FSG-Wimmer: Bundeskanzler will Geschäfte am 1. Mai aufsperren

Verwirrspiel zum Öffnungsplan der Regierung brüskiert ArbeitnehmerInnen – Gewerkschaften fordern Klarstellung

Wien (OTS) Am Freitag in einer Woche feiern Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den „Tag der Arbeit“. Der 1. Mai ist in Österreich ein Staatsfeiertag, also ein gesetzlich festgelegter Feiertag für alle Österreicherinnen und Österreicher. Dennoch will Bundeskanzler Kurz wortwörtlich am 1. Mai die Geschäfte öffnen und Dienstleistungen wie Friseure, Fußpflege und Maniküre wieder erlauben. Dieses Datum setzte der Bundeskanzler in seinen Ankündigungen zur Lockerung der Corona-Maßnahmen in TV-Interviews fest. „Die ständige Wiederholung des 1. Mai ist eine bewusste Provokation der Gewerkschaften und sicher kein Schlampigkeitsfehler des Bundeskanzlers. Wer den ‚Tag der Arbeit‘ derart geringschätzt, brüskiert alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ihren Anliegen in unverschämter Weise“, kritisiert Rainer Wimmer, Bundesvorsitzender der Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen (FSG) im ÖGB.

Wortwörtlich sagte Sebastian Kurz etwa am vergangenen Mittwoch im Parlament: „Wir können mit 1. Mai den Handel und einen Großteil der Dienstleistungen wieder hochfahren.“ ÖVP-Klubobmann Wöginger spricht dann eine halbe Stunde später vom 2. Mai. „Dieses Verwirrspiel führt dazu, dass einzelne Friseure sich schon bereit machen, Termine für den 1. Mai anzunehmen. Auch das scheint beabsichtigt“, sagt Wimmer. Die FSG fordert daher den Bundeskanzler auf, eine umgehende Klarstellung zum Öffnungsplan im Mai abzugeben, denn niemand hat etwas davon, wenn gerade in dieser schlimmen Krise die Menschen weiter verunsichert werden.

„Es sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das Land am Laufen halten. Diese Leistung muss auch finanziell honoriert werden. Menschen, die wiederum ihren Arbeitsplatz verloren haben, brauchen jeden Euro zum Leben. Eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent ist daher überfällig. Diese Anliegen stehen für uns am 1. Mai 2020 im Mittelpunkt. Ebenso muss der 1. Mai als Feiertag erhalten bleiben und darf nicht wie der Karfreitag gestohlen werden“, betont Wimmer abschließend.

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