Geflügelpest: Fall in Österreich bestätigt

Ministerien ersuchen Geflügelbetriebe um erhöhte Vorsicht. Geflügelpest für den Menschen nicht gefährlich. Keine Übertragung durch Lebensmittel.

Wien (OTS) Seit Ende Oktober 2020 tritt in zahlreichen Ländern Europas bei Wildvögeln, aber auch im Hausgeflügelbestand, Geflügelpest (Vogelgrippe) auf. Diese Fälle stehen in Zusammenhang mit dem herbstlichen Vogelzug. Auch in Österreich wurden am nationalen Referenzlabor der AGES in den vergangenen Wochen vermehrt tot aufgefundene Wildvögel auf Geflügelpest untersucht: Am 4. Februar 2021 wurde bei einem dieser Wildvögel – einem verendet aufgefundenen Schwan in Niederösterreich (Klosterneuburg) das Virus diagnostiziert. Es handelt sich um den ersten Nachweis der hoch pathogenen aviären Influenza in Österreich seit dem Jahr 2017. Der derzeit festgestellte Stamm (H5N8) ist für den Menschen nicht gefährlich und wird auch nicht über Lebensmittel übertragen.

„Der erste Fall der Geflügelpest wurde nun aufgrund der bereits bisher geltenden umfangreichen Schutzmaßnahmen in Österreich bestätigt. Wir ersuchen die heimischen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter deshalb verstärkt um Berücksichtigung bzw. Erhöhung der einzelnen Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen“, erklärt das Gesundheitsministerium gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium.

Das Gesundheitsministerium hat alle nötigen Vorkehrungen getroffen. Der Fundort liegt in einem Bereich, der bereits im Dezember 2020 als Risikogebiet eingestuft wurde und seither genau beobachtet wird. Zudem besteht intensiver Kontakt zur Wirtschaft und Landwirtschaft, insbesondere zur Geflügelbranche. Das Gesundheitsministerium hat die Geflügelbetriebe informiert und aufgefordert, die Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben zu erhöhen.

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Andrea Zefferer, MSc
Pressereferentin
+43 1 711 00-862431
pressesprecher@sozialministerium.at
www.sozialministerium.at

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