Für Wirtschaft verkraftbar
Wien (OTS) – Das EuGH-Urteil zur Karfreitagsregelung ist wegweisend. Im Sinne der Gleichbehandlung wurde festgestellt, dass alle Beschäftigten – egal welcher Religion sie angehören – gleichbehandelt werden müssen“, zeigt sich der FSG-Vorsitzende Rainer Wimmer erfreut. „Die österreichischen ArbeitnehmerInnen und Arbeitnehmer zeichnen sich durch überdurchschnittlich lange Arbeitszeiten aus. Der Karfreitag soll daher ein Feiertag für alle werden, denn das haben sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verdient“, so der Gewerkschafter. ****
Auch die mit 1. September 2018 auf Wunsch der Industrie in Kraft getretene Neuregelung der Arbeitszeit erhöht den Druck auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. „Es wäre daher mehr als fair, dass die Regierung nun eine Klarstellung im Sinne der arbeitenden Menschen trifft. Auch für die Wirtschaft ist dies verkraftbar. Wie das Wertschöpfungsbarometer der Arbeiterkammer zeigt, erwirtschaftet ein Beschäftigter mittlerer und größerer Unternehmen 38.047 Euro mehr, als er dem Betrieb kostet. Die finanziellen Mittel wären daher gegeben, einen weiteren freien Tag zu ermöglichen“, sagt Wimmer. (Schluss)
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