Gastronomie begrüßt geplante Steuerreform und Bekenntnis zur spürbaren Entlastung

Pulker: Volle Absetzbarkeit von Repräsentationsaufwendungen – Chance auf Umsetzung der langjährigen Forderung für die Branche

Wien (OTS) „Wir begrüßen die geplante Steuerreform und das Bekenntnis der Bundesregierung zur spürbaren Entlastung von Unternehmen und Mitarbeitern“, betont Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Die kommende Reform bietet darüber hinaus die Möglichkeit zur Umsetzung der langjährigen Forderung der Branche nach einer vollen Absetzbarkeit von Repräsentationsaufwendungen.

 Nach der geltenden Rechtslage ist die steuerliche Absetzbarkeit von geschäftlichen Repräsentationsaufwendungen restriktiv geregelt und nur im Ausmaß von maximal 50% möglich. „Die Absetzbarkeit von Geschäftsessen als Betriebsausgabe ist international gang und gäbe. Es gibt kein vernünftiges Argument, warum dies nicht auch in Österreich wieder zur Gänze möglich sein sollte. Die Verschärfung war insbesondere in der gehobenen Gastronomie stark spürbar und aus heutiger Sicht weder notwendig noch verhältnismäßig. Wir setzen uns daher für eine vollständige steuerliche Absetzbarkeit von betrieblichen Repräsentationsaufwendungen ein“, so Pulker. Die Auswirkungen für den Fiskus wären, so Pulker, überschaubar: „Eine volle Absetzbarkeit wäre eine Win-Win Situation für alle Beteiligten: mögliche Steuereinbußen könnten im Rahmen einer ‚Umwegrentabilität‘ durch höhere Konsumation substituiert werden.“ (PWK016/ES)

Rückfragen & Kontakt:

Fachverband Gastronomie
Dr.iur Thomas Wolf
Telefon: +43 5 90 900 3560
thomas.wolf@wko.at
Internet: http://www.gastronomieverband.at

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