Für ein würdevolles Lebensende | Österreichischer Behindertenrat, 10.09.2020

Behindertenrat sieht keinesfalls einen Veränderungsbedarf an der aktuellen Gesetzeslage

Wien (OTS) Die Grundforderungen der Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen nach Inklusion durch Selbstbestimmung, Barrierefreiheit und Gleichstellung sind zur Gänze auch auf die letzten Lebensabschnitte übertragbar. Gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe bis zum Ende des Lebens kann ermöglicht werden, indem das Umfeld und die Rahmenbedingungen den individuellen Bedürfnissen angepasst werden.

Die Angst davor, einer nicht kontrollierbaren Situation hilflos ausgeliefert zu sein, ist einer der Hauptaspekte, die die Diskussion um Sterbehilfe antreiben. Es steht eine schwierige Frage im Raum: Wann ist der Zeitpunkt, wo sterben besser ist als leben? Diese Frage ist besonders für Menschen mit Behinderungen eine gefährliche Frage. In vielen Köpfen herrscht noch das gesellschaftliche Bild vor, dass ein Leben mit Behinderungen ein leidvolles Leben sei, mitunter sogar ein unerträgliches. Dieser leidorientierte Blick löst Druck aus, mit dem Menschen mit Behinderungen sehr oft konfrontiert werden. Aussagen wie „lieber Tod als im Rollstuhl“ oder „so könnte ich nicht leben“ kennt jeder. Gleichzeitig besteht die zentrale Forderung der Menschen mit Behinderungen nach Selbstbestimmung, die in jedem Fall auch am Lebensende gewährleistet sein muss.

Die aktuelle Gesetzeslage in Österreich bietet nach Ansicht des Behindertenrates rechtlich ausreichend Selbstbestimmung für ein würdevolles Lebensende, wie etwa die Errichtung einer Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht. Was es braucht, ist eine Stärkung und umfassende Finanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung, um allen Menschen ein Lebensende in Würde zu ermöglichen.

„Die Diskussion zu Sterbehilfe muss mit großer Vorsicht geführt werden und wir als Interessenvertretung müssen in diese Diskussion unbedingt eingebunden werden. Die potenziellen Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen sind weitreichend. Die Gesetzeslage in Österreich ist entschieden ausreichend“, so Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrates.

Rückfragen & Kontakt:

Österreichischer Behindertenrat
Mag. Heidemarie Egger
Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
+43 660 92 47 236
h.egger@behindertenrat.at
www.behindertenrat.at

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