Für Kinderrechte, gegen Einschränkung von Grundrechten!

Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) verwehrt sich gegen inakzeptable Eingriffe in innere Angelegenheiten und gegen unzulässige Übergriffe auf Grundrechte

Wien (OTS/IGGÖ)

Mit dem 17. Oktober endete die Begutachtungsfrist für die sog. neue 15a-Vereinbarung zur Elementarpädagogik. Mit großer Verwunderung muss die IGGÖ feststellen, dass in so einer grundrechtssensiblen Angelegenheit weder der Dialog noch das Einvernehmen mit den betroffenen, gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften und Kirchen gesucht wurde. Die reklamierte religionsfreundliche Einstellung des Staates wird scheinbar immer mehr zu einem Lippenbekenntnis, vor allem wenn es um die Belange des Islams geht. 

Stellungnahmen der IGGÖ

Daher hat die IGGÖ die Begutachtungsfrist genutzt, um auf die rechtlichen Bedenken und Verletzungen hinzuweisen, welche auf der Homepage der Parlamentsseite unter https://www.ots.at/redirect/imfname abzurufen ist.

In einer zweiten Stellungnahme des Frauenreferats, wird die gesellschaftspolitische Tragweite aufgezeigt welche unter https://www.ots.at/redirect/imfname1 abzurufen ist. 

In den erwähnten Stellungnahmen wird auf die Verletzungen grundlegender Rechte wie der Religionsfreiheit, der Kinder- und Elternrechte hingewiesen. Darüber hinaus werden negative Zuschreibungen in Bezug auf das Kopftuch als absolut inakzeptabel zurückgewiesen.

Polarisierung und Ausgrenzung durch Verbotspolitik

Beim Kopftuchtragen im Kindergartenalter handelt es sich um ein Phantomproblem. Denn das islamische Kopftuch ist für diese Altersgruppe nicht wirklich relevant. Der angebliche Handlungsbedarf ist völlig konstruiert. Absurd scheint auch der Verweis auf die „soziale Integration von Kindern gemäß den lokalen Gebräuchen und Sitten“, mit der das Verbot scheinbar begründet werden soll. Damit erreicht diese Verbotspolitik gerade nicht, was sie zu schützen vorgibt. Sie schafft Polarisierung und Ausgrenzung, wo keine sein müsste. Letztlich riskiert der Gesetzgeber mit bloßer Symbolpolitik das hohe Gut des sozialen Zusammenhalts in der Gesellschaft. 

Die Islamische Glaubensgemeinschaft begrüßt, dass die Begutachtungsfrist von verschiedensten Organisationen zur Stellungnahme genutzt wurde und sieht sich in ihren Kritikpunkten dabei wiederholt bestätigt. Hervorgehoben sei insbesondere die Stellungnahme der Bischofskonferenz.

Rückfragen & Kontakt:

Präsidialbüro IGGÖ
E-Mail: office@derislam.at

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Quelle

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