPÖ werde nicht aufhören, die Themen des Frauenvolksbegehrens auf den Tisch zu bringen, unterstrich Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ), daher bringe ihre Fraktion heute 30 Entschließungsanträge zu den Forderungen ein. Sie habe noch keine Maßnahmen gespürt, die zur Verbesserung der Lebenssituation von Frauen einen Beitrag geleistet hätten, forderte sie von der Regierung dazu die notwendigen Schritte ein.

Mario Lindner (SPÖ) dankte den UnterstützerInnen des Frauenvolksbegehrens, durch das ein großer Diskurs über Frauenrechte entstanden ist. Den Antrag der Regierungsparteien bezeichnete er als einen „frauenpolitischen und menschlichen Backlash“ und als Hohn für alle AktivistInnen. So gehe man mit Frauenpolitik nicht um, meinte er. Um den Gewaltbetroffenen – jeder fünften Frau in Österreich – zu helfen, würden die Vorschläge der ExpertInnen bereits auf dem Tisch liegen, sagte SPÖ-Mandatarin Sabine Schatz. Von den SPÖ-Anträgen hob sie insbesondere die Forderungen nach staatlich finanzierten Gewaltberatungs- und Betreuungsstellen für betroffene Frauen, den Ausbau der Frauenhäuser sowie verpflichtende Täterarbeit hervor. Birgit Silvia Sandler (SPÖ) sagte, dass mit hochwertigen und flexiblen Kinderbetreuungseinrichtungen die Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Das sei eine Grundvoraussetzung für Frauen, ihre Kinder zu ernähren sowie die Möglichkeit, aus Gewalt auszubrechen, Altersarmut zu vermeiden und ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Katharina Kucharowits (SPÖ) nahm zum Thema Unterhaltsgarantie Stellung, worauf Kinder und Frauen noch immer warten würden. Sie ortete hier dringenden Handlungsbedarf. Außerdem forderte sie das Recht auf Schwangerschaftsabbruch. Beim Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper werde man „keinen Millimeter weichen“ sagte die Mandatarin. SPÖ-Fraktionskollegin Melanie Erasim erinnerte anhand der 30 eingebrachten Anträge an die sozialdemokratische Frauenpolitik der letzten Jahrzehnte, ohne die es viele frauenpolitische Themen ihrer Ansicht nach gar nicht geben würde. Die Bundesministerin forderte sie zum Tätigwerden auf.

JETZT: Frauenvolksbegehren ernst nehmen

Auch seitens JETZT wurde die Regierung aufgefordert, die rund 482.000 UnterstützerInnen ernst zu nehmen und Maßnahmen zu setzen. Stephanie Cox (JETZT) sagte, Frauen würden einen Großteil der unbezahlten Arbeit leisten, auch hinsichtlich Altersarmut müsse vieles getan werden. Im Gegensatz zu Carmen Schimanek könne sie die Quoten-Forderung nur unterstützen, außerdem weiche sie ebenso wie Kucharowits keinen Millimeter ab, wenn es um reproduktive Freiheit und Selbstbestimmungsrechte von Frauen geht. Ebenso sprach sich Cox gegen Hürden und Diskriminierungen von alleinerziehenden Müttern, aber auch von Menschen mit Behinderungen aus und betonte, sich auch weiterhin für die Rechte von LGBT-Personen einzusetzen.

Die Umsetzung der Unterhaltsgarantie, die ein Versprechen der ÖVP- und FPÖ-Parteiobleute im Wahlkampf 2017 gewesen sei, forderte Daniela Holzinger-Vogtenhuber (JETZT). Die im Regierungsprogramm angedachte Evaluierung des Unterhaltsvorschusses würde keinen Cent für an der Armutsgrenze lebende AlleinerzieherInnen bedeuten, stattdessen bräuchte es eine staatliche Absicherung. Alma Zadić (JETZT) betonte die Bedeutung von Gewaltschutz, „echter“ Chancengerechtigkeit sowie von Selbstbestimmung. Dafür gelte es, die Rahmenbedingungen zu schaffen. Gemeinsam müsse man daran arbeiten, die Lohnschere zu reduzieren, wo doch gerade in Österreich der Gender Pay Gap eklatant sei, so die Abgeordnete. Dazu sollte man sich insbesondere zwei Faktoren widmen, nämlich der Väterkarenz und dem Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen, so Zadić.

NEOS: Mehr Wertschätzung für Volksbegehren und auf das Gemeinsame konzentrieren

Neben den ihr wichtigen Aspekten eines Rechtsanspruchs auf einen Kinderbetreuungsplatz oder sexueller Selbstbestimmung von Frauen plädierte Claudia Gamon (NEOS) für mehr Wertschätzung des Hohen Hauses im Umgang mit Volksbegehren. Dies würde sich dann zeigen, wenn politische Handlungen folgen würden, so Gamon. Konzentrieren möchte sie sich insgesamt jedenfalls auf eine konstruktive Haltung und auf den allen gemeinsamen Wunsch, die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Einiges aus dem Frauenvolksbegehren wäre einfach und ohne große ideologische Trennlinien umzusetzen, meinte Nikolaus Scherak (NEOS). Etwa sei man sich einig, dass die Einkommensschere zwischen Mann und Frau geschlossen werden sollte. Eine Chance, um der ungleichen Aufteilung der Kinderbetreuungsarbeit entgegenzuwirken, sieht er beim individuellen Karenzanspruch. Außerdem sollte es einen Rechtanspruch auf Kinderbetreuungsplätze geben, so der NEOS-Abgeordnete. Altersarmut, die leider oft von Teilzeitarbeit begründet sei, gilt es ihm zufolge zu bekämpfen, etwa durch automatisches Pensionssplitting.

Bevollmächtigte des Frauenvolksbegehrens zeigen sich mittels Stellungnahme enttäuscht

Im Rahmen der Ausschuss-Hearings zum Frauenvolksbegehren wurden im Vorfeld der heutigen Plenarsitzung mit ExpertInnen die Themenbereiche „Macht teilen“, „Geld teilen“ und „Arbeit teilen“ sowie „Armut bekämpfen“ und „Wahlfreiheit ermöglichen“ diskutiert. Das zweite Hearing widmete sich der gesellschaftlichen Vielfalt, der Selbstbestimmung, der Gewaltprävention und dem Schutz für Frauen.

Dem Bericht des Ausschusses wurde auch eine abweichende Stellungnahme der Bevollmächtigten angefügt, die sich enttäuscht darüber zeigen, dass zu zentralen Themen – wie staatliche Unterhaltsgarantie zur Bekämpfung der Armut von Alleinerziehenden, Einkommenstransparenz, Maßnahmen zu Gewaltprävention und nachhaltige Finanzierung von Gewaltschutzeinrichtungen, eine bildungs- und medienpolitische Strategie zur wirksamen Bekämpfung von Geschlechterstereotypen und gesetzliche Anerkennung frauen- und geschlechtsspezifischer Fluchtgründe – keine fraktionsübergreifenden Entschließungen erreicht werden konnten. (Fortsetzung Nationalrat) mbu/fan


Rückfragen & Kontakt:

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/OeParl
www.twitter.com/oeparl

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen