Freiheitliche Wirtschaft begrüßt Erleichterungen für Tourismus durch neue Pauschalreise-Verordnung!

WKÖ-VP Krenn: Der geplante Aufbau eines gleitenden Absicherungssystems ist in unserem Sinn!

Wien (OTS) „Es ist erfreulich, wie schnell die türkis/blaue Bundesregierung die, den Tourismus gefährdenden, Maßnahmen der „Kern Ära“ korrigiert und sozialistische Antiwirtschaftspolitik beendet. So nun auch die neue Pauschalreiseverordnung, die vor allem für die Hotellerie und die Reiseveranstalter Erleichterungen mit sich bringt. Hier wurden einmal mehr die Vorschläge der Freiheitlichen Wirtschaft berücksichtigt!“, zeigt sich der Bundesobmann der Freiheitlichen Wirtschaft und Vizepräsident der Wirtschaftskammer Österreich KommR Bgm. Matthias Krenn zuversichtlich.

Krenn dazu: „Die größte Neuerung ist die Etablierung eines neuen Absicherungssystems für die Erstattung angefallener Kosten bei Nichterbringung von Leistungen. Das betrifft vor allem Aufwendungen für Rückbeförderung, Kosten von Unterkünften oder für die Fortsetzung der Pauschalreise im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters oder des Vermittlers verbundener Reiseleistungen. Dadurch werden die Unternehmen entlastet, indem man mehr Sicherheit schafft.  Auch die bürokratischen Meldepflichten werden dadurch reduziert. Damit erhalten die Betriebe mehr Freiheit und Zeit, um sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Damit stärken wir eine Leitbranche der österreichischen Wirtschaft! Das neue System der gleitenden Absicherung ermöglicht nämlich den Unternehmen, die Beseitigung der kalten Progression und vereinfacht die dispositive Kalkulation. Für Hotels, die eine Anzahlung von bis zu 20 Prozent des Reisepreises entgegennehmen und den restlichen Reisepreis erst bei Abreise des Gastes erhalten, halbieren sich die Prozentsätze für die Versicherung. Ein weiterer Vorteil ist, dass Hotels, die den gesamten Reisepreis erst bei Abreise des Gastes entgegennehmen, diese Umsätze nicht absichern müssen, sofern die Reise keine Beförderungsleistung beinhaltet.“

„Es gibt aber auch weitere Vorteile für Hotels und Reiseveranstalter. Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) ermöglicht Hotels in Zusammenarbeit mit der HDI Global SE auch eine unbeschränkte Absicherung. Die Vorteile: Einmalige einfache Meldung über das Bestehen einer solchen Absicherung, Wegfall der Bekanntgabe von Umsatzprognosen, Detailinformationen sowie Steuerberatererklärung. Auch Folgemeldungen ersparen sich unbeschränkt abgesicherte Hoteliers. Zudem ermöglicht die Verordnung Pauschalreiseveranstaltern bzw. Vermittlern verbundener Reiseleistungen die Möglichkeit eines zweijährigen Folgemeldungsintervalls (bisher nur jährliches Intervall), damit verringert sich der bürokratische Meldeaufwand deutlich. So konnte nun wieder ein „Kern-Anschlag“ auf den Tourismus entschärft werden, so Krenn abschließend. 

Rückfragen & Kontakt:

Freiheitliche Wirtschaft – RfW
Mag. Michael Brduscha
0043 664 3384704
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